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BU-Leistungspraxisstudie

Wir haben im Rahmen unserer BU-Studie analysiert, wie sich die durchschnittliche Rücktritts- und Anfechtungsquote über die Jahre entwickelt hat, wie dessen Verlauf zu erklären ist und haben präventive Maßnahmen für Versicherer, Vermittler und Verbraucher daraus abgeleitet…

Ein Berufsunfähigkeitsversicherer kann für den Leistungsfall grundsätzlich ein Verweisungsrecht vereinbaren. Hierbei ist eine abstrakte und konkrete Verweisung auf eine andere (zumutbare) Tätigkeit möglich und gesetzlich verankert. Bei Selbstständigen kann der Versicherer zudem prüfen, ob eine Umorganisation des Betriebes realisierbar ist.

Lehnt der Versicherer einen BU-Leistungsantrag ab, bleibt für den Versicherten der Weg vor Gericht. Uns hat interessiert, wie oft prozessiert wird und welchen Ausgang die Prozesse nehmen, Wir haben auch dieses Thema im Rahmen unserer BU-Leistungspraxisstudie analysiert: Wie oft sind im Falle von BU-Ablehnungen Gerichtsprozesse die Folge? Wie viele Gerichtsprozesse davon gewinnen die Versicherer und in wie vielen Fällen waren die Leistungsentscheidungen der Versicherer unberechtigt?

Vermehrt wurde in den Medien negativ über das Regulierungsverhalten insbesondere der BU-Versicherer berichtet. Es ist u. a. die Rede von systematischen Benachteiligungen, Hinterhaltetaktiken und Vorenthaltungen berechtigter Leistungsansprüche. Aber haben BU-Versicherer im Leistungsfall tatsächlich nur das eine Ziel: auf keinen Fall zu leisten?