Umfrage zur Arbeitskraftabsicherung – Kundenorientierung in der Leistungsphase
In der öffentlichen Wahrnehmung gelten Versicherer oft als Leistungsverweigerer oder Drückeberger. Gerade in der Berufsunfähigkeitsversicherung wird dieses Klischee gerne von Medien und Verbraucherschützern aufgegriffen.
Doch was ist dran an diesem schlechten Image, das nicht zuletzt dazu führt, dass viele Kunden diesem existentiellen Schutz eher skeptisch gegenüber stehen?
BU-Unternehmensrating mit Prüfung der Leistungsregulierung
Für uns steht die Beantwortung dieser Frage seit Jahren ganz oben auf der Agenda. Schon seit mehr als 15 Jahren prüfen wir im Rahmen unseres BU-Unternehmensratings Versicherer auf Herz und Nieren und schauen uns vor Ort die Leistungsregulierung an. Für die Unternehmen, die wir regelmäßig unter die Lupe nehmen, halten wir ohne Abstriche fest, dass keine systematische Leistungsverweigerung betrieben wird. Aber das ist natürlich keine Garantie für jeden Einzelfall, denn es sind Menschen, die Leistungsfälle entscheiden und bekanntlich sind Menschen nicht unfehlbar. Zudem können wir keine Aussagen über Versicherer treffen, die unsere Prüfer nicht ins Haus lassen – und das sind nicht wenige.
Zumindest für die Versicherer, die wir untersuchen dürfen können wir nicht feststellen, dass Kunden absichtlich hingehalten, mit immer neuen Anforderungen zermürbt oder von Gutachter zu Gutachter geschickt werden. Nach unseren Erfahrungen nehmen diese Versicherer ihre Verantwortung sehr ernst und die Mitarbeiter in den Leistungsabteilungen machen sich viele Gedanken, wie sie den Leistungsfall möglichst schnell, fair aber durchaus auch effizient abwickeln können.
Neutrale Zahlen und Fakten zur Leistungsprüfung, Bearbeitungsdauern sowie Entscheidungsgründe und Quoten veröffentlichen wir regelmäßig in unserer BU-Leistungspraxisstudie. Dort finden Sie auch Ross und Reiter genannt.
BU-Leistungsprüfung ist ein komplexer Ablauf
Nach unserer Erfahrung herrscht bei Vielen kein klares Bild über den komplexen Ablauf einer Leistungsprüfung. Allen am BU-Vertrag Beteiligten – und damit auch den Kunden – sollte klar sein, dass eine Leistungsfallprüfung auf Berufsunfähigkeit nicht vergleichbar mit der Abrechnung eines abgefahrenen Außenspiegels ist! Schließlich geht es regelmäßig um die Einschätzung komplexer Krankheitsbilder und deren berufliche Auswirkungen. Mathematische Formeln existieren dafür nicht. Für Kunden und Versicherer stehen zudem nicht selten Zahlungen von mehreren zehntausend Euro im Raum. Ein halbes Jahr Leistungsprüfung bis zur Entscheidung kommt da schnell zusammen – selbst ohne jedes Trödeln.
Auch wenn unsere langjährigen Erfahrungen und die Analyse von inzwischen mehreren Tausend Leistungsfällen sehr valide Einblicke geben, bilden sie dennoch nicht alle Facetten der Thematik und längst nicht alle Versicherer ab. Daher erscheint es uns umso wichtiger, auch Ihre Meinung und Erfahrungen als Vermittler zu berücksichtigen, denn Sie sind schließlich am nächsten an Ihren Kunden dran.
Wie sind Ihre Erfahrungen mit der Leistungspraxis der Versicherer? Erkennen Sie Bemühungen der Anbieter zu mehr Kundenfreundlichkeit oder überwiegen in Ihrer Wahrnehmung die Versicherer mit wenig Empathie, die in ihren Büros weitab der menschlichen Einzelschicksale ihre Urteile nach Aktenlage fällen?
Unsere aktuelle Umfrage soll Ihrer Meinung ein Forum und uns wichtige Impulse geben. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
PS: In wenigen Wochen veröffentlichen wir die Ergebnisse unseres BU-Unternehmensratings und sind gespannt, ob Ihre und unsere Erkenntnisse vergleichbar sind oder weit auseinanderliegen.
Update: Die Ergebnisse können Sie jetzt in einem Blogbeitrag lesen!
Verwandte Artikel