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Arbeitskraftsicherung

Unsere neue Berufsunfähigkeits (BU)-Leistungspraxisstudie hat ergeben, dass BU-Versicherungen weit häufiger als allgemein angenommen Leistungen erbringen und 3 von 4 Anträgen bewilligt werden. Die Versicherungskunden können ihre Leistungsansprüche demnach  mit hoher Wahrscheinlichkeit erfolgreich geltend machen, doch eine Minderheit von circa 25 Prozent erfährt trotzdem eine Ablehnung. Wo liegen die Hauptursachen dafür?

Für uns als Versicherungsanalysten ist es sicher hart an der Grenze, öffentliche Testinstitution zu kritisieren. Schließlich bewerten auch wir Produkte und sind selbst nicht frei von Fehlern. Wir erlauben uns dennoch erneut sachliche Kritik am aktuellen Test der Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) von Finanztest. Hierfür sehen wir folgende Argumente…

In einer Pressemitteilung vom Mai 2014 hatten wir prognostiziert, dass sich eine durchgängig hohe Produktqualität in der Erwerbsunfähigkeitsversicherung erst einstellt, wenn sich anerkannte Produktratings etablieren. Wir haben damit gerechnet, dass die Versicherer ihre Qualitätsstandards nach Veröffentlichung unseres 2014 wieder aufgenommenen EU-Ratings auf hohem Niveau angleichen.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist und bleibt das Top-Produkt für die Arbeitskraftsicherung (AKS), denn nur sie sichert die konkrete berufliche Tätigkeit wirtschaftlich gegen die Risiken von Unfällen und Krankheiten ab. Doch die BU erreicht nicht jeden Kunden. Gerade einmal rund 25 Prozent der privaten Haushalte haben eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen.

Und wie erwartet, wurde nach der Veröffentlichung in verschiedenen Medien auch schon branchenweit lebhaft über die Ergebnisse diskutiert. Im Folgenden stellen wir nun Auszüge aus der Studie vor. Und wir laden natürlich weiterhin zum Meinungsaustausch ein über die wichtige und spannende Frage, wie stabil sich die Berufsunfähigkeitsversicherung in Zukunft entwickeln wird, wenn weiterhin das Preisdiktat gelten sollte.

Die Definition der beruflichen Tätigkeit in den Versicherungsbedingungen ist das zentrale Qualitätselement der Berufsunfähigkeitsversicherung. Hier geht es um Leistung oder Nicht-Leistung. Gegenüber der gesetzlichen Definition (§ 172 ff VVG) der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es eine Reihe von Verbesserungen oder Klarstellungen, die bei der Wahl des BU-Vertrages berücksichtigt werden sollten…

Das ist der letzte Teil unserer BU-Leistungspraxisstudie, Teil 8: „Persönlichkeit ist Trumpf!? Leistungsfallregulierung mit persönlichem Kundenkontakt“. Hier finden Sie die komplette BU-Leistungspraxisstudie.

Kurz vor Weihnachten haben wir noch unsere lang erwartete Studie zur Überschussbeteiligung in der BU veröffentlicht. Sicher nicht der beste Zeitpunkt, wenn man ein geruhsames Weihnachtsfest vor Augen haben möchte.  Aber wir hatten versprochen, die Studie noch in 2014 zu bringen und daran wollten wir uns halten.

„Das Wesentliche steht im Kleingedruckten“ oder  „auf das Kleingedruckte kommt es an“ – demnach müssen wir im heutigen Beitrag auch kontinuierlich alles klein schreiben. Oder doch besser nicht; denn das Kleingedruckte kann auch viel Ärger bedeuten und genau den wollen wir Ihnen ersparen. Deshalb haben wir für Sie die „kleinen“ wesentlichen Unterschiede in den BU-Bedingungswerken herausgearbeitet, die bei Abschluss einer BU von „großer Bedeutung“ sein können, um gut versichert zu sein.