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Onlineschäden - Ist eine Phishing-Versicherung Teil der Hausrat?

Die Versicherer erkennen zunehmend, dass der Schutz gegen Online-Attacken immer wichtiger wird und rücken das Thema „Onlineschäden“ sowie „Pharming- und Phishing-Versicherung“ in den Vordergrund ihres Leistungsangebotes. Insbesondere der Missbrauch und das Ausspähen von Kontodaten sowie Probleme im Rahmen des Onlinehandels sorgen im Online-Bereich für Unsicherheit, wie man z.B. aktuell hier sieht. Mit der Einführung neuer Analysekriterien in der Hausratversicherung schaffen wir auch für diesen Absicherungsbereich Klarheit im Detail und können positive und negative Regelungen aus den Bedingungswerken der Versicherer gegenüber stellen. Wir fassen die Leistungsmerkmale unter dem Hauptkriterium „Onlineschäden“ zusammen.     

Phishing-Versicherung gegen Ausspähen und Missbrauch von Kontodaten

Risiken wie Phishing und Pharming bewerten wir in verschiedenen Detailkriterien. Phishing liegt vor, wenn sich unberechtigte Dritte mit Hilfe gefälschter Emails vertrauliche Zugangs- und Identifikationsdaten beschaffen. Pharming hingegen zielt auf das unberechtigte Abfangen von geheimen Daten durch gefälschte Webseiten ab. Mit den gewonnen Daten werden unter der Identität des Inhabers unerlaubte Handlungen im Online-Verkehr vorgenommen. Wir prüfen neben dem Umfang auch die Höhe der Entschädigungsgrenze. Die Spannen reichen hier von 250 bis zu 10.000 EUR.

Der Einsatz von Trojanern oder das so genannte Skimming geben weitere Möglichkeiten zum Ausspähen der Kontodaten. Positiv zu beurteilen ist daher, wenn auch für diese Fälle Versicherungsschutz besteht. Geprüft wird, ob Vermögensschäden des Versicherungsnehmers übernommen werden, wenn unberechtigte Dritte durch Trojaner Zugangs- und Identifikationsdaten erlangen und im Online-Verkehr unerlaubte Handlungen vornehmen. Oder wenn durch Skimming, d.h. durch Manipulation von Geldautomaten oder Lesegeräten Kartendaten und PIN des Versicherungsnehmers ausgespäht werden und mit diesen Daten im Bankverkehr Missbrauch vorgenommen wird.

Onlinehandel auch Einfallstor für Cybercrime

Beim Onlinehandel kommen unter Umständen verschiedene Gefahren auf den Käufern zu. So sind zum Beispiel die mangelhafte oder das Unterbleiben der Zustellung von Waren, das eventuelle Ausbleiben der Rückzahlung des Kaufpreises bei berechtigter Rücksendung sowie die Gefahr der Insolvenz des Verkäufers, wünschenswerte Versicherungsleistungen. Nicht immer eingeschlossen sind dabei Käufe über Auktionsportale im Rahmen von Versteigerungen.

Sonstige Leistungen der Hausratversicherungsanbieter

Einige wenige Versicherer leisten zudem bei Schäden, die durch Entwendung der Online-Konto-Daten bei einem Wohnungseinbruch entstehen. Darüber hinaus werden Erstberatungsleistungen angeboten, falls Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen werden.

Fazit: Bisher „Phishing-Versicherung“ am meisten verbreitet

Die Gefahren bei der Nutzung des Internets rücken zusehends in den Fokus der Versicherer. Das Angebot an umfassendem Cyber-Schutz ist allerdings – speziell im Rahmen der Hausratversicherung – noch überschaubar. Am weitesten verbreitet ist bisher die „Phishing-Versicherung“ – die Übernahme von Schäden durch Ausspähen und Missbrauch von Kontodaten.

Eine Ausweitung des Angebotes ist jedoch absehbar. Mithilfe unserer detailierten Analyse der Onlineschäden lässt sich leicht verfolgen, welche Versicherer hier vorangehen.

Kommentare

Lisa Rosenbaum

Lisa Rosenbaum
19.05.2017 - 11:44
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Erst neulich habe ich mir die Frage gestellt, ob Onlineschäden mit in die Sachversicherungen eingehen oder eventuell eingehen könnten. Heutzutage kann man schließlich jeden seiner Besitztümer versichern. Glücklicherweise bin ich auf diesen Artikel gestoßen.

Winfreid Seilert

Winfreid Seilert
13.06.2017 - 13:33
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Wir wurden Opfer von Phishing und haben dann eine spezialisierte Kanzlei eingeschaltet. Bank hat uns das volle Geld erstattet, aber es war ein Kampf (nur außergerichtlich).

Aber man sollte vorher mit den Anwälten klären, was die Vergütung beträgt. Wir haben uns über die Rechnung doch ein wenig gewundert. Frech auch, dass die Bank erst zahlt, wenn ein Anwalt schreibt.

Ich habe mal von einem Fall gelesen, wo ein Webentwickler nach ca. 2 Jahren belangt wurde, da die Seite gehacked wurde. Sowas finde ich relativ unfair, aber was sollen die Richter da schon entscheiden, als die Schuld an einen der zweien Parteien abzulegen. Daher ist so eine Versicherung sicher ganz gut! Danke für den Blog Beitrag!

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