Offenlegungen
Offenlegungen gegenüber der Öffentlichkeit, Nutzern und bewerteten Unternehmen unserer Nachhaltigkeitsbewertungen
Regulatorischer Bezug: Verordnung (EU) 2024/3005, insbesondere Art. 23 und Art. 24 i. V. m. Anhang III
Geltungsbereich der Offenlegungen: Das Dokument umfasst die Nachhaltigkeitsbewertungsverfahren der Franke und Bornberg GmbH (Nachhaltigkeits-Unternehmensrating, Nachhaltigkeits-Score). Es beschreibt Anwendungsbereich, zentrale methodische Angaben, Datenquellen und Datenverarbeitung, Einschränkungen sowie organisatorische Angaben. Das Dokument enthält Angaben zu den methodischen Grundlagen, Datenquellen und Datenverarbeitungsprozessen, dem Einsatz technischer Hilfsmittel, Qualitätssicherungs- und Revisionsmechanismen sowie zu methodischen Grenzen und Datenlimitationen. Soweit Nachhaltigkeitssiegel auf Grundlage der Bewertungen vergeben werden, beschreibt dieses Dokument die hierfür maßgeblichen Rahmenbedingungen, Nutzungsregeln und Überwachungsmechanismen.
Version: 1.0
Gültig ab: 01.06.2026
Veröffentlichung: Offenlegungen Franke und Bornberg GmbH
Kontakt: Franke und Bornberg GmbH, Prinzenstraße 16, 30159 Hannover;
nachhaltigkeit@franke-bornberg.de
Inhalt
- Produktbezogene Offenlegungen
- Grundlegende Methodische Offenlegungen
- Ratinggrundsätze, Zulassungskriterien und Gültigkeitszeitraum
- Grundlegende Ratingannahmen
- Ratingsystem, Bedeutung der Ratingkategorien und Vergleichsmaßstäbe relativer Werte
- Letzte Aktualisierung der Methodik und Änderungen gegenüber der Vorversion
- Branchenklassifikation
- Überblick über Datenquellen, Datenverarbeitungsprozesse,
Datenaktualisierungen und Interaktion mit bewerteten Einheiten - Wissenschaftliche Erkenntnisse und internationale Referenzstandards
- Einsatz von künstlicher Intelligenz im Ratingprozess
- Einschränkungen bei Methodik und den Daten sowie getroffene Gegenmaßnahmen
- Methodische Einschränkungen
- Einschränkungen bei den Datenquellen
- Maßnahmen zum Umgang mit Einschränkungen bei Datenquellen
- Verfahren und Häufigkeit der Methodenüberarbeitung
- Bedingungen für die Feststellung der Notwendigkeit einer Methodenüberarbeitung
- Konsultation von Interessenträgern im Überarbeitungsprozess
- Bewertung der Auswirkung von Methodenüberarbeitungen auf bestehende Ratings
- Organisatorische Offenlegungen
- Rechtliche Hinweise
Dieses Kapitel beschreibt unter anderem die Zielsetzung und den Anwendungsbereich der Verfahren, die erfassten Nachhaltigkeitsdimensionen, Gewichtungsfaktoren, zentrale Leistungsindikatoren, die Ratingsystematik und den Umgang mit unbeauftragten Ratings.
1.1 Zielsetzung und Anwendungsbereich
Nachhaltigkeits-Unternehmensrating
Das Nachhaltigkeits-Unternehmensrating bewertet die Nachhaltigkeitsleistung von Versicherungsunternehmen anhand eines definierten Kriterien-Sets und stellt die Ergebnisse in einem vergleichbaren Bewertungsrahmen dar. Es stützt sich auf vom Unternehmen bereitgestellte, selbst erhobene und recherchierte Daten sowie auf Interviews mit zuständigen Fachabteilungen im Ratingprozess.
Ziel des Ratings ist es, Nutzern und bewerteten Unternehmen eine nachvollziehbare Einordnung der im Verfahren ermittelten Nachhaltigkeitsleistung bereitzustellen.
Das Rating verfolgt einen Impact-Materiality-Ansatz. Das heißt, es erfasst und analysiert wesentliche Umwelt-, Sozial- und gesellschaftliche Auswirkungen, die sich aus dem operativen Geschäftsbetrieb, der Kapitalanlage sowie den angebotenen Produkten und Services ergeben. Berücksichtigt werden damit sowohl unternehmensinterne Wirkungen als auch solche, die durch Investitionsentscheidungen, Produktgestaltung und das Handeln des Unternehmens im gesellschaftlichen Umfeld ausgelöst werden. Der Bewertungsansatz erfasst die in der Methodik festgelegten Nachhaltigkeitswirkungen von Versicherungsunternehmen. Das Nachhaltigkeits-Unternehmensrating betrachtet nicht die finanzielle Wesentlichkeit der bewerteten Unternehmen und nimmt daher keine Messung oder Beurteilung der finanziellen Risiken eines Emittenten vor.
Das Rating berücksichtigt nicht die individuelle Wesentlichkeitseinschätzung des jeweiligen Versicherers. Es verwendet ein verfahrensintern festgelegtes Kriterien-Set mit über 300 Einzelkriterien und standardisierten sowie branchenspezifischen Themen. Das Rating ist als Performance-Bewertung ausgestaltet und beurteilt die relative Leistung eines Versicherers anhand dieses Kriterien-Sets.
Das Nachhaltigkeits-Unternehmensrating strukturiert die Bewertung entlang der Dimensionen E (Environment), S (Social), G (Governance) sowie eines ratingspezifischen Produktfaktors P (Produkt). Jedes einzelne Bewertungskriterium ist eindeutig einer dieser Dimensionen zugeordnet. Auf diese Weise werden die unterschiedlichen Nachhaltigkeitsaspekte des Unternehmens in einer einheitlichen Bewertungslogik systematisch zusammengeführt. Die einzelnen Bewertungsdimensionen werden anhand eigener Kriterien-Sets separat bewertet; die daraus resultierenden prozentualen Teilergebnisse fließen gebündelt in ein aggregiertes Gesamtergebnis ein.
Nachhaltigkeits-Score
Das Nachhaltigkeits-Score-Verfahren bewertet die Nachhaltigkeitsleistung von Versicherungsunternehmen anhand einer strukturierten Analyse und stellt die Ergebnisse in Fact-Sheets dar. Die Bewertung dient der Einordnung der Nachhaltigkeitsleistung im Rahmen eines standardisierten Bewertungsansatzes.
Ziel des Scores ist es, Nutzern und bewerteten Unternehmen eine nachvollziehbare Einordnung der im Verfahren ermittelten Nachhaltigkeitsleistung bereitzustellen.
Der Nachhaltigkeits-Score ist primär wirkungsorientiert ausgestaltet. Er bewertet Umwelt-, Sozial- und Governance-bezogene Auswirkungen, die sich aus dem operativen Geschäftsbetrieb, der Kapitalanlage sowie den angebotenen Produkten und Services ergeben. Die hierbei abgedeckten Auswirkungen werden über die in der Methodik festgelegten Fokusthemen und Bewertungskriterien erfasst.
Ergänzend berücksichtigt der Nachhaltigkeits-Score ausgewählte risikobezogene Kriterien. Diese betreffen insbesondere die Frage, ob und wie das bewertete Unternehmen physische und transitorische Risiken für die Kapitalanlage, den Versicherungsbetrieb oder weitere bewertungsrelevante Unternehmensbereiche analysiert und im Rahmen einer Resilienz- oder Transformationssteuerung dokumentiert. Die Berücksichtigung solcher Kriterien dient der Bewertung der nachhaltigkeitsbezogenen Steuerungsfähigkeit des Unternehmens.
Der Nachhaltigkeits-Score stellt keine eigenständige Bewertung der finanziellen Wesentlichkeit von Nachhaltigkeitsaspekten dar. Er misst keine finanziellen Risiken eines Emittenten und trifft keine Aussage zur Kreditwürdigkeit, Solvabilität oder finanziellen Leistungsfähigkeit. Risikobezogene Aspekte werden nur insoweit berücksichtigt, wie sie in der geltenden Methodik als Bewertungskriterien vorgesehen sind.
Der Score basiert nicht auf der individuellen Wesentlichkeitseinschätzung des jeweiligen Versicherers. Es wird ein verfahrensintern festgelegtes Kriterien-Set mit mehr als 250 Einzelkriterien und standardisierten sowie branchenspezifischen Themen angewendet. Der Nachhaltigkeits-Score ist als Performance-Bewertung ausgestaltet und beurteilt die relative Leistung eines Versicherers anhand dieses Kriterien-Sets.
Der Nachhaltigkeits-Score strukturiert die Bewertung entlang der sechs zentralen Fokusthemen Ressourcenmanagement, Arbeitgeberverantwortung, Gesellschaftliches Engagement, Nachhaltiges Investment, Wandel und Innovation sowie Nachhaltige Produkte. Die Kriterien innerhalb dieser Fokusthemen lassen sich den Faktoren E (Environment), S (Social), G (Governance) sowie – bewertungsspezifisch – P (Produkt) zuordnen. Auf diese Weise werden die unterschiedlichen Nachhaltigkeitsaspekte des Unternehmens in einer einheitlichen Bewertungslogik systematisch zusammengeführt.
1.2 Gewichtungsfaktoren
Nachhaltigkeits-Unternehmensrating
Die Kriterien und Bewertungsbereiche werden nach der in der Methodik festgelegten Gewichtung berücksichtigt. Die Gewichtung bestimmt die Einbindung der Kriterien und Bewertungsbereiche in das Gesamtergebnis.
Die Gewichtung berücksichtigt insbesondere die fachlich festgelegte Relevanz der Kriterien für die erfassten Nachhaltigkeitsaspekte sowie die Verfügbarkeit, Qualität und Vergleichbarkeit der zugrunde liegenden Daten.
Die folgende Grafik zeigt die Gewichtung der einzelnen Bewertungsbereiche nach der aktuell gültigen Methodik. Weitere Informationen sind der Bewertungsrichtlinie zum Nachhaltigkeits-Unternehmensrating zu entnehmen.
Nachhaltigkeits-Score
Die Kriterien und Fokusthemen werden nach der in der Methodik festgelegten Gewichtung berücksichtigt. Die Gewichtung bestimmt die Einbindung der Kriterien und Fokusthemen in das Gesamtergebnis.
Die Gewichtung berücksichtigt insbesondere die fachlich festgelegte Relevanz der Kriterien für die erfassten Nachhaltigkeitsaspekte sowie die Verfügbarkeit, Qualität und Vergleichbarkeit der zugrunde liegenden Daten. Die folgende Grafik zeigt die Gewichtung der einzelnen Bewertungsbereiche nach der aktuell gültigen Methodik. Weitere Informationen sind der Bewertungsrichtlinie zum Nachhaltigkeits-Score zu entnehmen.
1.3 Abgedeckte Themen und zentrale Leistungsindikatoren
Nachhaltigkeits-Unternehmensrating
Das Nachhaltigkeits-Unternehmensrating erfasst nach der zugrunde gelegten Methodik die Dimensionen Environment (E), Social (S) und Governance (G) und wird verfahrensspezifisch um die Dimension Produkte (P) ergänzt. Die Kriterien in den Dimensionen
E, S und G orientieren sich teilweise an Themen der Richtlinien 2014/95/EU (Non-Financial Reporting Directive, kurz NFRD) und (EU) 2022/2464 (Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD) sowie an den in der letztgenannten Richtlinie vorgesehenen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) in der jeweils einschlägig geltenden Fassung, ohne diese vollständig oder abschließend abzubilden.
Unser Verfahren berücksichtigt einzelne taxonomiebezogene Kennzahlen. Hierzu zählen die Angaben zu CapEx und der Erfassungsquote, welche wir im Rahmen des Ratings erheben und berücksichtigen. Das Verfahren ist jedoch nicht darauf ausgerichtet, den Prozentsatz der Taxonomiekonformität im Sinne der Verordnung (EU) 2020/852 vollständig abzubilden oder eins zu eins nachzuvollziehen. Eine unmittelbare oder vollständige Korrelation mit dem Prozentsatz der Taxonomiekonformität besteht daher nicht. Dies liegt insbesondere darin begründet, dass unsere Bewertung auf einer breiteren umweltbezogenen Methodik beruht und neben taxonomiebezogenen Angaben weitere Umweltfaktoren einbezieht.
Teilbereich E – Umwelt
Themen:
Die genannten Kriterien erfassen die in der Methodik festgelegten Themen des Umwelt-, Klima- und Ressourcenmanagements. Sie beziehen sich auf den Verbrauch und Umgang mit umweltbezogenen Ressourcen wie Energie, Wasser, Materialien und Abfall, auf klimarelevante Emissionen und Reduktionsmaßnahmen, auf nachhaltige betriebliche Strukturen und Mobilitätsformen sowie auf unternehmensbezogene Steuerungs- und Ausschlussmechanismen zur Begrenzung ökologisch kritischer Tätigkeiten.
Leistungsindikatoren:
| Kriterium | Anzahl Detailkriterien | Maximale Punktzahl |
|---|---|---|
| Abfallmenge | 4 | 225 |
| Aufteilung des Stromverbrauches | 2 | 100 |
| CO2-Fußabdruck | 12 | 950 |
| Dienstreisen | 8 | 155 |
| Nachhaltiges Gebäudemanagement | 8 | 337,5 |
| Nachhaltiger Arbeitsweg | 4 | 100 |
| Papierverbrauch | 4 | 225 |
| Energieverbrauch | 3 | 350 |
| Treibhausgas-Reduktion | 2 | 75 |
| Wasserverbrauch | 2 | 150 |
| Ausschlusskriterien Unternehmen | 8 | 400 |
Teilbereich S – Soziales
Themen:
Die genannten Kriterien erfassen die in der Methodik festgelegten sozialbezogenen Themen. Erfasst werden damit insbesondere Aspekte eines diskriminierungsfreien und inklusiven Arbeitsumfelds, einer ausgewogenen personellen Struktur, der Förderung von Gesundheit und Familienfreundlichkeit sowie des Beitrags eines Unternehmens zum Allgemeinwohl. Ergänzt wird die Dimension durch Ausschlusskriterien, die sozial besonders kritische Unternehmenspraktiken oder -kontexte berücksichtigen.
Leistungsindikatoren:
| Kriterium | Anzahl | Maximale |
|---|---|---|
| Vielfalt, Gleichberechtigung und Inklusion | 4 | 175 |
| Geschlechterverteilung | 5 | 100 |
| Auszubildende | 2 | 50 |
| Gesundheitsförderung | 5 | 100 |
| Vereinbarkeit von Beruf und Familie | 5 | 200 |
| Ausschlusskriterien Unternehmen | 8 | 400 |
| Allgemeinwohl | 6 | 300 |
Teilbereich G – Gute Unternehmensführung
Themen:
Die Kriterien erfassen die in der Methodik festgelegten governancebezogenen Themen. Das Kriterien-Set umfasst insbesondere Anlagestrategien, die Überprüfung der Kapitalanlage, taxonomiebezogene Angaben, Mitgliedschaften, die Verankerung von Nachhaltigkeit im Unternehmen sowie ausgewählte Aspekte der Lieferkette.
Ergänzt wird die Dimension durch Ausschlusskriterien, die besonders kritische staaten- oder unternehmensbezogene Kontexte mit Governance-Bezug abbilden.
Leistungsindikatoren:
| Kriterium | Anzahl | Maximale |
|---|---|---|
| Anlagestrategien | 5 | 325 |
| Ausschlusskriterien Staat | 1 | 300 |
| Ausschlusskriterien Unternehmen | 2 | 100 |
| Überprüfung Kapitalanlage | 3 | 300 |
| Taxonomiekonformität | 2 | 100 |
| Mitgliedschaften | 1 | 100 |
| Verankerung im Unternehmen | 4 | 250 |
| Lieferkette | 4 | 150 |
Teilbereich P – Produkte
Abgedeckte Sparten:
Dieses Verfahren dient der einheitlichen rechnerischen Behandlung unterschiedlicher Portfolios von Versicherungsunternehmen im Rahmen dieses Bewertungsverfahrens.
Themen:
Die Kriterien erfassen die in der Methodik festgelegten produktbezogenen Nachhaltigkeitsmerkmale. Berücksichtigt werden insbesondere Aspekte einer nachhaltigen Produktgestaltung, der digitalen Ausrichtung und Zugänglichkeit von Produkten und Prozessen sowie von zusätzlichen Leistungen außerhalb des eigentlichen Versicherungsvertrags.
Leistungsindikatoren je bewerteter Sparte:
| Kriterium | Anzahl | Maximale |
|---|---|---|
| Nachhaltige Produktgestaltung | 2 | 375 |
| Digitalisierung | 1 | 100 |
Das Nachhaltigkeits-Rating basiert im Bewertungsbereich Produkte auf der Analyse definierter Produktmerkmale. Diese werden in die Bewertungsbereiche nachhaltige Produktgestaltung, Digitalisierung innerhalb der Sparte sowie Leistungen außerhalb des Versicherungsvertrags unterteilt. Gewichtung und Bewertung erfolgen sparten-spezifisch nach der festgelegten Methodik.
Soweit im Rahmen einzelner Produktkriterien Informationen zur Finanzstärke, Solvabilität oder Stabilität eines Versicherers, etwa aus map-report-Daten, berücksichtigt werden, erfolgt dies ausschließlich als methodisch definierter produktbezogener Nachhaltigkeits- beziehungsweise Stabilitätsindikator. Die Einbeziehung solcher Informationen dient nicht der eigenständigen Beurteilung der Kreditwürdigkeit, Solvabilität oder finanziellen Leistungsfähigkeit des Versicherers und stellt keine Finanzbonitätsaussage dar.
Für einen vollständigen Einblick in die relevanten Themen und Leistungsindikatoren in unseren Bewertungsdimensionen, insbesondere bei allen Teilsparten, verweisen wir auf die jeweils gültige Bewertungsrichtlinie zum Nachhaltigkeits-Unternehmensrating.
Nachhaltigkeits-Score
Der Nachhaltigkeits-Score erfasst nach der zugrunde gelegten Methodik in Form von Fokusthemen die Dimensionen Environment (E), Social (S) und Governance (G) und wird verfahrensspezifisch um die Dimension Produkte (P) ergänzt. Die Kriterien in den Dimensionen E, S und G orientieren sich teilweise an Themen der Richtlinien NFRD und CSRD sowie an den in der letztgenannten Richtlinie vorgesehenen ESRS in der jeweils einschlägig geltenden Fassung, ohne diese vollständig oder abschließend abzubilden.
Unser Verfahren berücksichtigt einzelne taxonomiebezogene Kennzahlen. Hierzu zählen die Angaben zu CapEx und der
Erfassungsquote, welche wir im Rahmen des Ratings erheben und berücksichtigen.
Das Verfahren ist jedoch nicht darauf ausgerichtet, den Prozentsatz der Taxonomiekonformität im Sinne der Verordnung (EU) 2020/852 vollständig abzubilden oder eins zu eins nachzuvollziehen. Eine unmittelbare oder vollständige Korrelation mit dem Prozentsatz der Taxonomiekonformität besteht daher nicht. Dies liegt insbesondere darin begründet, dass unsere Bewertung auf einer breiteren umweltbezogenen Methodik beruht und neben taxonomiebezogenen Angaben weitere Umweltfaktoren einbezieht.
Im Folgenden werden Informationen über die Themen und Leistungsindikatoren innerhalb unserer sechs Fokusthemen bereitgestellt:
Fokusthema Ressourcenmanagement
Themen:
Die Kriterien erfassen die in der Methodik festgelegten Themen des Ressourcen- und Umweltmanagements. Berücksichtigt werden insbesondere der Verbrauch und Umgang mit umweltbezogenen Ressourcen wie Energie, Wasser, Materialien und Abfall, klimarelevante Emissionen sowie die durch die Geschäftstätigkeit verursachten Klima- und Umweltauswirkungen.
Leistungsindikatoren:
| Kriterium | Anzahl | Maximale |
|---|---|---|
| Energieverbrauch | 5 | 450 |
| Abfallmenge | 4 | 225 |
| Wasserverbrauch | 2 | 150 |
| Papierverbrauch | 4 | 225 |
| Dienstreisen | 8 | 155 |
| CO2-Fußabdruck - Allgemein | 7 | 600 |
| CO2-Fußabdruck – Details Scope 3 | 5 | 350 |
Fokusthema Arbeitgeberverantwortung
Themen:
Die Kriterien erfassen methodisch festgelegte Themen der Arbeitgeberverantwortung, insbesondere Vielfalt, Gleichberichtung und Inklusion, Geschlechterverteilung, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Gesundheitsförderung, Arbeitsweg und Ausbildung.
Leistungsindikatoren:
| Kriterium | Anzahl | Maximale |
|---|---|---|
| Vielfalt, Gleichberechtigung und Inklusion | 4 | 175 |
| Geschlechterverteilung | 5 | 100 |
| Vereinbarkeit von Beruf und Familie | 5 | 200 |
| Gesundheitsförderung | 5 | 100 |
| Nachhaltiger Arbeitsweg | 4 | 100 |
| Auszubildende | 2 | 50 |
Fokusthema Gesellschaftliches Engagement
Themen:
Die Kriterien erfassen methodisch festgelegte Angaben zu gesellschaftlichem Engagement und Allgemeinwohl.
Leistungsindikatoren:
| Kriterium | Anzahl | Maximale |
|---|---|---|
| Allgemeinwohl | 6 | 300 |
Fokusthema Nachhaltiges Investment
Themen:
Die Kriterien erfassen methodisch festgelegte Aspekte der Kapitalanlage, insbesondere Anlagestrategien, Überprüfung der Kapitalanlage, Taxonomieangaben sowie Ausschlusskriterien.
Leistungsindikatoren:
| Kriterium | Anzahl | Maximale |
|---|---|---|
| Anlagestrategien | 5 | 325 |
| Überprüfung der Kapitalanlage | 3 | 300 |
| Taxonomiekonformität | 2 | 100 |
| Ausschlusskriterien Unternehmen | 18 | 900 |
| Ausschlusskriterien Staat | 1 | 300 |
Fokusthema Wandel und Innovation
Themen:
Die Kriterien erfassen Themen der strategischen Transformation, organisatorischen Verankerung und nachhaltigkeitsbezogenen Weiterentwicklung eines Unternehmens. Berücksichtigt werden insbesondere Aspekte der Einbindung in externe Nachhaltigkeitsinitiativen, der Steuerung von Nachhaltigkeit entlang der Lieferkette, der nachhaltigen Bewirtschaftung eigener Gebäude und Immobilienbestände, der institutionellen Verankerung von Nachhaltigkeit im Unternehmen, der Ausrichtung von Vergütungsstrukturen sowie des Umgangs mit Transformationsprozessen und Treibhausgasen. Risikobezogene Elemente betreffen insbesondere Resilienz- und Transformationssteuerung; sie begründen keine eigenständige finanzielle Risiko- oder Solvabilitätsbewertung.
Leistungsindikatoren:
| Kriterium | Anzahl | Maximale |
|---|---|---|
| Mitgliedschaften | 1 | 100 |
| Lieferkette | 4 | 200 |
| Nachhaltiges Gebäudemanagement (eigene Gebäude) | 7 | 237,5 |
| Verwaltung des Immobilien-Portfolios | 1 | 100 |
| Verankerung im Unternehmen | 2 | 100 |
| Vergütungsstruktur | 1 | 50 |
| Transition | 1 | 100 |
| Treibhausgasmanagement | 2 | 75 |
Fokusthema Nachhaltige Produkte
Abgedeckte Sparten:
Dieses Verfahren dient der einheitlichen rechnerischen Behandlung unterschiedlicher Portfolios von Versicherungsunternehmen im Rahmen dieses Bewertungsverfahrens. Abgedeckt werden die Sparten der Lebens-, Kranken- und Sachversicherung.
| Kriterium | Nachhaltige Produktgestaltung |
|---|---|
| Berücksichtigte Sparten | Lebensversicherung, Krankenversicherung, Sachversicherung |
| Bewertungslogik | Es werden nur die Sparten bewertet, die der Versicherer anbietet. Die Einzelbewertungen der berücksichtigten Sparten fließen durch die Berechnung eines Mittelwerts zu gleichen Teilen in das Ergebnis des Fokusthemas „Nachhaltige Produkte“ ein. |
| Maximale Punktzahl | 500 |
Themen und Leistungsindikatoren:
Das Fokusthema Nachhaltige Produkte umfasst die in der Methodik festgelegten produktbezogenen Kriterien in den erfassten Sparten und Teilsparten.
| Sparte | Maximale Punktzahl je Sparte | Einbindung in das Fokusthema „Nachhaltige Produkte“ |
|---|---|---|
| Lebensversicherung | 500 | Angebotene Sparten fließen zu gleichen Teilen ein |
| Krankenversicherung | 500 | Angebotene Sparten fließen zu gleichen Teilen ein |
| Sachversicherung | 500 | Angebotene Sparten fließen zu gleichen Teilen ein |
| Gesamtergebnis Nachhaltige Produkte | 500 | Mittelwert der bewerteten Sparten |
Für einen vollständigen Einblick in die relevanten Themen und Leistungsindikatoren in unseren Bewertungsdimensionen, insbesondere bei allen Teilsparten, verweisen wir auf die Bewertungsrichtlinie zum Nachhaltigkeits-Score.
1.4 Ratingsystematik
Nachhaltigkeits-Unternehmensrating und Nachhaltigkeits-Score
Die Bewertung erfolgt im Rahmen eines Benchmark-Verfahrens: Je Kriterium erhält die beste im Markt ermittelte Performance 100 Punkte, der schwächste 0 Punkte. Ergänzend werden die Ergebnisse in Relation zum Marktdurchschnitt eingeordnet. Auf dieser Grundlage werden die vom bewerteten Unternehmen bereitgestellten Angaben und Informationen im Rahmen des vorliegenden Bewertungsschemas qualitativ analysiert und bewertet.
Die Ergebnisse des Ratings werden sowohl für die einzelnen Bewertungsbereiche als auch für das Gesamtergebnis in relativen Werten in Form von Prozentwerten ausgedrückt. Die entsprechende Bewertungsskala ist in der Bewertungsrichtlinie zum Verfahren dargestellt.
1.5 Transparenz bei der Abgabe unbeauftragter Ratings
Nachhaltigkeits-Unternehmensrating
Wir erstellen Nachhaltigkeits-Unternehmensratings ausschließlich auf Basis einer Beauftragung, wobei sowohl öffentliche Daten als auch vertrauliche Unternehmensunterlagen und -daten in die Bewertung einfließen. Welche internen Dokumente bereitgestellt werden, obliegt der Entscheidung des jeweiligen Unternehmens.
Nachhaltigkeits-Score
Die initiale Bewertung im Nachhaltigkeits-Score erfolgt grundsätzlich ohne vorherige Beauftragung durch das bewertete Unternehmen und auf Grundlage öffentlich zugänglicher Informationen. In diesem Fall wird das Score-Ergebnis bei seiner Herausgabe als unbeauftragtes ESG-Rating gekennzeichnet.
Das bewertete Unternehmen wird vor der erstmaligen Herausgabe des Ratings gemäß Art. 15 Abs. 12 der Verordnung (EU) 2024/3005 über das vorläufige Bewertungsergebnis informiert und erhält Gelegenheit, auf sachliche Fehler oder sonstige bewertungsrelevante Unrichtigkeiten hinzuweisen. Entsprechende Hinweise werden geprüft und, soweit sie begründet und bewertungsrelevant sind, vor der Herausgabe berücksichtigt.
Soweit ein Score-Ergebnis ausschließlich auf der initialen unbeauftragten Bewertung beruht, wird dies im jeweiligen Fact-Sheet kenntlich gemacht.
Dieses Kapitel beschreibt Ratinggrundsätze, Zulassungskriterien, Gültigkeitszeitraum, grundlegende Annahmen, Rankingsystem, Ratingkategorien, Vergleichsmaßstäbe relativer Werte, Methodikaktualisierungen, Branchenklassifikation, Datenquellen und Datenverarbeitungsprozesse sowie den Einsatz künstlicher Intelligenz beider Verfahren.
2.1 Ratinggrundsätze, Zulassungskriterien und Gültigkeitszeitraum
Nachhaltigkeits-Unternehmensrating
Das Nachhaltigkeits-Unternehmensrating ist als Branchen-Rating ausgestaltet, welches in Form eines Benchmark-Verfahrens einen Vergleich von am deutschen Markt tätigen Versicherungsunternehmen ermöglicht. Die Bewertungsdimensionen E, S und G sind methodisch so ausgestaltet, dass sie auf alle für ein Rating berechtigten Unternehmen in gleichem Maße angewendet werden können. Die Bewertungsdimension Produkte ist so ausgestaltet, dass jede angebotene und bewertete Sparte zu gleichen Teilen in das Ratingergebnis einfließt, sodass einem Unternehmen, dass nur eine Sparte anbietet, kein Nachteil erwächst.
Die aktuelle Version des Verfahrens und der Methodik unseres Nachhaltigkeits-Unternehmensratings ist die Version 1.0, anwendbar ab 01.06.2026. Die letzten methodischen Änderungen lassen sich der dazugehörigen Bewertungsrichtlinie und im späteren Verlauf dieses Kapitels bei den Offenlegungen zur letzten Aktualisierung unserer Methodik entnehmen.
- Grundsätze unserer Methodik-Governance:
Franke und Bornberg verwendet für die Methodik-Governance interne Zuständigkeiten, Prüf- und Freigabeprozesse. Die nachfolgenden Grundsätze beschreiben die für das Verfahren maßgeblichen methodischen Rahmenbedingungen.
- Bewertung auf Basis eigener Analysen:
Die Bewertung erfolgt auf Grundlage eigener Analysen anhand der jeweils gültigen Methodik. Regulatorische Vorgaben werden berücksichtigt, ersetzen jedoch nicht die verfahrensspezifische Bewertung nach dem Kriterien- und Methodenset.
- Einheitliche Rahmenbedingungen:
Die Ratingerstellung erfolgt auf Basis einheitlicher Rahmenbedingungen, die für alle bewerteten Unternehmen gleichermaßen gelten. Dazu zählen insbesondere die festgelegte Systematik, das jeweils gültige Kriterien- und Methodenset, die Zulassungskriterien, die zulässigen Daten- und Informationsquellen sowie ein standardisierter Verfahrensablauf. Das Nachhaltigkeits-Unternehmensrating ist verfahrenstechnisch vornehmlich auf die Bewertung von in Deutschland tätigen Versicherungsunternehmen ausgerichtet.
- Bewertung durch Vergleichbarkeit:
Die von den Versicherern bereitgestellten und die von unseren Ratinganalystinnen und -analysten recherchierten Informationen werden anhand unserer Bewertungssystematik strukturiert, vergleichbar gemacht und dem Marktdurchschnitt gegenübergestellt. Die Anforderungen an die Bereitstellung von Daten für das Rating orientieren sich, soweit einschlägig, an ESRS-Strukturen und weiteren methodisch festgelegten Datenanforderungen.
- Transparenz:
Die Offenlegung der Bewertungsgrundlagen erfolgt nach Maßgabe der Verordnung (EU) 2024/3005 und der einschlägigen Offenlegungsvorgaben. Zu jedem gültigen Rating werden das aggregierte Gesamtergebnis sowie die Teilergebnisse der Dimensionen E, S, G und P veröffentlicht.
- Negative Bewertung bei keinen Angaben:
Werden zu bewertungsrelevanten Themen keine Angaben gemacht oder sind die vorliegenden Angaben nicht schlüssig oder verifizierbar, werden keine Punkte vergeben. Dies wirkt sich nach Maßgabe der Gewichtung negativ auf die Gesamtbewertung des Unternehmens aus.
- Umgang mit nicht belegten Angaben:
Bewertungsrelevante Angaben werden nur berücksichtigt, wenn sie nach den Prüfkriterien nachvollziehbar, messbar und durch geeignete Nachweise belegbar sind. Bloße Absichtserklärungen, nicht belegte Angaben oder die reine Einhaltung regulatorischer Mindestpflichten führen grundsätzlich nicht zu einer positiven Bewertung.
Dies gilt nicht, wenn ein Kriterium ausdrücklich an messbare gesetzliche Quoten, regulatorisch definierte Schwellenwerte oder berichtspflichtige Kennzahlen anknüpft. In diesen Fällen kann der nachgewiesene Erfüllungsgrad nach Maßgabe der dokumentierten Methodik positiv bewertet werden.
- Organisatorische Maßnahmen zur Begrenzung von Interessenkonflikten:
Franke und Bornberg hat nach diesem Dokument Verfahren zur Identifizierung, Vermeidung, Steuerung und Offenlegung potenzieller Interessenkonflikte eingerichtet. Ratinganalystinnen und -analysten sind nach den dargestellten Regelwerken nicht an Preisgestaltungs- und Angebotsprozessen beteiligt; der Umgang mit vertraulichen und sensiblen Daten ist Gegenstand interner Schulungen.
- Zulassungskriterien:
Voraussetzung für die Teilnahme an unserem Verfahren ist, dass das zu bewertende Unternehmen dem Wirtschaftsklassifikationsbereich L gemäß WZ 2025 des Statistischen Bundesamts zugeordnet werden kann. Bei Konzernbewertungen erlaubt unser Ansatz zudem die Einbeziehung aller weiteren für das Rating relevanten Konzerneinheiten: Unabhängig von deren eigener Sektorenzugehörigkeit werden diese in der Bewertung mitberücksichtigt, sofern ihre Daten in der Nachhaltigkeitserklärung des berichtenden Unternehmens miterfasst wurden und von uns ausgewertet werden können.
- Ratinggültigkeit und Zeithorizont:
Ein Nachhaltigkeits-Unternehmensrating gilt als aktuell, wenn die letzte Aktualisierung durch Franke und Bornberg nicht mehr als zwölf Monate zurückliegt. Die Frist beginnt mit dem ersten Tag des Monats, in dem Franke und Bornberg dem bewerteten Unternehmen das Ratingergebnis übermittelt hat. Wird das Rating bereits zu einem früheren Zeitpunkt veröffentlicht, beginnt die Frist mit dem ersten Tag des Monats der Veröffentlichung.
Nach Ablauf dieses Zeitraums gilt das Rating nicht mehr als aktuell, sofern keine erneute Bewertung, Aktualisierung oder schriftlich bestätigte Verlängerung durch Franke und Bornberg erfolgt. Begründete Ausnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch Franke und Bornberg.
Unsere Analysen stützen sich auf nach der Methodik zugelassene und geprüfte Kennzahlen und Informationen. Das Rating ist primär vergangenheitsorientiert ausgerichtet. Veraltete Informationen und Kennzahlen, die älter als 12 Monate sind, werden für die Analyse nicht akzeptiert, es sei denn, sie werden zu der Ermittlung von mehrjährigen Trends benötigt oder das bewertete Unternehmen kann begründen, dass eine Information, ein Dokument oder eine interne Richtlinie zum Bewertungszeitpunkt weiterhin für den Bewertungszeitraum anwendbar und gültig ist.
Nachhaltigkeits-Score
Der Nachhaltigkeits-Score ist als Branchen-Rating ausgestaltet, welches in Form eines Benchmark-Verfahrens einen Vergleich von am deutschen Markt tätigen Versicherungsunternehmen ermöglicht. Im Unterschied zum Nachhaltigkeits-Unternehmensrating orientiert sich die methodische Struktur des Nachhaltigkeits-Scores nicht unmittelbar an einer Darstellung der klassischen E-, S- und G-Systematik. Aus Gründen der besseren Verständlichkeit erfolgt die Bewertung vielmehr entlang von sechs Fokusthemen. Die Kriterien innerhalb der ersten fünf Fokusthemen Ressourcenmanagement, Arbeitgeberverantwortung, Gesellschaftliches Engagement, Nachhaltiges Investment und Wandel und Innovation lassen sich jedoch inhaltlich eindeutig den klassischen Dimensionen Environment, Social und Governance zuordnen, während das sechste Fokusthema „Nachhaltige Produkte“ eine eigenständige produktspezifische Bewertungsperspektive abbildet. Diese sechste Bewertungsdimension ist so ausgestaltet, dass jede angebotene und bewertete Sparte zu gleichen Teilen in das Ratingergebnis einfließt, sodass einem Unternehmen, dass nur eine Sparte anbietet, kein Nachteil erwächst.
Die aktuelle Version des Verfahrens und der Methodik unseres Nachhaltigkeits-Scores ist die Version 1.0, anwendbar ab 01.06.2026. Die letzten methodischen Änderungen lassen sich der dazugehörigen Bewertungsrichtlinie und im späteren Verlauf dieses Kapitels bei den Offenlegungen zur letzten Aktualisierung unserer Methodik entnehmen.
- Grundsätze unserer Methodik-Governance:
Franke und Bornberg verwendet für die Methodik-Governance interne Zuständigkeiten, Prüf- und Freigabeprozesse, soweit diese in den einschlägigen internen Regelwerken festgelegt sind. Die nachfolgenden Grundsätze beschreiben die für das Verfahren maßgeblichen methodischen Rahmenbedingungen.
- Bewertung auf Basis eigener Analysen:
Die Bewertung erfolgt auf Grundlage eigener Analysen anhand der jeweils gültigen Methodik. Regulatorische Vorgaben werden berücksichtigt, ersetzen jedoch nicht die verfahrensspezifische Bewertung nach dem Kriterien- und Methodenset.
- Einheitliche Rahmenbedingungen:
Die Ratingerstellung erfolgt auf Basis einheitlicher Rahmenbedingungen, die für alle bewerteten Unternehmen gleichermaßen gelten. Dazu zählen insbesondere die festgelegte Systematik, das jeweils gültige Kriterien- und Methodenset, die Zulassungskriterien zur Teilnahme, die zugelassenen Daten- und Informationsquellen sowie ein standardisierter Verfahrensablauf.
- Verfahren zur Prüfung ergänzender Informationen
Ergänzende Nachweise, Informationen oder Daten, die nicht Bestandteil der offiziellen Nachhaltigkeitserklärungen waren, können nur im Rahmen eines beauftragten Verfahrens zur Prüfung ergänzender Informationen berücksichtigt werden. Voraussetzung ist, dass sie methodisch zulässig, bewertungsrelevant, belegbar, aktuell und eindeutig zuordenbar sind.
Das Verfahren erfolgt nach derselben Methodik, denselben Kriterien, Gewichtungen und Bewertungsmaßstäben wie die initiale Bewertung. Eine Beauftragung führt weder zu einer individuellen Anpassung der Methodik noch zu einem Anspruch auf Änderung oder Verbesserung des Score-Ergebnisses. Sachliche Fehler oder sonstige bewertungsrelevante Unrichtigkeiten werden unabhängig von einer beauftragten Prüfung ergänzender Information geprüft.
Unternehmen, die mangels öffentlich zugänglicher offizieller Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht oder nicht vollständig in eine initiale unbeauftragte Bewertung einbezogen werden können, können auf Grundlage einer gesonderten Beauftragung in den Nachhaltigkeits-Score einbezogen werden, sofern sie die Zulassungskriterien des Verfahrens erfüllen und die für eine Bewertung erforderlichen, nach der Methodik zugelassenen Daten und Nachweise bereitstellen. Für die Einbeziehung konzernangehöriger Unternehmen gelten die vorstehenden Grundsätze entsprechend.
- Bewertung durch Vergleichbarkeit:
Die von den Versicherern bereitgestellten und die von unseren Ratinganalystinnen und -analysten recherchierten Informationen werden anhand unserer Bewertungssystematik strukturiert, vergleichbar gemacht und dem Marktdurchschnitt gegenübergestellt. Die Anforderungen an die Bereitstellung von Daten für das Rating orientieren sich, soweit einschlägig, an ESRS-Strukturen und weiteren methodisch festgelegten Datenanforderungen.
- Transparenz:
Die Offenlegung der Bewertungsgrundlagen erfolgt nach Maßgabe der Verordnung (EU) 2024/3005 und der einschlägigen Offenlegungsvorgaben. Zu jedem gültigen Score werden das aggregierte Gesamtergebnis sowie die Teilergebnisse der Fokusthemen veröffentlicht, soweit dies im Verfahren vorgesehen ist.
- Negative Bewertung bei keinen Angaben:
Werden zu bewertungsrelevanten Themen keine Angaben gemacht oder sind die vorgelegten Angaben nicht schlüssig oder verifizierbar, werden keine Punkte vergeben. Dies wirkt sich nach Maßgabe der Gewichtung negativ auf die Gesamtbewertung des Unternehmens aus.
- Umgang mit nicht belegten Angaben:
Bewertungsrelevante Angaben werden nur berücksichtigt, wenn sie nach den Prüfkriterien nachvollziehbar, messbar und durch geeignete Nachweise belegbar sind. Bloße Absichtserklärungen, nicht belegte Angaben oder die reine Einhaltung regulatorischer Mindestpflichten führen grundsätzlich nicht zu einer positiven Bewertung.
Dies gilt nicht, wenn ein Kriterium ausdrücklich an messbare gesetzliche Quoten, regulatorisch definierte Schwellenwerte oder berichtspflichtige Kennzahlen anknüpft. In diesen Fällen kann der nachgewiesene Erfüllungsgrad nach Maßgabe der dokumentierten Methodik positiv bewertet werden.
- Unabhängige Bewertung:
Franke und Bornberg hat Verfahren zur Identifizierung, Vermeidung, Steuerung und Offenlegung potenzieller Interessenkonflikte eingerichtet. Ratinganalystinnen und -analysten sind nach den dargestellten Regelwerken nicht an Preisgestaltungs- und Angebotsprozessen beteiligt; der Umgang mit vertraulichen und sensiblen Daten ist Gegenstand interner Schulungen.
- Zulassungskriterien:
Voraussetzung für die Teilnahme an unserem Verfahren ist, dass das zu bewertende Unternehmen dem Wirtschaftsklassifikationsbereich L gemäß WZ 2025 des Statistischen Bundesamts zugeordnet werden kann. Bei Konzernbewertungen erlaubt unser Ansatz zudem die Einbeziehung aller weiteren für das Rating relevanten Konzerneinheiten: Unabhängig von deren eigener Sektorenzugehörigkeit werden diese in der Bewertung mitberücksichtigt, sofern ihre Daten in der Nachhaltigkeitserklärung des berichtenden Unternehmens miterfasst wurden und von uns ausgewertet werden können.
- Ratinggültigkeit und Zeithorizont:
Die Gültigkeit eines Nachhaltigkeits-Score-Ergebnisses besteht bis zur erneuten Bewertung des Unternehmens oder bis zur Veröffentlichung einer aktualisierten Fassung. Der Nachhaltigkeits-Score wird mindestens einmal jährlich aktualisiert. Die Aktualisierung erfolgt regelmäßig im Herbst; der konkrete Veröffentlichungszeitpunkt kann sich insbesondere aus der Verfügbarkeit der aktuellen Berichtsdaten sowie dem anschließenden Bewertungsprozess ergeben. Eine feste Gültigkeitsdauer von exakt zwölf Monaten ist damit nicht verbunden.
Unsere Analysen stützen sich auf nach der Methodik zugelassene und geprüfte Kennzahlen und Informationen. Das Rating ist primär vergangenheitsorientiert ausgerichtet. Veraltete Informationen und Kennzahlen, die älter als 12 Monate sind, werden für die Analyse nicht akzeptiert, es sei denn, sie werden zu der Ermittlung von mehrjährigen Trends benötigt oder das bewertete Unternehmen kann begründen, dass eine Information, ein Dokument oder eine interne Richtlinie zum Bewertungszeitpunkt weiterhin für den Bewertungszeitraum anwendbar und gültig ist.
2.2 Grundlegende Ratingannahmen
Nachhaltigkeits-Unternehmensrating
Dem Nachhaltigkeits-Unternehmensrating liegen insbesondere folgende methodische Grundannahmen zugrunde:
a) Methodische Annahme zur Relevanz von Nachhaltigkeitswirkungen bei Versicherern:
Das Rating berücksichtigt, dass Versicherungsunternehmen über Geschäftsbetrieb, Kapitalanlage sowie Produkte und Dienstleistungen Nachhaltigkeitswirkungen entfalten können. Diese Annahme bestimmt den Zuschnitt der im Verfahren berücksichtigten Kriterien und Bewertungsbereiche.
b) Einheitliche CSRD-Vorgaben allein ermöglichen noch keine hinreichend ganzheitliche Betrachtung der Nachhaltigkeitsleistung von Versicherern:
Die CSRD-Berichterstattung schafft einheitliche Vorgaben und verbessert die strukturelle Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsinformationen, gleichwohl kann diese Form der Berichterstattung dazu führen, dass die tatsächliche Nachhaltigkeitsleistung eines Versicherers nur eingeschränkt erkennbar wird, wenn komplexe Sachverhalte vor allem über formalisierte Kennzahlen und umfangreiche Berichtsformate abgebildet werden. Eine belastbare Beurteilung der Nachhaltigkeitsleistung erfordert daher eine vertiefende, auf die Branche zugeschnittene Analyse über eine reine Auswertung standardisierter Berichtsangaben hinaus. Aus unserer Sicht führt ein CSRD-konformer Bericht nicht zwangsläufig zu hinreichender Transparenz und Aussagekraft über die tatsächliche Nachhaltigkeitsleistung eines Versicherers.
Nachhaltigkeits-Score
Dem Nachhaltigkeits-Score liegen insbesondere folgende methodische Grundannahmen zugrunde:
a) Methodische Annahme zur relativen Einordnung durch Marktvergleich:
Der Nachhaltigkeits-Score beruht auf der Annahme, dass eine relative Einordnung der Nachhaltigkeitsleistung anhand eines einheitlichen Kriterien-Sets und eines Benchmark-Verfahrens die Vergleichbarkeit der bewerteten Unternehmen unterstützt. Der Marktdurchschnitt ist Bestandteil des methodischen Bezugsrahmens.
b) Methodische Annahme zur Darstellung entlang von Fokusthemen:
Der Nachhaltigkeits-Score strukturiert die Bewertung entlang von sechs Fokusthemen, die in der Methodik definiert sind. Diese Struktur dient der Darstellung der bewerteten Nachhaltigkeitsaspekte in verfahrensspezifischen Themenbereichen.
2.3 Ratingsystem, Bedeutung der Ratingkategorien und Vergleichsmaßstäbe relativer Werte
Nachhaltigkeits-Unternehmensrating
Die absoluten und relativen Daten der Versicherer werden mithilfe eines hauseigenen Bewertungsschemas vergleichbar gemacht. Im Rahmen eines Benchmark-Verfahrens erfolgt die Bewertung auf einer Skala von 0 bis 100, ausgedrückt in Prozentwerten. Die Ergebnisse der einzelnen Kriterien und Bewertungsbereiche werden gewichtet in das Gesamtergebnis überführt. Für jeden dieser Bereiche wird ein prozentualer Wert ermittelt, der wiederum gewichtet in die Endauswertung einfließt.
Sowohl die Resultate der einzelnen Bereiche als auch das aggregierte Gesamtergebnis werden schließlich dem hauseigenen Benotungssystem zugeordnet, das aus einer FF-Note sowie einer entsprechenden Wortnote besteht.
Das Ratingsystem ist wie folgt ausgestaltet:
| Prozentwerte | FF-Note | Wortnote |
|---|---|---|
| ≥ 85% | FFF+ | hervorragend* |
| ≥ 75% | FFF | sehr gut** |
| ≥ 65% | FF+ | gut |
| ≥ 55% | FFF | befriedigend |
| ≥ 45% | F+ | ausreichend |
| ≥ 35% | F | mangelhaft |
| < 35% | F- | ungenügend |
Die einzelnen Ratingkategorien bringen den Grad der im Rating festgestellten Nachhaltigkeitsleistung zum Ausdruck. Höhere Prozentwerte stehen für eine bessere Bewertung. Das Rankingsystem ist so zu verstehen, dass die Zuordnung zu einer Ratingkategorie anhand fester Schwellenwerte erfolgt. Für die höchsten Ratingklassen gelten ergänzende Mindestanforderungen auf Ebene der Teilbereiche:
* Für die Erlangung der höchsten Ratingklasse FFF+ hervorragend muss jeder Teilbereich mit mindestens FF+ (gut) bewertet sein.
** Für die Erlangung der zweithöchsten Ratingklasse FFF (sehr gut) muss jeder Teilbereich mit mindestens FF (befriedigend) bewertet sein
Wenn der Mindeststandard nicht erreicht wird, wird das Unternehmen eine Ratingklasse niedriger („sehr gut“ statt „hervorragend“; „gut“ statt „sehr gut“) eingestuft.
Die Vergleichbarkeit der Bewertung wird durch ein Benchmark-Verfahren hergestellt. Dabei wird die Nachhaltigkeitsleistung des bewerteten Versicherungsunternehmens nicht isoliert betrachtet, sondern in Relation zum Markt eingeordnet. Der maßgebliche Bezugsrahmen für diese relative Einordnung sind in Deutschland tätige (Erst-)Versicherungsunternehmen. Die relative Einordnung der Nachhaltigkeitsleistung erfolgt damit sowohl im Hinblick auf eine bestimmte Branche als auch ein geographisch abgegrenztes Marktumfeld.
Nachhaltigkeits-Score
Die absoluten und relativen Daten der Versicherer werden mithilfe eines hauseigenen Bewertungsschemas vergleichbar gemacht. Im Rahmen eines Benchmark-Verfahrens erfolgt die Bewertung auf einer Skala von 0 bis 100, ausgedrückt in Prozentwerten. Die Ergebnisse der einzelnen Kriterien und Fokusthemenbereiche werden gewichtet in das Gesamtergebnis überführt. Für jedes Teilergebnis eines Fokusthemas wird ein prozentualer Wert ermittelt, der wiederum gewichtet in das Gesamtergebnis einfließt.
Die Teilergebnisse der Fokusthemen des Nachhaltigkeits-Scores wie auch das aggregierte Gesamtergebnis werden auf einer prozentualen Skala ausgewiesen. Der jeweilige Prozentwert bringt dabei den Grad der im Rating festgestellten Nachhaltigkeitsleistung zum Ausdruck. Höhere Prozentwerte stehen für eine bessere Bewertung. Der maßgebliche Bezugsrahmen für diese relative Einordnung sind in Deutschland tätige (Erst-)Versicherungsunternehmen. Die relative Einordnung der Nachhaltigkeitsleistung erfolgt damit sowohl im Hinblick auf eine bestimmte Branche als auch ein geographisch abgegrenztes Marktumfeld.
Die Ergebnisse stellen wir auf unserer Website zum Nachhaltigkeits-Score bereit. Über unsere zentrale Ergebnisliste und die detaillierten Einzelauswertungen der Unternehmen ermöglichen wir einen direkten Vergleich – sowohl mit dem aktuellen Marktdurchschnitt als auch der bewerteten Unternehmen untereinander. Weiterführend werden Informationen zum Datum des Ratings, der angewandten Methodik und des Beauftragungsstatus bereitgestellt.
2.4 Letzte Aktualisierung der Methodik und Änderungen gegenüber der Vorversion
Nachhaltigkeits-Unternehmensrating
Das Kriterien-Set wurde an ausgewählten Stellen mit Blick auf ESRS-Bezugspunkte überprüft und angepasst.
Nachhaltigkeits-Score
Das Kriterien-Set wurde an ausgewählten Stellen mit Blick auf ESRS-Bezugspunkte überprüft und angepasst. Ergänzend berücksichtigt der Nachhaltigkeits-Score ausgewählte risikobezogene Kriterien. Diese betreffen insbesondere die Frage, ob und wie das bewertete Unternehmen physische und transitorische Risiken für die Kapitalanlage, den Versicherungsbetrieb oder weitere bewertungsrelevante Unternehmensbereiche analysiert und im Rahmen einer Resilienz- oder Transformationssteuerung dokumentiert. Die Berücksichtigung solcher Kriterien dient der Bewertung der nachhaltigkeitsbezogenen Steuerungsfähigkeit des Unternehmens.
2.5 Branchenklassifikation
Nachhaltigkeits-Unternehmensrating und Nachhaltigkeits-Score
Die Verfahren dienen der qualitativen Bewertung der Nachhaltigkeitsleistung von Versicherungsunternehmen nach der jeweils zugrunde gelegten Methodik. Der maßgebliche Wirtschaftszweig ist die Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (L) nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025.
2.6 Überblick über Datenquellen, Datenverarbeitungsprozesse, Datenaktualisierungen und Interaktion mit bewerteten Einheiten
Nachhaltigkeits-Unternehmensrating
i. Datenquellen:
Für die Durchführung des Nachhaltigkeits-Unternehmensratings nutzt Franke und Bornberg unterschiedliche Datenquellen. Eine zentrale Grundlage bildet ein vom zu bewertenden Unternehmen auszufüllender Ratingdatenbogen, über den Daten, Informationen und Dokumente zu den Datenpunkten des zugrunde liegenden Kriterien-Sets bereitgestellt werden können. Ergänzend werden weiterführende öffentliche sowie nicht öffentliche Informationen berücksichtigt, soweit diese für die Erstellung des Ratings erforderlich sind. Hierzu können insbesondere auch Daten aus Nachhaltigkeitserklärungen gehören, die nach der Richtlinie 2013/34/EU offenzulegen sind, sowie Informationen, die gemäß der Verordnung (EU) 2019/2088 veröffentlicht wurden. Bevorzugt handelt es sich hierbei um Dokumente und Informationen, die Aufträgen zur Erlangung von Prüfungssicherheit unterliegen.
Als weitere zulässige und im Ratingprozess geläufige Datentypen und Nachweise kommen insbesondere Abrechnungen, Transitionspläne, Broschüren, Berichte, Testate, Beschlüsse, Versicherungsbedingungen, organisatorische Frameworks, Kodizes, Richtlinien sowie die Berichterstattung über Kennzahlen in Betracht. Darüber hinaus können weitere belastbare Unterlagen berücksichtigt werden, sofern sie einen hinreichenden Bezug zu den bewertungsrelevanten Kriterien aufweisen, dem bewerteten Unternehmen eindeutig zugeordnet werden können und die qualitativen Anforderungen des Verfahrens erfüllen.
Beschränkungen bei Datenquellen ergeben sich insbesondere aus Verfügbarkeit, Vollständigkeit oder Qualität der Daten. Der Umgang mit solchen Beschränkungen wird in den nachfolgenden Abschnitten sowie in den Kapiteln 2.1 und 2.6 beschrieben.
ii. Datenverarbeitungsprozesse:
Zu Beginn des Bewertungsprozesses erhält das zu bewertende Unternehmen einen Ratingdatenbogen sowie ergänzende Hinweise zu den für die Bewertung erforderlichen Daten, Informationen und Dokumenten. Parallel dazu erhebt Franke und Bornberg öffentlich verfügbare und ratingrelevante Informationen. Nach Eingang der Datenlieferung erfolgt eine systematische Prüfung der eingereichten und erhobenen Informationen auf Vollständigkeit, Qualität, Verifizierbarkeit sowie auf die Belastbarkeit der vorgelegten Nachweise und Belege. Unklare, widersprüchliche oder nicht hinreichend nachvollziehbare Angaben werden gesondert geprüft und im Zweifel nicht zur Bewertung herangezogen.
Sowohl öffentliche als auch nicht öffentliche Daten müssen für ihre Verwendung im Ratingprozess definierte Qualitätsanforderungen erfüllen. Sie müssen dem bewerteten Unternehmen eindeutig zugeordnet werden können, sich auf den maßgeblichen Bewertungszeitraum beziehen und inhaltlich aktuell sein. Als aktuell gelten grundsätzlich Daten, die sich auf das zuletzt abgeschlossene Geschäftsjahr beziehen, die zum Zeitpunkt der Ratingerstellung nach der üblichen Unternehmensberichterstattung verfügbar ist. Daten, die sich auf Zeiträume davor beziehen, werden nicht berücksichtigt. Weiter zurückgehende historische Daten können ausschließlich als Vergleichs-, Plausibilisierungs- oder Entwicklungshinweis herangezogen werden, sofern dies methodisch vorgesehen ist. Sie ersetzen jedoch keine aktuellen Bewertungsdaten und dürfen nicht als aktuelle Nachweise für den maßgeblichen Bewertungszeitraum verwendet werden. Darüber hinaus müssen die Informationen belegbar, für das Rating relevant und in einer Form aufbereitet sein, die den qualitativen Anforderungen des Verfahrens entspricht. Weitere Daten und Informationen werden nur berücksichtigt, wenn sie entweder einer Prüfung oder Auditierung unterliegen oder als gesetztes Dokument mit erkennbarem Stand oder nachvollziehbarer Versionierung vorliegen. Nicht hinreichend verlässliche, nicht belegbare oder methodisch nicht verwertbare Angaben werden nicht berücksichtigt.
Im Rahmen des Nachhaltigkeits-Unternehmensratings können Versicherungsbedingungen der jeweiligen Anbieter herangezogen werden. Soweit Versicherungsbedingungen berücksichtigt werden, kann die Erfassung und strukturierte Aufbereitung von Versicherungsbedingungen durch die fb research GmbH erfolgen. Die fb research GmbH ist ausschließlich mit der technischen Erfassung und formalen Strukturierung der Bedingungswerke nach den von Franke und Bornberg vorgegebenen Kriterien, Systematiken und Schemata beauftragt. Sie nimmt dabei keine methodischen Einordnungen, keine Gewichtungsentscheidungen und keine Bewertungsurteile vor.
Sämtliche ratingmethodischen Entscheidungen – insbesondere die Einordnung und Gewichtung der erfassten Informationen sowie die Vergabe von Ratings und Siegeln – obliegen ausschließlich Franke und Bornberg. Die vollständige inhaltliche Steuerung des Erfassungsprozesses erfolgt durch Franke und Bornberg auf Basis definierter Vorgaben, die verbindlich für die fb research GmbH gelten.
Extern erfasste Informationen werden vor ihrer Verwendung im Ratingprozess durch Franke und Bornberg auf Aktualität, Zuordenbarkeit, Richtigkeit, Plausibilität und methodische Verwendbarkeit geprüft. Hierzu setzt Franke und Bornberg definierte Kontrollverfahren ein, insbesondere risikobasierte Stichproben und anlassbezogene Prüfungen. Festgestellte Abweichungen werden dokumentiert, beurteilt und erforderlichenfalls korrigiert.
Die Gesamtverantwortung für Methodik, Datenqualität, Plausibilisierung, Gewichtung und die finale Einbeziehung der Analyseergebnisse in die Bewertung liegt bei Franke und Bornberg. Die Einbindung der fb research GmbH wird durch interne Kontroll- und Dokumentationsprozesse sowie durch vertragliche Regelungen geregelt.
Soweit für die Bewertung ergänzende Nachweise oder zusätzliche Informationen erforderlich sind, werden diese beim bewerteten Unternehmen angefordert. Sobald das Set der zulässigen und verwendbaren Daten feststeht, werden diese für den weiteren Analyseprozess vor- und aufbereitet. Dabei werden die Daten nach ihrem jeweiligen Vertraulichkeitsstatus gekennzeichnet, entsprechend sortiert und für Zwecke der Nachvollziehbarkeit in ihrem Originalzustand gesichert und aufbewahrt.
Im anschließenden Analyseprozess werden die zulässigen Daten in die Prüfdokumentation überführt, auf deren Grundlage das Rating durchgeführt und das Bewertungsergebnis ermittelt wird. Unsere Bewertung stützt sich ausschließlich auf konkrete, nachvollziehbare und belegbare Daten sowie auf hierzu vorgelegte Nachweise. Interne oder externe Schätzwerte, Hochrechnungen oder Annahmen werden im Ratingprozess nicht verwendet. Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Kriteriums ist, dass die zugrunde liegenden Angaben vollständig, inhaltlich belastbar und schlüssig sind. Soweit Daten oder Angaben zu einem Kriterium unvollständig, mangelhaft oder nicht hinreichend nachvollziehbar sind, werden sie wie eine fehlende Angabe behandelt und mit 0 Punkten bewertet. Aus unserer Prüfdokumentation können die Prüfungsergebnisse und die zugrunde liegenden Daten für Auswertungszwecke in aggregierter Form oder, soweit es sich um besonders vertrauliche Informationen handelt, in anonymisierter Form ausgegeben werden. Änderungen an der Prüfdokumentation sowie Änderungen an den verwendeten Daten werden versioniert und dokumentiert, um eine durchgängige Nachvollziehbarkeit des Ratingprozesses sicherzustellen.
iii. Datenaktualisierung:
Die einem Rating zugrunde liegenden Daten werden von Franke und Bornberg grundsätzlich im Rahmen eines Folgeratings nach Ablauf der jeweiligen Ratinggültigkeit aktualisiert. Maßgeblich ist dabei jeweils der zum neuen Bewertungszeitpunkt aktuelle und für das betreffende Bewertungsjahr relevante Datenbestand. Eine unterjährige Aktualisierung der im Rating berücksichtigten Daten erfolgt nur in begründeten Ausnahmefällen, insbesondere wenn nachträglich sachliche Fehler, unzutreffende oder unvollständige Daten, fehlerhafte Zuordnungen zum bewerteten Unternehmen, zeitlich nicht einschlägige Daten oder sonstige wesentliche Mängel in der Datenqualität festgestellt werden und diese Umstände geeignet sind, das Bewertungsergebnis zu beeinflussen.
Vor jeder Datenrevision werden die neu vorliegenden oder zu korrigierenden Informationen anhand eines standardisierten Prüfprozesses durch das zuständige Analyseteam und die Ratingleitung überprüft. Dabei wird insbesondere geprüft, ob die Daten dem bewerteten Unternehmen eindeutig zugeordnet werden können, den maßgeblichen Bewertungszeitraum betreffen, vollständig, plausibel und verifizierbar sind und ob sie einen bewertungsrelevanten Einfluss auf das bestehende Rating entfalten. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass Datenrevisionen nach einheitlichen Prüf- und Freigaberegeln erfolgen und sowohl die Genauigkeit als auch die Konsistenz des Datenüberarbeitungsprozesses gewahrt bleiben.
Das bewertete Unternehmen und, soweit das Rating öffentlich zugänglich ist, die Öffentlichkeit werden über eine solche Aktualisierung informiert. Die Ratinganalystinnen und -analysten halten sich bei jeder Datenaktualisierung an die in diesem Dokument dargestellten Grundsätze der Ratingdurchführung. Die letzte für das Nachhaltigkeits-Unternehmensrating relevante Datenaktualisierung hat im Oktober 2025 stattgefunden.
iv. Engagement mit bewerteten Einheiten während des Ratingprozesses:
Im Zuge der Beschaffung, Prüfung, Validierung und Bewertung von Daten und Datenquellen stehen die Ratinganalystinnen und -analysten von Franke und Bornberg während des Ratingprozesses im Austausch mit Ansprechpartnern des bewerteten Unternehmens. Das bewertete Unternehmen erhält im Zuge des Ratingprozesses die Möglichkeit auf sachliche Fehler in der Bewertung hinzuweisen und gegebenenfalls weiterführende Nachweise zu einem Bewertungskriterium nachzuliefern, bevor die Ermittlung des finalen Ratingergebnisses erfolgt. Zum Bewertungsprozess gehören zudem Interviews. Diese dienen dazu, die Arbeitsweise und die Nachhaltigkeitsphilosophie des Hauses besser zu verstehen. Den Abschluss des Ratings bildet ein Gespräch, in dem die Ergebnisse vorgestellt und erläutert werden. Jegliches Engagement, das aufgrund von vertraglichen Sondierungen, der Übermittlung von Angeboten, der Preisgestaltung und sonstigen nicht-bewertungsrelevanten Prozessen stattfindet, wird nicht von den Ratinganalystinnen und -analysten durchgeführt, um ihre Neutralität und die Integrität des Verfahrens zu sichern. Diese Art des Engagements fällt in den Zuständigkeitsbereich unserer Kundenbetreuung.
Nachhaltigkeits-Score
i. Datenquellen:
Die Datengrundlage des Nachhaltigkeits-Scores von Franke und Bornberg besteht in der initialen Bewertungsphase grundsätzlich aus öffentlich zugänglichen Informationen. Herangezogen werden Nachhaltigkeitserklärungen, nichtfinanzielle Erklärungen oder vergleichbare Pflichtberichte, die nach der NFRD, der CSRD oder nach §§ 289b, 289c HGB in der jeweils anwendbaren Fassung zu veröffentlichen sind, soweit sie für das bewertete Unternehmen öffentlich verfügbar sind und Versicherungsbedingungen. Anders als beim Nachhaltigkeits-Unternehmensrating ist für den Nachhaltigkeits-Score in der initialen Bewertung kein vom Unternehmen auszufüllender Ratingdatenbogen vorgesehen. Ergänzende Nachweise, Daten, Informationen oder Dokumente, die nicht Teil der öffentlich zugänglichen Ausgangsunterlagen sind, finden erst dann Berücksichtigung, wenn sie im Rahmen eines beauftragten Verfahrens zur Prüfung ergänzender Informationen eingereicht werden. Weiterführende Informationen zu diesem Verfahren befinden sich in den Abschnitten ii. und iv. dieses Kapitels. Bevorzugt handelt es sich hierbei um Dokumente und Informationen, die Aufträgen zur Erlangung von Prüfungssicherheit unterliegen.
Als weitere zulässige und im Ratingprozess geläufige Datentypen und Nachweise kommen insbesondere Abrechnungen, Transitionspläne, Broschüren, Berichte, Testate, Beschlüsse, organisatorische Frameworks, Kodizes, Richtlinien sowie die Berichterstattung über Kennzahlen in Betracht. Darüber hinaus können weitere belastbare Unterlagen berücksichtigt werden, sofern sie einen hinreichenden Bezug zu den bewertungsrelevanten Kriterien aufweisen, dem bewerteten Unternehmen eindeutig zugeordnet werden können und die qualitativen Anforderungen des Verfahrens erfüllen.
Beschränkungen bei Datenquellen ergeben sich insbesondere aus Verfügbarkeit, Vollständigkeit oder Qualität der Daten. Der Umgang mit solchen Beschränkungen wird in den nachfolgenden Abschnitten sowie in den Kapiteln 2.1 und 2.6 beschrieben.
ii. Datenverarbeitungsprozesse und Qualitätskontrolle:
Zu Beginn des Bewertungsprozesses zum Nachhaltigkeits-Score erhebt und erfasst Franke und Bornberg die am Markt verfügbaren Nachhaltigkeitserklärungen der zu bewertenden Unternehmen. In einem nächsten Schritt werden die darin enthaltenen Daten und Angaben in die Prüfdokumentation überführt, systematisch ausgewertet und anhand der zugrunde liegenden Bewertungssystematik analysiert, um hieraus die vorläufigen Bewertungsergebnisse des Nachhaltigkeits-Scores zu generieren.
Im Rahmen des Nachhaltigkeits-Scores können Versicherungsbedingungen der jeweiligen Anbieter herangezogen werden. Soweit Versicherungsbedingungen berücksichtigt werden, kann die Erfassung und strukturierte Aufbereitung von Versicherungsbedingungen durch die fb research GmbH erfolgen. Die fb research GmbH ist ausschließlich mit der technischen Erfassung und formalen Strukturierung der Bedingungswerke nach den von Franke und Bornberg vorgegebenen Kriterien, Systematiken und Schemata beauftragt. Sie nimmt dabei keine methodischen Einordnungen, keine Gewichtungsentscheidungen und keine Bewertungsurteile vor.
Sämtliche ratingmethodischen Entscheidungen – insbesondere die Einordnung und Gewichtung der erfassten Informationen
sowie die Vergabe von Ratings und Siegeln – obliegen ausschließlich Franke und Bornberg. Die vollständige inhaltliche Steuerung des Erfassungsprozesses erfolgt durch Franke und Bornberg auf Basis definierter Vorgaben, die verbindlich für die fb research GmbH gelten.
Extern erfasste Informationen werden vor ihrer Verwendung im Ratingprozess durch Franke und Bornberg auf Aktualität, Zuordenbarkeit, Richtigkeit, Plausibilität und methodische Verwendbarkeit geprüft. Hierzu setzt Franke und Bornberg definierte Kontrollverfahren ein, insbesondere risikobasierte Stichproben und anlassbezogene Prüfungen. Festgestellte Abweichungen werden dokumentiert, beurteilt und erforderlichenfalls korrigiert.
Die Gesamtverantwortung für Methodik, Datenqualität, Plausibilisierung, Gewichtung und die finale Einbeziehung der Analyseergebnisse in die Bewertung liegt bei Franke und Bornberg. Die Einbindung der fb research GmbH wird durch interne Kontroll- und Dokumentationsprozesse sowie durch vertragliche Regelungen geregelt.
Die Ergebnisse werden den bewerteten Unternehmen im Anschluss mitgeteilt. Damit wird ihnen die Möglichkeit eröffnet, auf sachliche oder inhaltliche Fehler hinzuweisen, die von Franke und Bornberg geprüft und gegebenenfalls korrigiert werden. Zudem können im Rahmen eines beauftragten Verfahrens zur Prüfung ergänzender Informationen weitere Nachweise, Daten oder Dokumente eingereicht werden.
Sowohl öffentlich verfügbare Daten, die im Rahmen der initialen unbeauftragten Bewertung herangezogen werden, als auch nicht öffentliche Daten, Nachweise und Informationen, die im Rahmen eines beauftragten Verfahrens zur Prüfung ergänzender Informationen eingereicht werden, müssen für ihre Verwendung im Ratingprozess die definierten Qualitätsanforderungen erfüllen. Sie müssen dem bewerteten Unternehmen eindeutig zugeordnet werden können, sich auf den maßgeblichen Bewertungszeitraum beziehen, inhaltlich aktuell sein und aus einer nach der Methodik zulässigen Quelle stammen. Als aktuell gelten grundsätzlich Daten, die sich auf das zuletzt abgeschlossene Geschäftsjahr beziehen, die zum Zeitpunkt der Ratingerstellung nach der üblichen Unternehmensberichterstattung verfügbar ist. Daten, die sich auf Zeiträume davor beziehen, werden nicht berücksichtigt. Weiter zurückgehende Daten können ausschließlich als Vergleichs-, Plausibilisierungs- oder Entwicklungshinweis herangezogen werden, sofern dies methodisch vorgesehen ist. Sie ersetzen jedoch keine aktuellen Bewertungsdaten und dürfen nicht als aktuelle Nachweise für den maßgeblichen Bewertungszeitraum verwendet werden. Darüber hinaus müssen die Informationen belegbar, für das Rating relevant und in einer Form aufbereitet sein, die den qualitativen Anforderungen des Verfahrens entspricht. Ergänzende Informationen, die nicht in der offiziellen Nachhaltigkeitserklärung enthalten sind, können bei dem beauftragten Verfahren zur Prüfung ergänzender Informationen nur dann berücksichtigt werden, wenn sie entweder einer externen Prüfung beziehungsweise einer Auditierung unterliegen oder als gesetztes Dokument mit erkennbarem Stand oder nachvollziehbarer Versionierung vorliegen, damit aus Sicht von Franke und Bornberg rückwirkend eine Nachverfolgbarkeit gegeben ist. Manipulierte, verfälschte oder anderweitig nicht belastbare Angaben werden nicht verwendet. Bei unschlüssigen oder qualitativ unzureichenden Daten behält sich Franke und Bornberg vor, diese von der Bewertung auszuschließen.
Die Bewertung gilt als abgeschlossen, wenn innerhalb der vorgesehenen Fristen die Möglichkeiten zu sachlichen Anmerkungen und Korrekturen nicht ausgeschöpft wurden und kein Verfahren zur Prüfung ergänzender Informationen beauftragt und durchgeführt wurde.
In diesem Fall wird das auf Grundlage der offiziellen Nachhaltigkeitserklärung ermittelte Ergebnis als final behandelt. Die dem Rating zugrunde liegenden Daten, Unterlagen und Arbeitsergebnisse werden anschließend so gesichert und archiviert, dass das Zustandekommen des Ratings auch zu einem späteren Zeitpunkt vollständig nachvollzogen und bei Bedarf reproduziert werden kann. Franke und Bornberg trägt damit den gesetzlichen Aufbewahrungsanforderungen Rechnung, wonach ESG-Rating-Anbieter ihre Ratingtätigkeiten aufzuzeichnen und die entsprechenden Informationen in einer Form aufzubewahren haben, die es ermöglicht, die Bestimmung eines ESG-Ratings zu replizieren und vollständig zu verstehen.
Für das beauftragte Verfahren zur Prüfung ergänzender Informationen gilt: Sobald das Set der zulässigen und verwendbaren Daten feststeht, werden diese für den weiteren Analyseprozess vor- und aufbereitet. Dabei werden die Daten und Informationen nach ihrem jeweiligen Vertraulichkeitsstatus gekennzeichnet, entsprechend sortiert und für Zwecke der Nachvollziehbarkeit in ihrem Originalzustand gesichert und aufbewahrt. Im anschließenden Analyseprozess werden die zulässigen Daten in die Prüfdokumentation überführt, auf deren Grundlage das Rating durchgeführt und das neue Bewertungsergebnis ermittelt wird. Dieses erhalten die Unternehmen ebenfalls vor Veröffentlichung des Nachhaltigkeits-Scores, um die Möglichkeit einer Prüfung und Kennzeichnung sachlicher Mängel zu erhalten. Ist dieser Prozess abgeschlossen, gilt die Bewertung als final und die zuvor beschriebenen Dokumentations- und Archivierungsprozesse werden angewandt.
Unsere Bewertung stützt sich ausschließlich auf konkrete, nachvollziehbare und belegbare Daten sowie auf hierzu vorgelegte Nachweise. Interne oder externe Schätzwerte, Hochrechnungen oder Annahmen werden im Ratingprozess nicht verwendet. Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Kriteriums ist, dass die zugrunde liegenden Angaben vollständig, inhaltlich belastbar und schlüssig sind. Soweit Daten oder Angaben zu einem Kriterium unvollständig, mangelhaft oder nicht hinreichend nachvollziehbar sind, werden sie wie eine fehlende Angabe behandelt und mit 0 Punkten bewertet. Aus unserer Prüfdokumentation können die Prüfungsergebnisse und die zugrunde liegenden Daten für Auswertungszwecke in aggregierter Form oder, soweit es sich um besonders vertrauliche Informationen handelt, in anonymisierter Form ausgegeben werden. Änderungen an der Prüfdokumentation sowie Änderungen an den verwendeten Daten werden versioniert und dokumentiert, um eine durchgängige Nachvollziehbarkeit des Ratingprozesses sicherzustellen.
iii. Datenaktualisierung:
Die einem Rating zugrunde liegenden Daten werden von Franke und Bornberg grundsätzlich im Rahmen eines Folgeratings nach Ablauf der jeweiligen Gültigkeitsdauer aktualisiert. Beim Nachhaltigkeits-Score erfolgt dies regelmäßig im Zuge der jährlichen Aktualisierung im Herbst. Dabei werden die Daten aus der jeweils neuen Berichtsgeneration der offiziellen Nachhaltigkeitserklärungen herangezogen und die Unternehmen nach der für das jeweilige Bewertungsjahr geltenden Methodik neu bewertet. Maßgeblich ist hierbei der zum Bewertungszeitpunkt aktuelle und relevante Datenbestand. Eine unterjährige Aktualisierung der berücksichtigten Daten erfolgt nur ausnahmsweise, wenn hierfür triftige Gründe vorliegen und eine Anpassung aufgrund der Datenlage oder ihrer bewertungsrelevanten Bedeutung erforderlich ist. Historische Daten werden grundsätzlich in dem dokumentierten Stand aufbewahrt, der dem jeweiligen Rating zugrunde lag. Die letzte für den Nachhaltigkeits-Score relevante Datenaktualisierung hat im Mai 2026 stattgefunden.
iv. Engagement mit bewerteten Einheiten während des Ratingprozesses:
Der Umfang des Engagements mit bewerteten Einheiten im Analyse- und Bewertungsprozess unterscheidet sich danach, ob ein Verfahren zur Prüfung ergänzender Informationen beauftragt wird oder ob die Bewertung unbeauftragt ausschließlich auf Basis der offiziellen Nachhaltigkeitserklärung eines Unternehmens erfolgt.
Vor der erstmaligen Herausgabe des initial ermittelten Nachhaltigkeits-Scores erhält das bewertete Unternehmen das vorläufige Bewertungsergebnis einschließlich einer Auswertung schriftlich, unentgeltlich und auf nichtkommerzieller Grundlage. Das bewertete Unternehmen soll möglichst frühzeitig über das vorläufige Bewertungsergebnis informiert werden; angestrebt wird eine Mitteilung etwa zwei Wochen vor der geplanten Veröffentlichung. Die Vorabinformation erfolgt in jedem Fall mindestens zwei volle Arbeitstage vor der erstmaligen Herausgabe im Sinne von Art. 15 Abs. 12 der Verordnung (EU) 2024/3005.
Die initiale Vorabinformation bezieht sich auf das Ergebnis der unbeauftragten Erstbewertung. Diese beruht grundsätzlich auf den bis zu diesem Zeitpunkt zugrunde gelegten öffentlich zugänglichen Informationen aus der offiziellen Nachhaltigkeitsberichterstattung. Das bewertete Unternehmen erhält Gelegenheit, auf sachliche Fehler oder sonstige bewertungsrelevante Unrichtigkeiten hinzuweisen. Entsprechende Hinweise werden geprüft und, soweit sie begründet und bewertungsrelevant sind, vor der Herausgabe berücksichtigt.
Ergänzende Nachweise, Informationen oder Daten, die nicht Bestandteil der öffentlich zugänglichen Ausgangsunterlagen waren, werden ausschließlich im Rahmen eines gesondert beauftragten Verfahrens zur Prüfung ergänzender Informationen berücksichtigt. Das Verfahren erfolgt nach derselben Methodik, denselben Kriterien, Gewichtungen und Bewertungsmaßstäben wie die initiale Bewertung. Die Beauftragung begründet keinen Anspruch auf eine Änderung oder Verbesserung des Score-Ergebnisses; eine Beratung zur Optimierung des Ergebnisses findet nicht statt.
Die Einreichung ergänzender Unterlagen erfolgt innerhalb der hierfür schriftlich mitgeteilten Frist und nach den vorgesehenen Verfahrensregeln. Franke und Bornberg prüft, ob die eingereichten Informationen methodisch zulässig, bewertungsrelevant, belegbar, aktuell und dem bewerteten Unternehmen eindeutig zuordenbar sind. Nicht verwertbare Informationen werden nicht berücksichtigt.
Führt das beauftragte Verfahren zur Prüfung ergänzender Informationen zu einem aktualisierten Score-Ergebnis, wird dieses dem bewerteten Unternehmen vor der erstmaligen Herausgabe der aktualisierten Fassung erneut schriftlich mitgeteilt. Die erneute Vorabinformation erfolgt mindestens zwei volle Arbeitstage vor der geplanten Herausgabe. Innerhalb dieses Zeitraums kann das bewertete Unternehmen wiederum auf sachliche Fehler oder sonstige bewertungsrelevante Unrichtigkeiten hinweisen. Entsprechende Hinweise werden geprüft und, soweit sie begründet und bewertungsrelevant sind, vor der Herausgabe der aktualisierten Fassung berücksichtigt.
Die wesentlichen Prüfungsschritte, die berücksichtigten und nicht berücksichtigten Informationen sowie etwaige Änderungen des Ergebnisses werden dokumentiert. Die veröffentlichte Ergebnisdarstellung weist aus, ob das Score-Ergebnis ausschließlich auf der initialen unbeauftragten Bewertung beruht oder ob ein beauftragtes Verfahren zur Prüfung ergänzender Informationen durchgeführt wurde.
Jegliches Engagement, das im Zusammenhang mit vertraglichen Sondierungen, der Übermittlung von Angeboten, der Preisgestaltung oder sonstigen nicht bewertungsrelevanten Prozessen steht, wird nicht von den Ratinganalystinnen und -analysten durchgeführt. Diese Form des Engagements fällt in den Zuständigkeitsbereich der Kundenbetreuung.
2.7 Wissenschaftliche Erkenntnisse und internationale Referenzstandards
Nachhaltigkeits-Unternehmensrating und Nachhaltigkeits-Score
Die Durchführung und Weiterentwicklung der Bewertungsverfahren berücksichtigt wissenschaftliche Erkenntnisse, regulatorische Vorgaben sowie internationale Referenzstandards, soweit diese für die jeweils bewerteten Nachhaltigkeitsthemen relevant sind und in der Methodik umgesetzt werden. Die Ratingmethoden beruhen nicht auf einer einzelnen wissenschaftlichen Methode oder einem einheitlichen wissenschaftlichen Modell. Wissenschaftliche Erkenntnisse werden vielmehr themenbezogen herangezogen, soweit sie zur fachlichen Einordnung einzelner Nachhaltigkeitsaspekte, zur Plausibilisierung von Bewertungskriterien oder zur Weiterentwicklung methodischer Annahmen geeignet sind.
Die Identifizierung relevanter wissenschaftlicher Erkenntnisse und fachlicher Referenzpunkte erfolgt im Rahmen des Methodenüberarbeitungsprozesses durch die zuständigen Fach- und Methodikverantwortlichen. Dabei werden insbesondere regulatorische Entwicklungen, anerkannte Nachhaltigkeits- und Berichtsstandards, fachliche Veröffentlichungen, Marktbeobachtungen sowie internationale Rahmenwerke daraufhin geprüft, ob sie für Kriterien, Gewichtungen, Bewertungsannahmen oder Methodenrevisionen relevant sind. Die Auswahl und Berücksichtigung solcher Erkenntnisse und Referenzpunkte wird intern dokumentiert.
Für die inhaltliche Strukturierung von Nachhaltigkeitsthemen werden unter anderem die ESRS, Leitsätze für multinationale Unternehmen zu verantwortungsvollem unternehmerischen Handeln der OECD, die Kernarbeitsnormen der ILO, den zehn Prinzipien des UN Global Compacts sowie den 17 Sustainable Develeopment Goals der Vereinten Nationen berücksichtigt. Diese Referenzrahmen dienen als fachliche und regulatorische Orientierung für die eigenständige Entwicklung und Weiterentwicklung der Bewertungskriterien.
Sie werden nur insoweit in der Bewertung berücksichtigt, wie sie in einzelnen Kriterien, Bewertungsannahmen oder methodischen Vorgaben ausdrücklich umgesetzt sind.
Relevante wissenschaftliche, fachliche und regulatorische Entwicklungen werden im Rahmen der regelmäßigen Methodenüberarbeitung geprüft. Ergibt sich daraus Anpassungsbedarf, können Kriterien, Gewichtungen, Bewertungsannahmen oder Datenanforderungen nach Maßgabe des hierfür vorgesehenen Methodenüberarbeitungsprozesses angepasst werden. Die Bewertungsverfahren von Franke und Bornberg beruhen auf einer eigenständigen, branchenspezifischen Methodik. Bei ihrer Entwicklung und Weiterentwicklung werden regulatorische Vorgaben, fachliche Marktbeobachtungen, wissenschaftliche Erkenntnisse sowie international anerkannte Referenzrahmen berücksichtigt, soweit sie für die Bewertung der Nachhaltigkeitsleistung von Versicherungsunternehmen relevant und methodisch anschlussfähig sind.
Die Verfahren berücksichtigen klimabezogene Aspekte unter anderem über Kriterien zu Treibhausgasemissionen, Energieverbrauch, Reduktionsmaßnahmen, Kapitalanlage, Ausschlusskriterien, Resilienz und Transformationssteuerung und weiteren umweltbezogenen Faktoren. Eine eigenständige Bewertung der vollständigen Ausrichtung eines bewerteten Unternehmens am Pariser Übereinkommen erfolgt nach der beschriebenen Methodik nicht, sofern dies nicht in der jeweils gültigen Bewertungsrichtlinie ausdrücklich vorgesehen ist. Soweit klimabezogene internationale Zielsetzungen oder andere internationale Vereinbarungen methodisch berücksichtigt werden, erfolgt dies über die jeweils dokumentierten Kriterien, Bewertungsmaßstäbe und Referenzrahmen.
2.8 Einsatz von künstlicher Intelligenz im Ratingprozess
Nachhaltigkeits-Unternehmensrating und Nachhaltigkeits-Score
Künstliche Intelligenz wird nach aktuellem Stand in unterstützender Funktion eingesetzt, insbesondere für Recherchezwecke, Textentwürfe und textliche Korrekturen. Der Einsatz erfolgt nach internen Vorgaben; KI-Systeme treffen keine Bewertungs- oder Ratingentscheidung und ersetzen nicht die fachliche Prüfung durch Ratinganalystinnen und -analysten.
Die Aussagekraft unserer Bewertungsverfahren unterliegt spezifischen methodischen und datenbezogenen Rahmenbedingungen. In diesem Kapitel legen wir dar, welche methodischen Einschränkungen bestehen, welche Begrenzungen sich aus der Verfügbarkeit, Vollständigkeit und Qualität der verwendeten Datenquellen ergeben und mit welchen Maßnahmen wir diesen Einschränkungen begegnen. Dies umfasst insbesondere den Umgang mit lückenhaften, unzureichenden oder nicht belastbaren Datensätzen sowie die Anforderungen, die wir an die Verwendbarkeit von Informationen im Ratingprozess stellen.
Darüber hinaus erläutern wir, nach welchen Verfahren und in welchen zeitlichen Abständen unsere Methodik überprüft und weiterentwickelt wird, unter welchen Bedingungen die Notwendigkeit einer Methodenüberarbeitung festgestellt wird, inwieweit hierbei ein fachlicher Austausch mit Interessenträgern stattfindet und wie die möglichen Auswirkungen methodischer Änderungen auf bestehende Ratings bewertet werden.
3.1 Methodische Einschränkungen
Nachhaltigkeits-Unternehmensrating und Nachhaltigkeits-Score
Unsere Bewertungsverfahren erfassen weder die finanziellen Risiken eines Unternehmens noch berücksichtigen sie den Grundsatz der doppelten Wesentlichkeit in der Bewertung. Sie führen keine eigenständige finanzielle Risiko- oder Double-Materiality-Bewertung durch; einzelne risikobezogene Kriterien werden nur nach der Methodik berücksichtigt. Insoweit ist die Aussagekraft unserer Verfahren bewusst auf die jeweils zugrunde gelegte Methodik begrenzt.
Über die dargestellten inhaltlichen Abgrenzungen hinaus werden festgestellte methodische Mängel nach dem in diesem Kapitel beschriebenen Methodenüberarbeitungsprozess geprüft und, soweit erforderlich, adressiert.
3.2 Einschränkungen bei den Datenquellen
Nachhaltigkeits-Unternehmensrating und Nachhaltigkeits-Score
Beschränkungen bei den für unsere Bewertungen herangezogenen Datenquellen ergeben sich in der Regel aus ihrer Verfügbarkeit, Vollständigkeit oder Qualität. Die Aussagekraft einer Bewertung hängt maßgeblich davon ab, dass die erforderlichen Informationen in belastbarer, aktueller und hinreichend detaillierter Form vorliegen. Einschränkungen können insbesondere dann entstehen, wenn bewertungsrelevante Daten nicht bereitgestellt werden, nur eingeschränkt zugänglich sind oder in den verfügbaren Offenlegungen nicht enthalten sind.
Dies gilt vor allem dann, wenn Unternehmen bestimmte Informationen als nicht wesentlich einstufen, nicht offenlegen oder sensible Daten nicht zur Verfügung stellen. In solchen Fällen kann es dazu kommen, dass kein vollständig umfassendes Bild der Nachhaltigkeitsleistung gewonnen werden kann oder relevante Datenlücken bestehen bleiben.
3.3 Maßnahmen zum Umgang mit Einschränkungen bei Datenquellen
Nachhaltigkeits-Unternehmensrating und Nachhaltigkeits-Score
Die Verwendbarkeit von Daten hängt von ihrer Verfügbarkeit, Qualität, Aktualität und Verifizierbarkeit ab. Franke und Bornberg behält sich vor, Informationen nicht zu verwenden, wenn die Anforderungen an Datenquellen oder Nachweise nicht erfüllt sind.
Ein wichtiger Bestandteil unseres Verfahrens ist die qualitative Beurteilung der gelieferten Daten sowie der zugrunde liegenden Erhebungsmethodik des liefernden Unternehmens. Wir setzen voraus, dass die bereitgestellten Daten festgelegten Mindeststandards entsprechen. Diese orientieren sich nicht nur an gängigen Berichtsstandards wie den ESRS, sondern umfassen daneben weitere Anforderungen, die sich aus unserer Kriterienstruktur sowie aus Qualitäts-, Plausibilitäts- und Formatvorgaben ergeben. Ferner müssen sich die Daten auf den aktuellen Bewertungszeitraum beziehen und inhaltlich aktuell sein. Als aktuell gelten grundsätzlich Daten, die sich auf das zuletzt abgeschlossene Geschäftsjahr beziehen, die zum Zeitpunkt der Ratingerstellung nach der üblichen Unternehmensberichterstattung verfügbar ist. Daten, die sich auf Zeiträume davor beziehen, werden nicht berücksichtigt.
Da unsere Analyse der Nachhaltigkeitsleistung und die daraus resultierenden Bewertungen unmittelbar auf dem Fundament der vorliegenden Daten basieren, gilt: Sollten zu bewertungsrelevanten Themen keine Angaben vorliegen oder eingereichte Informationen nicht schlüssig oder verwertbar sein, erfolgt keine Punktevergabe. Da jede fehlende, nicht aktuelle oder unzureichende Information eine Lücke in der Nachhaltigkeitsbetrachtung darstellt, wirkt sich dies negativ auf das Gesamtergebnis des Versicherungsunternehmens aus.
Die Bewertungen basieren nach dem Verfahren nicht auf internen oder externen Schätzwerten. Soweit Daten umgerechnet oder umformatiert werden, werden diese Änderungen dokumentiert.
Unsere weiteren Maßnahmen zur Beseitigung solcher Einschränkungen kann man den Kapiteln 2.1 bei den Grundsätzen unserer Ratings sowie 2.6 bei der Beschreibung unserer Interaktion mit bewerteten Unternehmen entnehmen.
3.4 Verfahren und Häufigkeit der Methodenüberarbeitung
Nachhaltigkeits-Unternehmensrating und Nachhaltigkeits-Score
Seit der ersten Veröffentlichung des Nachhaltigkeits-Unternehmensratings im Jahr 2022 und der Einführung des Nachhaltigkeits-Scores im Jahr 2024 wurde bei Franke und Bornberg ein fester zeitlicher Ablauf für die Überarbeitung unserer Bewertungsmethodik und Bewertungsschemata etabliert. Alle Kernprinzipien der Methodik unterliegen mindestens einmal pro Kalenderjahr einer verpflichtenden internen Überprüfung. Diese Überprüfung dient dazu, potenzielle Verbesserungsbedarfe frühzeitig zu identifizieren, die fortdauernde fachliche und regulatorische Relevanz der Methodik zu unterstützen und zugleich die Integrität der herangezogenen Datenquellen zu überprüfen.
Die regelmäßige jährliche Überarbeitung beruht auf mehreren Erwägungen. Die Ratings beruhen auf der jeweils gültigen Methodik und werden grundsätzlich in regelmäßigen Bewertungszyklen aktualisiert. Beim Nachhaltigkeits-Score erfolgt die Aktualisierung regelmäßig in Abständen von ca. einem Jahr auf Grundlage der jeweils aktuellen verfügbaren Nachhaltigkeitserklärungen; der Zeitraum bis zur nächsten Aktualisierung kann sich aus dem Veröffentlichungszeitpunkt der zugrunde liegenden Berichte sowie aus dem Bewertungs- und Veröffentlichungsprozess ergeben. Ein Folgerating soll daher auf Grundlage möglichst aktueller Marktbedingungen erfolgen, was regelmäßig eine Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der Methodik erfordert, auch wenn diese sich lediglich in kleineren Änderungen bei Kriterien, Gewichtungen oder Bewertungsschemata niederschlägt. Eine häufigere Überarbeitung erfolgt nur in eng begrenzten Ausnahmefällen, etwa wenn methodische Fehler mit signifikantem Einfluss auf die Ratingergebnisse festgestellt werden oder unerwartete Marktveränderungen eine kurzfristige Anpassung erforderlich machen. Zum anderen verfolgt Franke und Bornberg das Ziel für den Markt nachvollziehbare Ratingverfahren bereitzustellen. Zu häufige zwischenzeitliche Änderungen wären diesem Anspruch nicht förderlich und in der Regel auch nicht sachgerecht.
Der zeitliche Ablauf der Methodenüberarbeitung orientiert sich zugleich an den typischen Durchführungs- und Veröffentlichungszeiträumen unserer Verfahren. Während das Nachhaltigkeits-Unternehmensrating grundsätzlich ganzjährig durchgeführt werden kann und vom jeweiligen Beauftragungszeitpunkt des bewerteten Unternehmens abhängt, erfolgt die Durchführung des Nachhaltigkeits-Scores in der Regel im Spätsommer bis Herbst, um auf einen möglichst aktuellen Datenbestand zurückgreifen zu können. Dies steht im Zusammenhang damit, dass die zu bewertenden Unternehmen ihre relevanten Daten üblicherweise zu Beginn des Jahres ermitteln und im Frühjahr in verschiedenen Berichten veröffentlichen.
Vor diesem Hintergrund beginnt das Analyseteam üblicherweise bereits ab Jahresbeginn mit einer Auswertung des vorangegangenen Ratingzyklus. Auf dieser Grundlage wird ein erster potenzieller Überarbeitungsbedarf bei Bewertungsschemata, Kriterien und Gewichtungen identifiziert. In dieser frühen Phase steht insbesondere die Frage im Mittelpunkt, wie belastbar und sachgerecht das bestehende Verfahren ist, in welchen Bereichen sich aus der praktischen Ratingdurchführung Anpassungsbedarf ergeben hat und welche regulatorischen Änderungen Einfluss auf die Verfahren und deren Anwendung haben könnten.
Sobald ab dem Frühjahr neue Marktdaten, insbesondere aus der offiziellen Nachhaltigkeitsberichterstattung, aus Veröffentlichungen, Marktstudien, wissenschaftlichen Publikationen sowie aus sonstigen relevanten Daten- und Informationsquellen vorliegen, werden diese systematisch erfasst und in die Analyse einbezogen. In dieser Phase erarbeiten die Ratinganalystinnen und -analysten gemeinsam mit der Ratingleitung Vorschläge zur Anpassung der Methodik und Systematik. Diese können insbesondere Kriterien, Gewichtungen, Benchmarks, Bewertungsschemata, Rankings oder Ablaufprozesse betreffen. Die Vorschläge werden intern vorbewertet und getestet. Hierzu gehört auch eine Prüfung der möglichen Auswirkungen auf die bestehenden Verfahren und deren Ergebnisse, die gegebenenfalls zu weiteren Anpassungen führt.
Nach Abschluss dieses internen Überarbeitungs- und Prüfprozesses werden die Änderungsvorschläge dem für die Methodik hauptverantwortlichen Mitglied der Geschäftsführung vorgelegt. Nach deren Genehmigung werden die Änderungen umgesetzt und intern dokumentiert und mit dem Rollout der überarbeiteten Verfahren gegenüber dem Markt öffentlich sowie in den jeweiligen Bewertungsrichtlinien kommuniziert.
3.5 Bedingungen für die Feststellung der Notwendigkeit einer Methodenüberarbeitung
Nachhaltigkeits-Unternehmensrating und Nachhaltigkeits-Score
Verschiedene Faktoren und Rahmenbedingungen können die Überarbeitung der Methodik erforderlich machen. Hierzu zählen insbesondere relevante Markt- und Branchenentwicklungen, die Einfluss auf die Aussagekraft, Vergleichbarkeit oder Belastbarkeit der Bewertungsverfahren haben können. Dies ist etwa dann der Fall, wenn sich Marktstandards, Berichtspraktiken, Geschäftsmodelle oder nachhaltigkeitsbezogene Anforderungen innerhalb der Versicherungsbranche in einer Weise ändern, die eine Anpassung bestehender Kriterien, Gewichtungen oder Bewertungsschemata sachgerecht erscheinen lässt.
Ein weiterer wesentlicher Auslöser sind Änderungen regulatorischer Anforderungen. Neue gesetzliche Vorgaben, überarbeitete Offenlegungsstandards, aufsichtsrechtliche Anforderungen oder sonstige regulatorische Entwicklungen können dazu führen, dass bestehende methodische Ansätze überprüft und an die veränderten Rahmenbedingungen angepasst werden müssen.
Dies gilt insbesondere dann, wenn regulatorische Änderungen unmittelbare Auswirkungen auf die Verfügbarkeit, Struktur, Qualität oder Einordnung bewertungsrelevanter Informationen haben.
Auch die Verfügbarkeit neuer oder in ihrer Relevanz veränderter Daten kann eine Methodenüberarbeitung erforderlich machen. Dies betrifft insbesondere signifikant ratingrelevante Daten, die neue Vergleichsmöglichkeiten eröffnen, bestehende Bewertungsmaßstäbe schärfen oder die Weiterentwicklung von Benchmarks, Kriterien und Gewichtungen ermöglichen. Gleiches gilt, wenn bislang genutzte Datenquellen an Relevanz verlieren, sich ihre Qualität verändert oder ihre Belastbarkeit neu zu bewerten ist.
Darüber hinaus folgt die Überarbeitung der Methodik dem etablierten jährlichen Überarbeitungsprozess. Schließlich können auch externe Anmerkungen und Stakeholderfeedback Anlass für eine Überprüfung der Methodik geben.
3.6 Konsultation von Interessenträgern im Überarbeitungsprozess
Nachhaltigkeits-Unternehmensrating und Nachhaltigkeits-Score
Eine Konsultation von Interessenträgern findet ausschließlich im Rahmen eines fachlichen Austauschs statt. Rückmeldungen dürfen keinen unangemessenen Einfluss auf die fachliche Ratingentscheidung oder die Anwendung der Methodik nehmen. Soweit solche Hinweise sachlich begründet sind und methodische Relevanz aufweisen, können sie in den Überarbeitungsprozess einfließen. Die Entscheidung über etwaige methodische Anpassungen verbleibt jedoch ausschließlich bei den hierfür zuständigen internen Fach- und Entscheidungsgremien von Franke und Bornberg.
3.7 Bewertung der Auswirkung von Methodenüberarbeitungen auf bestehende Ratings
Nachhaltigkeits-Unternehmensrating und Nachhaltigkeits-Score
Bevor eine überarbeitete Methodik eingeführt und im Markt ausgerollt wird, führt Franke und Bornberg eine umfassende Bewertung der potenziellen Auswirkungen dieser Methodenüberarbeitung auf die bestehenden Bewertungsverfahren und deren Ergebnisse durch. Ziel der Prüfung ist es, die methodische Konsistenz, Datenkompatibilität und voraussichtlichen Auswirkungen der Änderungen zu beurteilen.
Zu diesem Zweck werden die vorgesehenen Änderungen vor ihrer Einführung anhand verschiedener Tests, Plausibilitätsprüfungen und Stichproben analysiert. Dabei wird insbesondere geprüft, wie sich die überarbeitete Methodik im Vergleich zur vorherigen Fassung auf die Stabilität des Verfahrens und auf die Bewertungsergebnisse auswirkt. Hierzu gehört auch die Analyse, ob die vorhergesehenen Anpassungen zu sachlich nachvollziehbaren Veränderungen führen oder ob sie unbeabsichtigt Bewertungsprobleme, methodische Inkonsistenzen oder unverhältnismäßig starke Verschiebungen in den Ergebnissen auslösen würden.
Im Rahmen dieser Vorprüfung wird außerdem untersucht, ob das Verhältnis der Gewichtungen einzelner Kriterien und Bewertungsbereiche weiterhin stimmig ist und ob die methodische Gesamtlogik auch unter den geänderten Rahmenbedingungen gewahrt bleibt. Ebenso wird geprüft, ob der aktuelle Daten- und Informationsbestand mit den vorgesehenen methodischen Anpassungen vereinbar ist, ob die relevanten Daten in hinreichender Qualität und Breite verfügbar sind und ob Benchmarks, Bewertungsschemata und Rankinglogiken weiterhin tragfähig sind. Diese Prüfungen sind darauf ausgerichtet, Methodenüberarbeitungen kontrolliert, nachvollziehbar und unter Wahrung der Stabilität der Bewertungsverfahren umzusetzen. Kommt es infolge von Änderungen an der Ratingmethode, den Modellen, grundlegenden Annahmen oder den zulässigen Datenquellen zu einer Hoch- oder Herabstufung eines bestehenden Ratings, wird dies nach den anwendbaren regulatorischen Vorgaben veröffentlicht oder sonst offengelegt.
Dieses Kapitel beschreibt die Eigentumsstruktur von Franke und Bornberg, das Geschäftsmodell, die Gebührenmechanismen, die potenziellen Interessenkonfliktfelder sowie die organisatorischen Maßnahmen zur Steuerung dieser Risiken.
4.1 Eigentumsstruktur
Die Franke und Bornberg GmbH befindet sich vollständig in Privatbesitz und wird inhabergeführt geleitet. Die Eigentumsanteile liegen bei Katrin Bornberg und Michael Franke. Mutter- und Tochterunternehmen bestehen nicht.
Das folgende Schaubild stellt die gesellschaftsrechtliche Struktur, Geschäftsleitung sowie Kapital- und Stimmrechtsverhältnisse der Franke und Bornberg GmbH dar. Die Darstellung erfolgt im Rahmen der organisatorischen Offenlegungen nach Art. 23 und Art. 24 in Verbindung mit Anhang III der Verordnung (EU) 2024/3005 sowie den hierzu einschlägigen technischen Regulierungsstandards:
Erläuterung: Die Franke und Bornberg GmbH hat keine Mutterunternehmen und keine Tochterunternehmen. Geschäftsführer sind Katrin Bornberg und Michael Franke. Die Kapitalanteile betragen 25 % (Katrin Bornberg) und 75 % (Michael Franke). Die Stimmanteile betragen jeweils 50 %.
4.2 Geschäftsmodell und Mechanismen zur Festlegung unserer Gebühren
Das Geschäftsmodell im Bereich der Nachhaltigkeitsbewertung umfasst beauftragte, kostenpflichtige Bewertungen und die Lizenzierung von Siegeln, die das im jeweiligen Bewertungsverfahren erzielte Ergebnis wiedergeben. Auftraggeber sind die bewerteten Einheiten selbst. Die Bewertung erfolgt nach den zugrunde gelegten Methoden unabhängig von einer späteren Siegel-Lizenzierung.
Mit der Durchführung von Nachhaltigkeitsbewertungen und dem Vertrieb von Nachhaltigkeits-Siegeln werden in der Franke und Bornberg GmbH ungefähr 1 % des Gesamtumsatzes des Unternehmens umgesetzt.
Die Gebühren für Nachhaltigkeitsbewertungen werden nach dem Umfang des Ratingverfahrens, dem voraussichtlichen zeitlichen Aufwand und den hierfür eingesetzten Ressourcen festgelegt. Die konkreten Konditionen sind Bestandteil des Ratingvertrags. Ratinganalystinnen und -analysten sind nicht an Vertragsverhandlungen oder Preisgestaltung beteiligt; ihre Vergütung erfolgt unabhängig von der Durchführung einer einzelnen Bewertung. Die organisatorische Trennung ist in internen Zuständigkeits- und Interessenkonfliktregelungen festgelegt.
4.3 Risikobereiche für Interessenkonflikte, Organisationsstruktur und unser Geschäftsmodell
Potenzielle Interessenkonflikte können bei uns insbesondere im Zusammenhang mit kostenpflichtigen Ratingmandaten, dem beauftragten Verfahren zur Prüfung ergänzender Informationen, der Lizenzierung und Vermarktung von Siegeln, dem Austausch mit bewerteten Unternehmen, der Vergütung ratingrelevanter Personen, persönlichen Interessen von Mitarbeitenden, dem Umgang mit vertraulichen Informationen, der Einflussnahme auf Methodologien und Modelle sowie ausgelagerten oder unternehmensintern erbrachten Leistungen entstehen.
Franke und Bornberg verfügt zur Steuerung dieser Risiken über eine organisatorische Trennung von Analyse und Vertrieb, interne Richtlinien und Kontrollmechanismen, Informationsbarrieren, dokumentierte Methoden- und Freigabeprozesse sowie die Überwachung potenzieller Konfliktlagen.
Soweit bestehende oder potenzielle Interessenkonflikte festgestellt werden, werden diese nach den anwendbaren regulatorischen Vorgaben behandelt und gegenüber der ESMA offengelegt. Weiterführende organisatorische Vorgaben ergeben sich aus den internen Regelwerken, insbesondere zu Interessenkonflikten, Vertraulichkeit, Vergütung, Auslagerung und Geschäftspartnern.
5. Rechtliche Hinweise
Die ESG-Ratings und die in diesem Dokument dargestellten Offenlegungen werden von der Franke und Bornberg GmbH, Prinzenstraße 16, D-30159 Hannover, veröffentlicht. Die Franke und Bornberg GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HRB 60044 eingetragen und wird gesetzlich vertreten durch ihre Geschäftsführer Michael Franke und Katrin Bornberg.
Dieses Dokument dient der Offenlegung von Informationen zu den von der Franke und Bornberg GmbH durchgeführten Nachhaltigkeits-Bewertungsverfahren (ESG-Ratings). Es ist an den Anforderungen der Verordnung (EU) 2024/3005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2024 über die Transparenz und Integrität von Rating-Tätigkeiten in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) ausgerichtet, insbesondere an den Anforderungen zu Offenlegungen gegenüber der Öffentlichkeit sowie gegenüber Nutzern von ESG-Ratings, bewerteten Objekten und Emittenten bewerteter Objekte.
Vertraulichkeit: Dieses Dokument enthält Offenlegungen, die für den vorgesehenen Veröffentlichungs- bzw. Bereitstellungszweck bestimmt sind. Soweit einzelne Inhalte nicht für eine weitergehende Nutzung bestimmt sind, bleibt eine solche Nutzung den gesetzlichen Bestimmungen und etwaigen vertraglichen Regelungen vorbehalten.
Die Franke und Bornberg GmbH aktualisiert dieses Dokument nach Maßgabe der im Dokument beschriebenen Verfahren. Gesetzlich zwingende Informations- und Offenlegungspflichten bleiben unberührt.