Episode 45 - Auf den Punkt - Mitwirkungspflicht in der BU

Rund die Hälfte aller BU-Fälle ohne Leistung scheitert an einer fehlenden Mitwirkung. Doch hinter einer geschlossenen Akte steckt nicht immer eine endgültige Ablehnung. Oft fehlen Betroffenen in einer gesundheitlichen Ausnahmesituation schlicht die Kraft und die nötige Unterstützung, um den Leistungsprozess fortzuführen.

In dieser Folge sprechen wir mit Christian Monke, Leiter Ratings Gesundheit und Private Risiken, darüber, was Mitwirkung im BU-Leistungsfall konkret bedeutet, warum besonders viele Verfahren bei Krebserkrankungen zunächst nicht abgeschlossen werden und weshalb sich ein späterer Neustart lohnen kann.

Unsere Daten zeigen: 89 Prozent der Wiederkehrer mit einer Krebsdiagnose erhalten am Ende eine BU-Rente.

Außerdem geht es um die wichtige Rolle von Vermittlerinnen und Vermittlern: Wer den Kontakt hält, den bürokratischen Druck reduziert und eine Pause aktiv begleitet, kann entscheidend dazu beitragen, Ansprüche zu sichern.

Blogbeitrag Mitwirkungspflicht in der BU

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Autor*en:

Martin Seim
Social Media Manager
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