Transparenz wirkt: Warum die Analyse der Geschäftsberichte mehr über BU-Beitragsstabilität verrät als jede Umfrage
Von Michael Franke und Reinhard Klages
Transparenz ist praktischer Kundenschutz: Nach Veröffentlichungen von Franke und Bornberg zur Stabilität der Überschüsse in der Berufsunfähigkeitsversicherung haben einzelne Versicherer die Überschussbeteiligung im Bestand wieder angehoben. Dieses Ergebnis zeigt, dass eine unabhängige Auswertung der Geschäftsberichte konkrete Verbesserungen für Versicherte bewirken kann. Zugleich kursieren im Markt Abfragen und Auszeichnungen zur Beitragsstabilität, die auf ungeprüften Selbstauskünften beruhen und ein zu beruhigendes Bild zeichnen. Franke und Bornberg erläutert in diesem Beitrag, warum solche Erhebungen die tatsächliche Lage systematisch nicht abbilden können – und worauf Vermittler und Verbraucher achten sollten.
Wie Franke und Bornberg die Überschussstabilität untersucht
Seit Jahren wertet Franke und Bornberg die Anhänge zu den Geschäftsberichten der Lebensversicherer aus. Dort müssen die Unternehmen die Überschussbeteiligung ihrer Tarife für das jeweils folgende Jahr deklarieren – aufgeschlüsselt nach Tariflinien, Gewinnverbänden und teilweise Berufsgruppen. Absenkungen der Überschüsse bei Bestandsverträgen werden auf diesem Weg sichtbar, unabhängig davon, ob ein Versicherer darüber sprechen möchte. Nach Analyse von Franke und Bornberg hat es seit 2010 zahlreiche solcher Anpassungen gegeben – in Einzelfällen bis auf null, also mit vollständigem Wegfall der bisherigen Überschüsse einzelner Tariflinien. Für die betroffenen Kunden bedeutet eine Überschusssenkung in der Regel einen höheren Zahlbeitrag oder, je nach Überschusssystem, eine geringere Leistung im Ernstfall.
Warum eine Umfrage keinen Gegenbeweis liefern kann
Laut Franke und Bornberg liegt der grundlegende Konstruktionsfehler umfragebasierter Erhebungen in ihrer Freiwilligkeit. Versicherer, die deutliche Anpassungen im Bestand vorgenommen haben, beteiligen sich an solchen Abfragen typischerweise nicht – sie tauchen in den Ergebnislisten schlicht nicht auf. Aus einer Stichprobe, die genau die kritischen Fälle ausblendet, lässt sich jedoch keine Aussage über den Gesamtmarkt ableiten. Die Auswertung der Geschäftsberichte durch Franke und Bornberg dokumentiert Überschusssenkungen im BU-Bestand unter anderem bei der Itzehoer, der Öffentlichen Oldenburg, der VGH, der VPV, der Württembergischen, der WWK und der Zurich Deutscher Herold – jeweils belegt durch die Angaben in den Anhängen der Geschäftsberichte. Keine dieser Gesellschaften taucht in kursierenden Bestenlisten zur Beitragsstabilität auf. Wer aus dem Schweigen der Nichtteilnehmer auf Stabilität im gesamten Markt schließt, verwechselt Abwesenheit von Belegen mit Beleg für Abwesenheit. Welche Gesellschaften im Einzelnen betroffen sind und wie hoch die jeweiligen Anpassungen ausfielen, dokumentiert Franke und Bornberg im aktuellen map-report Nr. 943 „Stabilitätsrating der Berufsunfähigkeitsversicherer“.
Der Blick auf die SBU allein greift zu kurz
Ein zweiter blinder Fleck betrifft nach Einschätzung von Franke und Bornberg den Untersuchungsgegenstand. Manche Abfragen stellen faktisch auf die selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) ab, die erst seit Anfang der 2000er Jahre marktprägend ist. Im Bestand dominiert aber nach wie vor die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ): Zum 31. Dezember 2024 zählte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) rund 10,54 Millionen Invaliditätszusatzversicherungen – überwiegend BUZ – gegenüber rund 6,04 Millionen selbständigen Invaliditätsversicherungen, zu denen neben der SBU auch Erwerbsunfähigkeits- und Grundfähigkeitsversicherungen zählen. Auf die Zusatzversicherungen entfällt damit weiterhin die klare Mehrheit des Bestands. Gerade diese älteren Bestände sind anfälliger für Überschusssenkungen, weil sie auf älteren Rechnungsgrundlagen kalkuliert wurden. Franke und Bornberg untersucht deshalb seit jeher den gesamten BU-Bestand – SBU und BUZ. Eine auf die SBU verengte Betrachtung kann über die Stabilität der Bestände, in denen die meisten Kunden versichert sind, keine belastbare Aussage treffen.
Run-off: Wenn Bestände einfach den Namen wechseln
Ein weiteres Risiko für Bestandskunden sieht Franke und Bornberg in Bestandsübertragungen und Run-off. Werden unrentabel gewordene Altbestände auf andere Rechtsträger übertragen, verschwinden sie aus der Umfragesystematik: Die abgebende Gesellschaft kann wahrheitsgemäß erklären, in ihrem verbliebenen Bestand keine Anpassungen vorgenommen zu haben – die Anpassungen finden dann beim übernehmenden Rechtsträger statt. Der Markt kennt solche Fälle, bis hin zum historischen Extrembeispiel eines in die Auffanggesellschaft übergegangenen Bestands, dessen Überschüsse anschließend auf null sanken. Nach Analyse von Franke und Bornberg gehört das Run-off-Risiko deshalb zwingend in jede seriöse Betrachtung der Beitragsstabilität – Erhebungen, die nur die aktuell werbenden Gesellschaften befragen, blenden es konstruktionsbedingt aus.
„Keine Beitragserhöhung“ kann den Schaden verharmlosen
Auch die Fixierung auf den Zahlbeitrag führt in die Irre. Bei etlichen älteren Tarifgenerationen war die Bonusrente üblich: Überschüsse erhöhen dort nicht die Beitragsverrechnung, sondern die versicherte Rente im Leistungsfall. Wird die Bonusrente gesenkt, bleibt der Zahlbeitrag unverändert – die Folgen für Versicherte sind laut Franke und Bornberg aber gravierender. Denn die Bonusrente wurde bei der Bedarfsermittlung in der Beratung mitgerechnet. Ihre Kürzung reißt eine Versorgungslücke genau in dem Moment auf, in dem der Kunde berufsunfähig wird und keine Möglichkeit mehr hat, nachzuversichern. Wer Beitragsstabilität ausschließlich am konstanten Zahlbeitrag festmacht, übersieht diese Fälle vollständig.
Zweierlei Maß: Präzision im Kleingedruckten, Verharmlosung bei den Überschüssen
Bemerkenswert ist ein Widerspruch, den Franke und Bornberg in der Marktdiskussion immer wieder beobachtet. Bei der Analyse der Versicherungsbedingungen gilt zu Recht höchste Detailgenauigkeit: Jede Formulierung wird geprüft und bewertet – oft auch dann, wenn die praktische Relevanz einer Klausel unklar ist und allenfalls einzelne Versicherte jemals betroffen sein könnten. Geht es dagegen um Überschusssenkungen, wird gerne verharmlost: Es seien ja „nur kleine Bestände betroffen“ – so, als wären das keine Kunden. Dabei sind von Überschusssenkungen regelmäßig deutlich mehr Versicherte betroffen als von hochspezifischen Bedingungsformulierungen. Nach Auffassung von Franke und Bornberg ist dieser Maßstab nicht konsistent: Wer beim Kleingedruckten auf jedes Detail achtet, kann reale Eingriffe in laufende Verträge nicht mit dem Hinweis auf die Bestandsgröße beiseiteschieben. Jeder betroffene Vertrag steht für einen Kunden, der auf die Kalkulation seines Versicherers vertraut hat.
Frühe Anpassungen sind ein Warnsignal – auch nach Jahren
Erfolgt eine Überschussanpassung schon wenige Jahre nach Einführung eines Tarifs, ist das nach Einschätzung von Franke und Bornberg ein deutliches Indiz für eine Fehlkalkulation – exakt das Risiko, vor dem unabhängige Stabilitätsanalysen warnen. Dass eine solche Anpassung inzwischen zehn oder mehr Jahre zurückliegt, macht sie nicht ungeschehen: Die betroffenen Kunden tragen die Folgen dauerhaft. Kategorisierungen, die Anpassungen mit zunehmendem Zeitablauf als unproblematisch erscheinen lassen, verdecken diesen Zusammenhang.
Transparenz schützt – Verharmlosung schadet
Das Fazit von Franke und Bornberg: Unabhängige, quellenbasierte Transparenz wirkt. Versicherer, deren Überschusssenkungen durch Veröffentlichungen von Franke und Bornberg – etwa im map-report BU-Stabilitätsrating und in diesem Blog – öffentlich wurden, haben in mehreren Fällen die Überschüsse im Bestand wieder angehoben; dazu zählen unter anderem die Ergo und die Alte Leipziger. Das ist gelebter Kundenschutz. Abfragen, die auf ungeprüften Selbstauskünften beruhen, nur die freiwilligen Teilnehmer abbilden und Beitragsstabilität pauschal bescheinigen, bewirken das Gegenteil: Sie spielen der Intransparenz in die Hände und entlasten genau jene Praktiken, die Bestandskunden schaden. Vermittler und Verbraucher sollten bei Auszeichnungen zur Beitragsstabilität deshalb stets fragen: Wurde geprüft – oder nur gefragt?
Franke und Bornberg analysiert seit rund drei Jahrzehnten Versicherungsprodukte unabhängig und ohne Auftrag der bewerteten Versicherer. Die Untersuchungen zur Überschussstabilität in der Berufsunfähigkeitsversicherung basieren auf der systematischen Auswertung der Anhänge zu den Geschäftsberichten der Lebensversicherer.
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