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BU-Leistungspraxis 2020 – Was sind die Ursachen für Berufsunfähigkeit?

Was wäre, wenn Sie nach einem Unfall berufsunfähig wären? Diese Frage mag Vielen vertraut vorkommen. Als Gesprächseinstieg zum Thema Arbeitskraftabsicherung eignet sie sich aber nicht. Im Jahr 2018 war gerade einmal bei jeder 16. BU-Anerkennung ein Unfall die Ursache für die Berufsunfähigkeit. Von Krankheiten der Psyche, des Muskel- und Skelettsystems sowie bösartigen Neubildungen (Krebs) gehen weitaus größere Gefahren für die Arbeitskraft aus.

BU-Leistungspraxisstudie zeigt Ursachen für Berufsunfähigkeit auf

Das zeigen die Ergebnisse der 5. BU-Leistungspraxisstudie von Franke und Bornberg, der sich die BU-Versicherer Generali Deutschland (ehemals AachenMünchener), ERGO Vorsorge, HDI, Nürnberger und Zurich gestellt haben. Sie bieten rund 3,9 Millionen Versicherten Schutz bei Berufsunfähigkeit. Einen Überblick der wichtigsten Fakten zur BU-Regulierung haben wir bereits veröffentlicht. Heute gehen wir ins Detail und schauen uns an, welche Krankheiten tatsächlich die Ursachen für Berufsunfähigkeit sind und zu einer BU-Anerkennung führen.

Die Krankheitsbilder werden nach dem ICD 10 Code zugeordnet. Dabei handelt es sich um eine internationale statistische Klassifikation von Krankheiten und verwandten Gesundheitsproblemen, die im medizinischen Bereich zur Verschlüsselung von Diagnosen auf Abrechnungsunterlagen und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen verwendet werden.

Psyche ist Ursache Nummer 1 für Berufsunfähigkeit

Auslöser Nummer 1 für Berufsunfähigkeit ist die Psyche. Auf psychische Erkrankungen gehen gut 26 % der untersuchten Leistungsfälle zurück. In der Statistik des Versichererverbandes GDV waren es 2018 29 %. Allerdings legt der Verband im Gegensatz zu uns nicht offen, welche Gesellschaften Daten zugeliefert haben. Je nach Zusammensetzung der beteiligten Versicherer können die Werte deutlich schwanken. So zeigt eine Auswertung der Debeka, dass 2018 dort von 1.000 neu eingetretenen Leistungsfällen sogar fast die Hälfte (45,4 %) auf psychische Erkrankungen zurückzuführen waren. Die Debeka ist für ihre starke Verankerung im öffentlichen Dienst bekannt.

Gerade bei psychischen Erkrankungen ist die Entscheidung pro oder contra Berufsunfähigkeit nicht einfach. Zwischen subjektivem Leidensdruck und objektiv prüfbaren Fakten können Welten liegen. Und so kann es nicht überraschen, dass BU-Anträge wegen psychischer Erkrankungen und Verhaltensstörungen vergleichsweise häufig abgelehnt werden (32,94 % der Entscheidungen).

Bei zwei Dritteln aller Ablehnungen wurde eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit von mindestens 50 % nicht erreicht. Mit steigendem Versicherten-Alter steigt auch die Wahrscheinlichkeit für einen positiven Bescheid. Psychische Erkrankungen weisen längere Regulierungsdauern auf, die wir vor allem auf den Mangel an Fachpersonal für Psychiatrie und Neurologie zurückführen.

Muskel- und Skelettsystem als zweithäufigste Ursache

Auslöser Nummer 2 für Berufsunfähigkeit sind in unserer BU-Leistungsstudie Erkrankungen des Muskel- und Skelettsystems (23,76 %). Zum Vergleich: Der GDV meldet nur 19 %. Auch beim Krankheitsbild Muskel- und Skelettsystem hat die Zusammensetzung der teilnehmenden Unternehmen spürbar Einfluss auf das Ergebnis. Je mehr körperlich tätige Versicherte im Bestand, umso höher der Anteil dieser BU-Ursache. Versicherer mit hohem Akademikeranteil weisen mit großer Wahrscheinlichkeit eine niedrigere Quote aus.

Naturgemäß treten Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems häufiger bei älteren Versicherten mit langer Berufspraxis auf. Aber auch junge Menschen können schon in nennenswertem Umfang betroffen sein. Überproportional sind Ablehnungen für Versicherte bis Anfang 30 zu verzeichnen – eine Konsequenz aus der Tatsache, dass Anzeigepflichtverletzungen nur während der ersten fünf Vertragsjahre (bei Vorsatz oder Arglist zehn Jahre) zu Anfechtung oder Rücktritt führen können. Drei von vier Anträgen auf BU-Leistungen wegen einer Erkrankung des Muskel- und Skelettsystems werden anerkannt.

Krebs für ca. jede fünfte Berufsunfähigkeit verantwortlich

Das Risiko Krebs („bösartige Neubildungen“) war 2018 für 19,11 % aller BU-Leistungsfälle verantwortlich und steht damit an dritter Stelle der Ursachen für Berufsunfähigkeit. Es bedroht alle Altersgruppen, steigt aber ab Ende 30 deutlich. Bösartige Neubildungen führen zwar nicht automatisch in die Berufsunfähigkeit, aber die Wahrscheinlichkeit dafür ist hoch. Das zeigt die von Franke und Bornberg ermittelte BU-Anerkennungsquote für Krebserkrankungen von 95 %.

Für Ablehnungen sind überwiegend medizinische Gründe (57 %) verantwortlich, aber auch die Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten (28 %). Die Eindeutigkeit der Diagnose Krebs schlägt sich in einer vergleichsweise kurzen Regulierungsdauer nieder. Sie liegt im Durchschnitt bei 119 Tagen und damit deutlich unter dem Mittelwert aller Diagnosen.

Herz- und Kreislauferkrankungen erst auf Platz 5 der Ursachen für Berufsunfähigkeit

Herz- und Kreislauferkrankungen gelten als Geißel unserer Zeit und Ausdruck des steigenden Leistungsdrucks. Bei den BU-Ursachen stehen sie mit 7,22 % allerdings erst an 5. Stelle. 74 % aller positiv entschiedenen Leistungsanträge treten zwischen dem 46. und 60. Lebensjahr auf. Der Höhepunkt wird mit Mitte 50 erreicht.

Das Krankheitsbild lässt offensichtlich nicht allzu viel Spielraum für unterschiedliche Interpretationen: Nur knapp 16 % der Leistungsentscheidungen werden gegen Versicherte getroffen, enden also mit einer Ablehnung. Die Regulierung dauert im Mittelwert 158 Tage – ein Wert, der zwar höher ist als bei Krebserkrankungen, aber unter der Bearbeitungsdauer von psychischen Erkrankungen, Muskel- und Skelettkrankheiten sowie Unfällen liegt.

Unfälle selten als Ursache

Wir haben es bereits erwähnt: Unfälle sind in der aktuellen BU-Leistungspraxisstudie nur bei jedem 16. Fall die Ursache für Berufsunfähigkeit. Aber dieser Wert hat einen Makel. Denn nicht alle Versicherer erfassen einen Unfall mit dem entsprechenden ICD 10 Code. Einige verwenden stattdessen den Code für die Krankheit, die aus dem Unfall resultiert. Tendenziell sind Unfälle also etwas häufiger Auslöser einer Berufsunfähigkeit, als die Daten ausweisen. Es wäre zu begrüßen, dass sich BU-Versicherer auf eine einheitliche Zählweise verständigen – vielleicht auf Veranlassung des GDV?

Die Unfallhäufigkeit korreliert übrigens nicht mit dem Alter der Anspruchsteller. Ihre Verteilung auf Altersgruppen dürfte eher den Gesamtbestand spiegeln. In 20 % der Entscheidungen wurde die BU-Leistung aufgrund eines Unfalls abgelehnt. Bis zu einer Entscheidung nach einem Unfall dauert es vergleichsweise lange: immerhin 205 Tage. Dafür sind vor allem ausstehende Stellungnahmen von Polizei und Staatsanwaltschaft verantwortlich.

Alle weiteren Krankheitsbilder, die zu einer anerkannten BU führen, addieren sich auf 16,95 %. Dazu zählen unter anderem Krankheiten des Nervensystems (5,5 %), Verletzungen und Vergiftungen (3,49 %) und Krankheiten des Verdauungssystems (2,03 %). Erkrankungen des Atmungssystems machten 2018 bei den untersuchten Gesellschaften nur 1,01 % aller BU-Anerkenntnisse aus. Diese Zahl wird man als Referenzwert für die Zeit vor COVID 19 in Erinnerung behalten müssen. 

Wie lange dauert die Leistungsregulierung in der Berufsunfähigkeit je nach Krankheitsbild?

Für die zusammengefasste Stichprobe aller Leistungsentscheidungen hat Franke und Bornberg folgende Werte ermittelt. Für Ablehnungen brauchten die untersuchten Versicherer im Durchschnitt 167 Tage; bei Anerkennungen waren es 166. Nach 100 Tagen sind bereits 60 % aller Ablehnungen und 61 % aller Anerkennungen entschieden.

Fazit: Welche Krankheiten sind am häufigsten Ursache für Berufsunfähigkeit?

Psychische Erkrankungen stellen die wichtigste Ursache von Berufsunfähigkeit. Auf sie sind 26,64 % der Anerkennungen und sogar 35,95 % der BU-Anträge zurückzuführen. Erkrankungen des Muskel- und Skelettsystems folgen mit 23,76 % der Anerkennungen und 29,73 % der Anträge. Krebserkrankungen führen fast immer zur (anerkannten) Berufsunfähigkeit. Sie stellen 19,11 % der Anerkennungen und 18,83 % der Anträge. Auf den Plätzen vier und fünf folgen Kreislauferkrankungen und Unfälle.

Untersuchungssteckbrief der BU-Leistungspraxisstudie 2020 von Franke und Bornberg

  • Teilnehmer: Generali Deutschland (ehemals AachenMünchener), ERGO Vorsorge, HDI, Nürnberger und Zurich
  • Gesamtbestand: 3,90 Mio. BU-Versicherte, davon 0,93 Mio. BUZ zur Beitragsbefreiung einer Hauptversicherung
  • BU-Leistungsbestand: 73.475 Verträge zum Jahresende 2018 • BU-Leistungsfall-Neuanmeldungen: 21.722
  • Zeitrahmen: Die Regulierungsstudie 2020 basiert auf Untersuchungsdaten für das Geschäftsjahr 2018. Diese Daten wurden durch Stichproben vor Ort validiert, die im November 2019 stattfanden.
  • Umfang der Stichproben: Mehr als 625 Leistungsfälle (je Versicherer mindestens 125). Der Schwerpunkt liegt auf komplizierteren Regulierungen, denn diese bergen ein vergleichsweise hohes Konfliktpotential. Dazu zählen Anfechtungen wegen verletzter Anzeigepflicht, BU-Grade unter 50%, das Unterschreiten des bedingungsgemäßen Prognosezeitraums, Individualvereinbarungen sowie Vergleiche. Ablehnungen sind für Verbraucher und Vermittler besonders problematisch. Aus diesem Grund hat Franke und Bornberg Ablehnungen bei der Auswahl der Stichprobe mit 60 % systematisch übergewichtet, obwohl diese nur knapp ein Viertel aller Leistungsentscheidungen ausmachen. Personenbezogene Daten wurden nicht erfasst.
  • Repräsentativität: Die Studie basiert auf einer aussagekräftigen und umfangreichen Analyse vieler Leistungsfälle. Größe, Marktrelevanz und die unterschiedlichen Ausrichtungen der untersuchten Gesellschaften lassen Schlussfolgerungen für die gesamte Branche zu. Dennoch ist die Anzahl der Unternehmen, die freiwillig Transparenz zeigen, noch immer niedrig. Das schränkt die Allgemeingültigkeit dieser Studie ein.

Christian Monke

Christian Monke
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Franke und Bornberg GmbH

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