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Und wie teuer sind Deine Eltern?

Die Frage, was es kostet ein Kind großzuziehen war gestern. Aktuell stellt sich in den Medien vielmehr die Frage „wie teuer sind deine Eltern?“. Grund dafür ist das BGH-Urteil AZ.: XII ZB 607/12 vom 12.02.2014: ein Beamter aus Bremen muss für die stationären Pflegekosten seines verstorbenen Vaters aufkommen, obwohl beide seit mehr als 40 Jahren keinen Kontakt (auf Wunsch des Vaters) mehr zueinander hatten. Der Sozialhilfeträger fordert 9000 Euro zurück.

Ein Pflegefall führt in der Regel zu einer hohen finanziellen Belastung der Betroffenen (auch wenn die individuell zu tragenden Eigenanteile sehr unterschiedlich ausfallen können). Mit einer Absicherung der Pflegekosten kann man vorsorgen, doch wie viel muss man für einen zusätzlichen Pflegeversicherungsschutz aufwenden? Das haben wir für Sie geprüft…

Kinder sind im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten in Deutschland dazu verpflichtet, für die Heimkosten bzw. die stationäre Pflege Ihrer mittellosen Eltern aufzukommen, selbst wenn diese seit Jahren keinen Kontakt mehr hatten. Laut BGH verletzen Eltern, die den Kontakt zu ihren Kindern abbrechen zwar die vom Gesetz geforderte gegenseitige Pflicht auf „Beistand und Rücksicht“, dies sei aber noch keine „schwere Verfehlung“, wenn sie ihre Elternpflichten bis zur Volljährigkeit des Kindes erfüllt haben.

Was kostet die Pflege?

Die Kosten für die stationäre Pflege bzw. Unterbringung im Heim beträgt im Bundesdurchschnitt  etwa 3.250 € monatlich (Quelle: Rechenschaftsbericht der Privaten Krankenversicherung). In einigen Bundesländern kann es auch deutlich mehr sein.

Aber es gibt doch die Pflegeversicherung…

Bei stationärer Pflege in Pflegestufe (PS) III leistet die gesetzliche Pflegeversicherung ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 1.550 € (in Härtefällen 1.918 €).

Da bleibt wohl eine Lücke…

Die durchschnittlichen Eigenanteile für stationäre Pflege betragen laut BarmerGEK Pflegereport 2013 in

  • PS I: 346 €,

  • PS II: 532 € und
  • PS III: 760 Euro

Da es sich hier um Durchschnittswerte handelt, kann das finanzielle Risiko auch deutlich höher ausfallen. Können die Pflegekosten nicht mehr durch die Leistungen der Pflegeversicherung und der Rente des Pflegebedürftigen gedeckt werden, springt in der Regel zunächst der Sozialhilfeträger ein. Die übernommenen Kosten können jedoch später von den unterhaltspflichtigen Kindern zurückgefordert werden. Für diese gilt zwar ein Freibetrag von 1600 € netto im Monat, der auch noch durch weitere Kostenabzüge (vorrangige Unterhaltsverpflichtungen, Zins- und Tilgungsleistungen für eine eigene Immobilie, etc.) erhöht werden kann. Trotzdem bleibt häufig eine Belastung übrig und darüber hinaus ist die komplette Offenlegung der Einkommensverhältnisse von Eltern und Kindern gegenüber dem Sozialamt vielen Familien unangenehm.

Die Lösung könnte eine Private Pflegezusatzversicherung sein. Eine solche könnten auch die Kinder für ihre Eltern abschließen.

Beispiel:

Wir haben für Sie gerechnet: Wie viel muss ein/e 50-jährige/r für zusätzlichen Pflegeversicherungsschutz aufwenden und lohnt sich das überhaupt? Um ganz sicher zu gehen, sind wir dabei von einer höheren Lücke ausgegangen, als es die BarmerGEK dokumentiert (Pflegetagegeld in Höhe von 50 € pro Tag bzw. 1500 € pro Monat).

  • Ein 50- jähriger schließt eine Pflegezusatzversicherung ab (oder: für einen 50 jährigen wird eine Pflegeversicherung abgeschlossen).
  • Im Alter von 80 Jahren tritt der Leistungsfall ein (und dauert 5 Jahre):
    • Zunächst Einstufung in Pflegestufe II für 2 Jahre,
    • dann Hochstufung in Pflegestufe III für 3 Jahre.
  • Die Pflege erfolgt stationär in einem Pflegeheim.

Vergleich:

  • Für ein günstiges Pflegetagegeld (hier 57,65 € monatlicher Beitrag, mit Beitragsbefreiung im Leistungsfall) werden während des gesamten Einzahlungszeitraums 20.754€ aufgewendet. Dem gegenüber stehen Tarifleistungen in Höhe von 90.000 €, denn der Tarif leistet in allen Pflegestufen bei stationärer Pflege 100%.
  • Für einen günstigen PflegeBahr-Tarif (hier 32,08 € monatlicher Beitrag) werden während des gesamten Einzahlungszeitraums (die Beitragszahlungspflicht bleibt auch nach Eintritt des Leistungsfalls bestehen) 13.473,60 € aufgewendet, dem gegenüber stehen Tarifleistungen in Höhe von 64.800 €

Fazit: Wenn Menschen zu Pflegefällen werden, kann es teuer werden. Die wenigsten Pflegebedürftigen erhalten so viel Rente, dass sie die Kosten selbst tragen können. Eine zusätzliche Pflegevorsorge seitens der Kinder für Ihre Eltern kann durchaus sinnvoll sein, um eventuellen späteren finanziellen Forderungen vorzubeugen.

Die unterschiedlichen Pflegeversicherungsprodukte (Pflegetagegelder, der staatlich geförderte PflegeBahr oder Pflegerenten) ermöglichen eine zusätzliche finanzielle Absicherung, um den Betroffenen im kostenintensiven Pflegefall ganz oder zumindest in großen Teilen zu entlasten.

Bitte beachten Sie: Der Pflegefall ist nicht das einzige sogenannte biometrische Risiko. Die  Absicherung der Arbeitskraft und die Altersversorgung sind ebenfalls zu berücksichtigen. Am besten ist ein individuell abgestimmtes Absicherungskonzept.

Kommentare

Sie sprechen es aus, was viele nicht wahrhaben wollen:
Der körperliche und geistige Abbau der Eltern im Alter ist nicht nur eine seelische Belastung für die Kinder. Es wird auch schnell zum finanziellen Problem.
Die private Pflege durch die Familie ist zwar oft finanziell besser tragbar, erfordert aber zeitlichen Einsatz, der aus beruflichen Gründen meist nicht erbracht werden kann.
Der Einsatz professioneller Pflegekräfte als 24-Stunden-Betreuung im Eigenheim des Pflegebedürftigen bietet hier eine moderne Alternative.

Sehr interessanter Beitrag.
Man kann auf dieses Risiko nicht oft genug hinweisen….
Das Bewusstsein steigt meiner Meinung nach und immer mehr Menschen sind offen für sinnvolle Lösungen im Bereich der Pflegevorsorge…
Herzliche Grüße
Jürgen Schütz

Sehr geehrte Redaktion,

Sie haben mit ihrem Blogbeitrag ein sehr wichtiges Thema angesprochen! Es ist ein Thema, mit dem sich früher oder später nahezu alle beschäftigen müssen. Ich bin für die Rechenbeispiele und Zahlen auch sehr dankbar. Sie bilden Vergleichspunkte, um einen Einblick zu bekommen. Vielen Dank! Ich finde ihren im Fazit formulierten Ansatz sehr schön. Denn Sie haben Recht! Kinder können was für ihre Eltern machen. Immerhin haben unsere Eltern ihr ganzes Leben uns gewidmet, damit es uns so gut geht wie möglich. Es kommt die Zeit, an der wir was zurückgeben können. Meine Geschwister und ich haben aktuell einen vergleichbaren Fall. Unsere Mutter braucht im Alltag einfach ein bisschen Hilfe für die Alltagssituationen. Doch da alle berufstätig sind, und einige weiter weg wohne, können wir leider nur am Wochenende helfen. Deshalb haben wir uns entschieden in Absprache mit unserer Mutter, dass wir eine Alltagshilfe für Senioren bei seniorenbetreuungschweiz.ch engagieren, die unter die Arme greifen kann. Unsere Mutter kann somit auch zu Hause bleiben in ihrer vertrauten Umgebung. Das war uns auch sehr wichtig!

Vielen Dank nochmal für den sehr hilfreichen Beitrag. Dieses Thema wird nur zu oft vernachlässigt, obwohl es eines Tages ein sehr wichtiges Thema sein kann!

Mit freundlichen Grüßen,
Martin.

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