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Berufsunfähigkeitsversicherung

Das ist der letzte Teil unserer BU-Leistungspraxisstudie, Teil 8: „Persönlichkeit ist Trumpf!? Leistungsfallregulierung mit persönlichem Kundenkontakt“. Hier finden Sie die komplette BU-Leistungspraxisstudie.

Kurz vor Weihnachten haben wir noch unsere lang erwartete Studie zur Überschussbeteiligung in der BU veröffentlicht. Sicher nicht der beste Zeitpunkt, wenn man ein geruhsames Weihnachtsfest vor Augen haben möchte.  Aber wir hatten versprochen, die Studie noch in 2014 zu bringen und daran wollten wir uns halten.

„Das Wesentliche steht im Kleingedruckten“ oder  „auf das Kleingedruckte kommt es an“ – demnach müssen wir im heutigen Beitrag auch kontinuierlich alles klein schreiben. Oder doch besser nicht; denn das Kleingedruckte kann auch viel Ärger bedeuten und genau den wollen wir Ihnen ersparen. Deshalb haben wir für Sie die „kleinen“ wesentlichen Unterschiede in den BU-Bedingungswerken herausgearbeitet, die bei Abschluss einer BU von „großer Bedeutung“ sein können, um gut versichert zu sein.

Die Schöne und das Biest? Man kann Sie jedenfalls als ungleiche Schwestern bezeichnen: BU und EU. Seit klar ist, dass die „schöne Schwester“ BU für immer weniger Kunden erreichbar ist, sieht man die EU mit anderen Augen. Wir analysieren Unterschiede, Gemeinsamkeiten und vor allem die Chancen einer (Produkt-) Familie mit mehreren Töchtern.

AKS-Tour Nachrichtenticker – Wir halten Sie auf dem Laufenden: Was kann der Betrieb für die Absicherung der Arbeitskraft leisten? Welche Chancen und Spielräume bestehen und worauf müssen Arbeitgeber und Makler achten? Wir liefern die Fakten – Sie bilden sich Ihre Meinung auf der AKS-Sommertour 2014…

Ein Berufsunfähigkeitsversicherer kann für den Leistungsfall grundsätzlich ein Verweisungsrecht vereinbaren. Hierbei ist eine abstrakte und konkrete Verweisung auf eine andere (zumutbare) Tätigkeit möglich und gesetzlich verankert. Bei Selbstständigen kann der Versicherer zudem prüfen, ob eine Umorganisation des Betriebes realisierbar ist.

Wenn Versicherer Leistungen ablehnen, ist die Schlussfolgerung oft schon ausgemachte Sache: sie drücken sich vor der Leistung. Wenn sich die Medien dann noch einschalten, wird es oft schwer, Rhetorik, Emotionen und Fakten auseinander zu halten. Ein aktueller Artikel greift erneut die pauschale Kritik an der Regulierungspraxis von Versicherern auf. 

Vom Zeitpunkt der Meldung der vermuteten Berufsunfähigkeit des Kunden bis zum Tag der Leistungsentscheidung des Versicherers vergehen oft mehrere Monate. Versicherern wird daher oft eine strategische und systematische Verschleppungstaktik der Leistungsfallbearbeitung vorgeworfen. Doch was sind die wahren Ursachen für lange Regulierungsdauern? Das haben wir im Rahmen unserer BU-Leistungspraxisstudie methodisch geprüft. Die Fakten, Teil 3 der BU-Leistungspraxisstudie…

BU-Leistungspraxisstudie Teil 2: Keine Leistung heißt Ablehnung – oder vielleicht doch nicht?
Auf  die rund 22.400 im Rahmen unserer Studie untersuchten abgeschlossenen BU-Leistungsfälle der sieben (freiwillig) untersuchten Gesellschaften 2012 entfallen gut 13.200 (59 Prozent) Anerkenntnisse und ca. 9.200 (41 Prozent) Nicht-Anerkenntnisse.Wir begeben uns auf Spurensuche …

Sind Sie auch der Meinung, dass der Sommer endlich kommen kann? Wir schon: zum Einen freuen wir uns auf Sonne, Strand und Meer und zum Anderen auf die Top-Events 2014. Zu Letzteren zählen wir die Fußball-WM und unsere AKS-Forum-Veranstaltungsreihe, die sich als DAS Branchen-Highlight im Geschäftsfeld Arbeitskraftsicherung behauptet hat und jetzt sogar noch besser wird.

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