Episode 41 - Auf den Punkt - Tierhalterhaftpflichtversicherung
Viele Tierhalter sind überzeugt: „Mein Hund tut nichts.“ Doch genau darauf kommt es rechtlich nicht an.
In dieser Folge von "Auf den Punkt" sprechen wir über die Tierhalterhaftpflichtversicherung und erklären, warum Hunde- und Pferdehalter nach deutschem Recht selbst dann haften können, wenn sie keinerlei Fehler gemacht haben.
Grund dafür ist die sogenannte Gefährdungshaftung nach § 833 BGB. Sie basiert auf der besonderen Tiergefahr, also dem Umstand, dass Tiere trotz bester Erziehung unberechenbar bleiben. Wir klären, welche finanziellen Folgen selbst alltägliche Situationen haben können. Ein erschrockener Hund, ein unkontrollierter Moment beim Verladen eines Pferdes oder ein Schaden im Büro durch den mitgebrachten Vierbeiner – schnell geht es um Summen, die weit über das hinausgehen, was viele Tierhalter erwarten.
Wie wichtig ein leistungsstarker Versicherungsschutz ist, zeigt auch unser aktuelles Rating zur Tierhalterhaftpflicht. Für die Untersuchung wurden 173 Hundetarife von 88 Anbietern sowie 136 Pferdetarife von 76 Anbietern analysiert. Nur ein vergleichsweise kleiner Teil der Tarife erreicht die Spitzengruppe, während mehr als ein Drittel lediglich befriedigende oder sogar schlechtere Bewertungen erhält.
Wir ordnen die Ergebnisse ein, sprechen über aktuelle Entwicklungen am Markt und zeigen, worauf Vermittler und Kunden bei der Auswahl einer Tierhalterhaftpflicht besonders achten sollten.
Pressemitteilung zur Tierhalterhaftpflicht
Zahlen und Fakten Pferdesport Deutschland
Diskutieren Sie mit uns - Fragen und Anregungen an: dreifplus
franke-bornberg [dood] de
Wissenswertes zu den großen Themen unserer Branche finden Sie hier:
https://www.franke-bornberg.de/blog
https://www.franke-bornberg.de/news
Instagram https://www.instagram.com/frankeundbornberg/
LinkedIn: https://de.linkedin.com/company/franke-und-bornberg
Music by Fundarella from Pixabay
Music by Playsound from Pixabay
Music by Calvin Clavier from Pixabay