Nachhaltige Arbeitskraftabsicherung? Franke und Bornberg fragt nach
Im 2. Teil unseres Berichtes zur Vermittlerumfrage Nachhaltigkeit* gehen wir der Frage nach, wie Vermittler:innen Tarife zur Arbeitskraftabsicherung bewerten. Gibt es konkrete Ideen, wie ESG-Aspekte in AKS-Produkten berücksichtigt werden können? Ein grüner Deckungsstock und Überschüsse in „grüne“ Fonds zu investieren, kann schließlich nicht alles sein. Auch einen Baum pflanzen oder die Spende an soziale Einrichtungen sind maximal erste Schritte in die richtige Richtung.
Wir untersuchen vier Ansätze, mit denen soziale und verbraucherbezogene Aspekte bei AKS-Tarifen und insbesondere BU-Versicherungen stärker berücksichtigt werden können. Ansatz Nr. 1 ist die Transparenz. Transparenz ist ein wichtiges Qualitätsmerkmal von Versicherungen und kann zugleich ein Bestandteil einer umfassenderen ESG-Bewertung sein.
Sind Versicherungsbedingungen zur Absicherung der Arbeitskraft transparent?
Hier stellen die Befragten der Assekuranz ein schlechtes Zeugnis aus. 72 % bewerten Bedingungswerke als nicht transparent. Wie muss es dann erst Kunden gehen, die keine Produktkenntnisse haben? Insbesondere Verständlichkeit und Sprache bergen Verbesserungspotential. „Juristendeutsch“, „Fachchinesisch“ und Anglizismen kommen nicht gut an. Aber auch Kleinigkeiten spielen eine Rolle: So kann größere Schrift den Text besser lesbar und damit verständlicher machen.
Nicht alles ist schlecht – Vermittler bewerten Versicherungsbedingungen durchaus differenziert. Während eine Stimme sagt „so wirklich vollkommen gute und Transparente Bedingungen kann ich keinem Versicherer attestieren“, nennen andere Beispiele für Gesellschaften, die aus ihrer Sicht bereits mit transparenten AVB arbeiten.
Diese Gesellschaften haben transparente AVB (Vermittlersicht)
- Haftpflichtkasse
- Standard Life und Hiscox („gehen in die richtige Richtung“)
- Hiscox (Mehrfachnennung)
- DELA
- Die Dortmunder (Mehrfachnennung)
- Allianz
- Barmenia („bei den neuen Zusatzkrankenversicherungen“)
- ERGO (Mehrfachnennung)
- Basler
- GVO
Sachliche Informationen und Öffentlichkeitsarbeit sind ebenfalls gefragt: So wünscht sich ein Befragter „leicht verständliche Vorabinformationen zur Wichtigkeit der Einkommenssicherung, Aufklärung und Verbreitung in Social-Media-Blogs sowie gezielte Infos (ohne Sargdeckelklappern) in ausgewählten Fernsehsendungen.
Ansatz Nr. 2: Vorbeugen
Wer wird schon gern berufsunfähig? Prävention kann schützen. Was dem Einzelnen nützt, dient auch der Allgemeinheit. Das gilt für Versicherer und ihre Kunden ebenso. Die Vorteile liegen auf beiden Seiten: Versicherte bleiben gesund und erhalten ihre Arbeitskraft. Versicherer müssen weniger Leistungsfälle regulieren.
Welche Stellschrauben sehen Vermittelnde für mehr Prävention? Bei ihren Kund:innen würden vor allem kostenlose Gesundheitschecks alle fünf Jahre gut ankommen, vermuten die Befragten. Aber auch Ernährungsberatung, Rückentraining sowie Gesundheits- und Fitness-Apps finden aus Vermittlersicht dort Anklang.
Weniger als die Hälfte wollen zulassen, dass Daten aus Präventionsmaßnahmen genutzt werden dürfen, um das Leistungsangebot des Versicherers zu verbessern.
Ansatz Nr. 3: Reaktivieren
Schneller zurück in den Beruf – soll der Versicherer helfen?
Kehren Menschen nach einer Berufsunfähigkeit wieder zurück in das Arbeitsleben, profitiert davon nicht zuletzt auch unsere Gesellschaft. Das gilt gerade jetzt in Zeiten des Fachkräftemangels. Auch für Versicherer sollte die Unterstützung ihrer Kunden im Vordergrund stehen. Doch was halten die Befragten von diesem Ansatz?
Die Zustimmung ist groß: Fast zwei Drittel begrüßen es, wenn Versicherer die Initiative ergreifen.
Als geeignet halten Vermittler:innen vor allem zusätzliche Geldmittel für die berufliche Umorientierung sowie Beratungs- und Coachingservices. Dass eine Gesellschaft ihre Kunden auch bei der Bewerbungsmappe unterstützt, kann sich allerdings keine/r der Befragten vorstellen. Dabei gäbe es sicherlich in den Personalabteilungen der Häuser hoch qualifizierte Expert:innen zu diesem Thema.
Ansatz Nr. 4: Flexible Leistungen
Einmalkapital statt BU-Rente? Was Vermittler davon halten und für wen das infrage kommt
Zur Rente bei Verlust der Arbeitskraft sind Alternativen denkbar. Dazu zählt die einmalige Kapitalleistung ebenso wie eine Mischung aus Rente und Kapital. Mehr als zwei Drittel der Befragten (72 %) haben Kunden, für die solche Leistungen in Betracht kommen.
Attraktiv aus ihrer Sicht wäre diese Leistung insbesondere für Selbstständige und Freiberufler. Als Lebenssituationen, in denen eine solche Leistung infrage kommt, gelten insbesondere Existenzgründung und Expansion des eigenen Unternehmens. Erwerb oder Bau einer Immobilie macht eine solche Option für Versicherte ebenfalls interessant.
Es gibt viele Ansatzpunkte, die Arbeitskraftabsicherung um zusätzliche verbraucherbezogene und soziale Aspekte zu ergänzen. Know-how gepaart mit Kreativität bietet neue Chancen, auch die Leistungsphase einer Berufsunfähigkeitsversicherung nachhaltiger zu gestalten. Wenn bei der Produktentwicklung auch Vermittler:innen einbezogen werden, ist das immer ein gute Idee.
Fazit:
- Vermittler:innen denken in Sachen Nachhaltigkeit bislang hauptsächlich an „grüne“ Themen in ihrem Alltag. Dass Versicherungen neben ökologischen auch soziale und verbraucherbezogene Aspekte berücksichtigen können, ist einigen noch nicht bewusst.
- Dennoch begrüßen viele Vermittler die Entwicklungvon Tarifen, die zusätzliche ESG-Aspekte berücksichtigen. Dass Kunden dafür mehr bezahlen, scheint allerdings unwahrscheinlich.
- Versicherer sollten mehr Zeit und Energie auf Transparenz verwenden. In den Bedingungen wird Klartext statt Juristendeutsch gefordert.
- Prävention schützt – Versicherte wie auch Versicherer.
- Die Regulierung bietet ebenfalls Ansatzpunkte für eine langfristig ausgerichtete Arbeitskraftsicherung, ob Reaktivierung oder flexible Leistungen.
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