Der Höchstrechnungszins von 0,25% geht in sein zweites Jahr. Wir haben dies zum Anlass genommen zu prüfen, ob trotz gleichbleibendem Höchstrechnungszins Veränderungen an den Rentenfaktoren festzustellen sind
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Zum 01.01.2025 wird der Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung erhöht - von 0,25% auf 1%.
In dieser Folge geht es bei "Auf den Punkt" von "drei F+" um die oft vergessene BUZ – die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung.