Krankenversicherung für Beamte
Die Krankenversicherung für Beamte im Rahmen der Privaten Krankenversicherung (PKV) sichert die Restkosten ab, die nach Leistung der Beihilfe über den Dienstherrn verbleiben.
Beamtinnen und Beamte haben einen Anspruch auf Beihilfe gegenüber ihrem Dienstherrn (Bund oder Lannd), sie sind beihilfeberechtigt.
Über die Beihilfe beteiligt sich der Dienstherr an den Kosten für die Behandlungen im Krankheitsfall. Der Beihilfesatz beträgt je nach persönlichser Situation in der Regel zwischen 50% und 80%. Die nach Abzug der Beihilfe verbleibenden Restkosten werden über eine Private Krankenversicherung für Beamte abgedeckt. Sie übernimmt die Kosten für Behandlungen beim Arzt, Zahnarzt oder im Krankenhaus und leistet zudem für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel.
Versorgungslücken oder Eigenbeteiligungen auf der Beihilfeseite können über einen Beihilfeergänzungstarif geschlossen bzw. vermindert werden.