Altersvorsorgereformgesetz 2026: Was die Reform der privaten Altersvorsorge bringt
Die private Altersvorsorge wird neu aufgestellt: Das Riester-Modell wird durch ein flexibles Produktspektrum ersetzt – vom renditeorientierten Altersvorsorgedepot ohne Garantie bis hin zu Produkten mit 80 oder 100 Prozent Beitragsgarantie. Dazu kommen ein umgebautes Fördersystem, die Einbeziehung von Selbstständigen und ein öffentliches Standardprodukt. Was sich konkret ändert – und worauf Vermittler und Vorsorgesparer achten sollten.
Das Ende von Riester – überfällig, aber lange verschleppt
Rund 30 Millionen Menschen sind in Deutschland zum Riestern berechtigt. Bespart werden aber nur knapp 15 Millionen Verträge – gut ein Fünftel davon ruht bereits, wird also nicht mehr aktiv bespart (Quelle: BMAS, Stand Ende 2024). Das Riester-Modell hat seinen Auftrag nicht erfüllt. Zu komplex, zu teuer, zu renditeschwach. Die durchschnittliche monatliche Riester-Auszahlung lag 2024 bei knapp 145 Euro (Quelle: Bundesministerium der Finanzen, Riester-Auszahlungsstatistik 2024).
Bundestag und Bundesrat haben das Altersvorsorgereformgesetz nun verabschiedet und das Gesetz tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft (BGBl. I Nr. 156 vom 29. Mai 2026). Ab diesem Zeitpunkt können keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen werden. Bestehende Verträge genießen Bestandsschutz: Wer einen Riester-Vertrag hat, kann ihn weiter besparen – mit der bisherigen Förderung, ohne Kündigung, ohne Zwang zur Umstellung. Optional ist ein Wechsel in die neue Fördersystematik möglich: entweder durch Wechsel der Förderung bei unverändertem Vertrag oder durch Abschluss eines neuen Vertrags nach neuem Recht (mit vollständigem Förderübertrag, aber möglichen Wechselkosten).
Das Altersvorsorgedepot: Renditechance statt Garantiezwang
Das Herzstück der Reform ist das neue Altersvorsorgedepot. Erstmals wird die steuerliche Förderung für ein Produkt ohne Garantiepflicht geöffnet – Sparer können damit vollständig in Aktien, Fonds und ETFs investieren und von der vollen Kapitalmarktrendite profitieren. Wer ein höheres Sicherheitsbedürfnis hat, kann weiterhin Garantieprodukte wählen: mit 80 oder 100 Prozent Garantieniveau.
Der Wegfall des Garantiezwangs ist folgerichtig. Riester-Verträge mussten garantieren, dass zum Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge plus Zulagen zur Verfügung stehen. Das klang sicher, hatte aber einen hohen Preis: Um die Garantie zu finanzieren, mussten Anbieter einen Großteil des Kapitals in schwach verzinste Anleihen investieren – auf Kosten der Rendite. Das Altersvorsorgedepot macht diesen Kompromiss optional, nicht obligatorisch.
Bisher musste bei Riester der überwiegende Teil des angesparten Kapitals lebenslang verrentet werden; lediglich bis zu 30 Prozent des Guthabens konnten zu Rentenbeginn als Einmalbetrag entnommen werden. Das neue Gesetz flexibilisiert die Auszahlungsphase grundlegend:
Während bei Riester-Verträgen die Verrentung des überwiegenden Kapitals zwingend war, können Sparer künftig zwischen lebenslanger Leibrente, einem befristeten Auszahlplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr oder einer Kombination wählen. In allen Varianten bleibt die Option erhalten, bis zu 30 Prozent des Kapitals zu Beginn der Auszahlungsphase als Einmalbetrag zu entnehmen.
Dies wirft aber zugleich eine grundsätzliche Frage auf: Private Altersvorsorge soll das Langlebigkeitsrisiko absichern, also das Risiko, im hohen Alter ohne ausreichendes Einkommen dazustehen. Auszahlpläne müssen im neuen System lediglich bis zum vollendeten 85. Lebensjahr laufen. Ob das ausreicht, um Langlebigkeit ausreichend abzusichern, ist zu bezweifeln. Wer heute 65 ist, hat statistisch eine realistische Chance, deutlich älter als 85 zu werden. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte eine lebenslange Leibrente wählen – oder zumindest prüfen, ob ein Auszahlplan mit entsprechend langer Laufzeit vereinbart werden kann.
Der Wegfall des Garantiezwangs und die stärkere Kapitalmarktorientierung eröffnen rechnerisch deutlich höhere Rentenniveaus: Auf Basis des Referentenentwurfs errechnete der GDV ein Rentenniveau-Plus von durchschnittlich 40 Prozent gegenüber herkömmlichen Riester-Verträgen (Quelle: GDV, Oktober 2024). Da sich die finale Gesetzesfassung – insbesondere bei der Förderstruktur – erheblich vom Referentenentwurf unterscheidet, ist diese Zahl nicht direkt auf das verabschiedete Gesetz übertragbar. Belastbare, unabhängige Modellrechnungen zur finalen Fassung liegen bislang nicht vor.
Die neue Förderstruktur: prozentual statt pauschal
Bisher gab es bei Riester eine feste Grundzulage von 175 Euro jährlich – vorausgesetzt, der Mindesteigenbeitrag von 4 Prozent des Vorjahreseinkommens wurde erbracht. Das neue Modell arbeitet mit einer prozentualen Förderung – und das ändert die Wirkung erheblich.
Konkret: Die Grundzulage beträgt künftig 50 Prozent der geleisteten Beiträge bis zu 360 Euro pro Jahr. Für den darüber hinausgehenden Betrag bis zu 1.800 Euro jährlich gibt es noch 25 Prozent. Wer also den vollen Betrag von 1.800 Euro im Jahr einzahlt, erhält eine maximale Grundzulage von 540 Euro. Für Berufseinsteiger unter 25 Jahren sieht das Gesetz zusätzlich einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro vor – ein Anreiz, früh mit der Altersvorsorge zu beginnen.
Für Eltern ändert sich die Kinderzulage spürbar: Sie beträgt künftig bis zu 300 Euro pro kindergeldberechtigtem Kind und Jahr – bereits ab einem monatlichen Eigenbeitrag von 25 Euro. Bis zu einem Jahreseigenbeitrag von 300 Euro werden Eltern mit 100 Prozent gefördert, was Haushalten mit geringen Sparbeiträgen zugute kommt. Allerdings ist das Bild nicht uneingeschränkt positiv: Im alten Riester-System konnten Geringverdiener die volle Grundzulage von 175 Euro bereits mit dem gesetzlichen Sockelbetrag von 60 Euro jährlich erreichen, weil die Zulagen so hoch waren, dass der verbleibende Eigenbeitrag (4 % des Vorjahresbruttos minus Zulagen) unter den Sockelbetrag von 60 Euro fiel. Im neuen System ist dafür ein deutlich höherer Eigenbeitrag erforderlich. Geringverdiener ohne nennenswerte Sparmöglichkeiten stehen damit vor einer höheren Einstiegshürde. Für Haushalte mit sehr geringen Eigenbeiträgen kann ein bestehender Riester-Bestandsvertrag unter Umständen vorteilhafter bleiben – eine individuelle Vergleichsrechnung ist zwingend.
Was bedeutet das für die Beratung? Die prozentuale Förderstruktur erfordert individuelle Berechnungen. Eigenbeiträge, Förderstufen und Auszahlungsvarianten müssen konkret durchgerechnet werden. Pauschale Aussagen zur Vorteilhaftigkeit greifen hier nicht mehr.
Das Standarddepot: ein öffentlicher Anbieter tritt in den Markt
Als eine der politisch umstrittensten Neuerungen sieht das Gesetz die Einrichtung eines staatlichen Standarddepots vor, das über einen neu zu gründenden Staatsfonds verwaltet werden soll. Die Bundesregierung wird ermächtigt, per Rechtsverordnung ein solches Produkt einzurichten, das allen Zulageberechtigten als Alternative zu privaten Angeboten offensteht. Die Verordnung liegt jedoch zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Beitrags noch nicht vor.
Das wirft eine grundsätzliche Frage auf: Ist der Staat der richtige Anbieter für private Altersvorsorge? Solange Anlagerichtlinien, Governance-Strukturen und Kontrollmechanismen des öffentlichen Trägers nicht offengelegt sind, lässt sich die Renditeerwartung für Sparer nicht beurteilen.
Aus Verbrauchersicht gilt: Das Standarddepot kann für Menschen ohne Beratungszugang oder mit geringem Sparvolumen ein sinnvoller Einstieg sein. Wer eine maßgeschneiderte Lösung sucht, wird auf private Anbieter angewiesen sein.
Selbstständige: endlich einbezogen
Eine der wichtigsten Neuerungen geht im Trubel fast unter: Selbstständige werden erstmals in den förderberechtigten Personenkreis einbezogen. Bisher setzte die Riester-Förderung eine gesetzliche Rentenversicherungspflicht voraus – wer die nicht hatte, ging leer aus. Nun können auch rund 3,6 Millionen Selbstständige das Altersvorsorgedepot nutzen (Quelle: Statistisches Bundesamt, Mikrozensus 2024). Die Einbeziehung der Selbstständigen war ursprünglich nicht im Regierungsentwurf vorgesehen . Sie wurde erst durch die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (BT-Drs. 21/4996) in das verabschiedete Gesetz aufgenommen.
Dasselbe gilt für Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen im Angestelltenstatus – also etwa Ärzte, Rechtsanwälte oder Architekten, die über Versorgungswerke abgesichert sind, bisher aber nicht von der staatlichen Förderung profitierten.
Für Vermittler öffnet das neue Kundensegmente. Gleichzeitig gilt: Selbstständige haben sehr unterschiedliche Einkommensprofile und Absicherungslagen. Eine individuelle Analyse der Versorgungssituation bleibt unerlässlich – die Förderung allein ist kein Argument.
Die Frühstart-Rente: Kapitalmarkt von Kindesbeinen an
Parallel zum Altersvorsorgereformgesetz hat die Bundesregierung die Frühstart-Rente angekündigt. Geplant ist, dass der Staat für jedes Kind ab dem sechsten Lebensjahr monatlich 10 Euro – also 120 Euro jährlich – in ein individuelles Altersvorsorgedepot einzahlt, unabhängig vom Elterneinkommen, bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (Quelle: BMF, Pressemitteilung vom 17. Dezember 2025).
Sofern das Gesetz wie geplant in Kraft tritt, ist das inhaltlich sinnvoll: Wer früh anfängt, profitiert am stärksten vom Zinseszinseffekt. Für Eltern, die zusätzlich eigene Beiträge einzahlen wollen, besteht die Möglichkeit, das staatliche Startkapital durch eigene Beiträge aufzustocken. Das eröffnet für Vermittler ein neues Gesprächsfeld rund um die Altersvorsorge für die nächste Generation.
Offene Fragen zur Reform der privaten Altersvorsorge 2026
Die Reform löst echte Probleme – Riester war nicht mehr zu retten. Aber einige Fragen sind nach der Verabschiedung noch unbeantwortet.
Der öffentliche Träger des Standarddepots ist nicht benannt. Wer verwaltet die Gelder, nach welchen Anlagerichtlinien, mit welchen Kontrollmechanismen? Bis zur Rechtsverordnung bleibt das ein weißer Fleck.
Offen ist auch, wie sich die Reform der privaten Altersvorsorge auf die betriebliche Altersvorsorge auswirkt. In der Fachwelt wird diskutiert, ob das neue Fördermodell Anreize verschiebt – etwa bei der Entgeltumwandlung, bei der Arbeitnehmer bisher Teile ihres Bruttogehalts steuerbegünstigt in die bAV einbringen. Wenn die pAV-Förderung attraktiver wird, könnte das die Nachfrage nach bAV-Lösungen dämpfen. Eine abschließende Einschätzung ist noch nicht möglich, aber Vermittler sollten diesen Effekt im Auge behalten.
Kritisch bleibt auch die Freiwilligkeit: Die Reform verbessert die Produkte – ändert aber nichts daran, dass private Altersvorsorge in Deutschland ein aktiver Schritt bleibt, der Eigeninitiative voraussetzt. Wer nicht beraten wird, wird das neue Angebot aller Voraussicht nach genauso wenig nutzen wie bisher die Riester-Rente. Ohne eine deutlich breitere Beratungsinfrastruktur ist keine wesentlich höhere Marktdurchdringung zu erwarten. Die Reform löst das Vertriebsproblem nicht. Gefragt sind weiterhin Vermittler und Berater, die aktiv auf potenzielle Vorsorgesparer zugehen, den Bedarf aufzeigen und individuelle Lösungen erarbeiten – denn das Bewusstsein für die eigene Versorgungslücke entsteht selten von selbst.
Fazit: Richtung stimmt – und die Garantie bleibt ein Argument
Das Altersvorsorgereformgesetz ist ein echter Neustart. Das Riester-Korsett aus Garantiezwang, Verrentungspflicht und komplexer Pauschalförderung wird abgelegt. Die prozentuale Förderung ist zielgenauer, die Einbeziehung von Selbstständigen längst überfällig, das Standarddepot ein sinnvoller Anker für das untere Marktsegment. Die Frühstart-Rente, sollte sie wie geplant kommen, setzt früh an und schafft langfristig eine breitere Basis für kapitalmarktorientierte Vorsorge.
Bleibt die Umsetzung. Der 1. Januar 2027 als Starttermin ist gesetzt. Ob der öffentliche Träger rechtzeitig startet, die Förderabwicklung reibungslos funktioniert und Vermittler gut genug vorbereitet sind – das wird die eigentliche Nagelprobe sein.
Für die Versicherungsbranche stellt sich dabei eine strategische Frage, die über die reine Produktumstellung hinausgeht: Mit dem Wegfall des Garantiezwangs rücken Neobroker, Onlinebanken und digitale Vermögensverwalter als Anbieter in direkten Wettbewerb. Sie sind auf das garantiefreie, rein kapitalmarktorientierte Segment zugeschnitten – und können dort mit niedrigen Kosten und schlanken Prozessen punkten. Versicherer, die diesen Wettbewerb auf dem gleichen Spielfeld austragen wollen, dürften es schwer haben. Wer dagegen bewusst auf die Beitragsgarantie setzt – sei es mit 80 oder 100 Prozent – und dieses Versprechen aktiv kommuniziert, besetzt ein Segment, das Neobroker strukturell nicht bedienen können. Die Garantie ist kein Relikt des alten Systems: Sie ist ein entscheidendes Merkmal für sicherheitsorientierte Sparer, die Kapitalmarktchancen nutzen wollen, ohne das eingezahlte Kapital zu riskieren. Für Versicherungsvermittler ist das eine klare Aufgabe: Wer das Garantieargument nicht aktiv in die Beratung einbringt, überlasst das Feld den neuen Mitbewerbern.
Wir werden die Entwicklung genau beobachten und berichten, sobald weitere Details zur Rechtsverordnung für das Standarddepot vorliegen.
Keyfacts
1. Riester-Verträge: Rund 15 Millionen Verträge bespart – rund jeder fünfte ruht bereits (Quelle: BMAS, Ende 2024).
2. Neue Förderung: Maximal 540 Euro Grundzulage jährlich – deutlich mehr als die bisherigen max. 175 Euro (Quelle: BMF).
3. Rund 3,6 Millionen Selbstständige erstmals förderberechtigt (Quelle: Statistisches Bundesamt, Mikrozensus 2024 und BGBl. I Nr. 156 vom 29. Mai 2026)
4. Geplante Frühstart-Rente: 120 Euro jährlich je Kind ab dem 6. Lebensjahr – unabhängig vom Elterneinkommen, bis zum 18. Geburtstag (Quelle: BMF, Dez. 2025).
Quellen
• Deutscher Bundestag, Gesetzentwurf zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge, Drucksache 21/4996
• Bundesrat, 1065. Sitzung, 8. Mai 2026
• Bundesministerium der Finanzen, FAQ zur Reform der privaten Altersvorsorge, Stand Mai 2026
• Bundesministerium der Finanzen, Pressemitteilung vom 17. Dezember 2025 (Frühstart-Rente)
• Deutsche Rentenversicherung, Meldung vom 8. Mai 2026
• Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 156 vom 29. Mai 2026: Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
• Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Statistik zu Riester-Verträgen, Stand Ende 2024
• Bundesministerium der Finanzen, Riester-Auszahlungsstatistik 2024, Auswertungsstichtag 15. Mai 2025
• GDV, Medieninformation vom 17. Oktober 2024: „Reform der geförderten privaten Altersvorsorge: Versicherer bieten höhere Rente"