Episode 1 - Zeitenwende in der Einkommensabsicherung? - Teil 1

Michael Franke geht auf die Basics zur Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung ein und spricht mit Bettina Bredow, Head of Claims Life & Health – Continental Europe (w/o Iberia, Italy, Malta) and Israel, dem weltweit größten Rückversicherer, über die Bedenken aus der Perspektive eines Rückversicherers.

Im zweiten Teil dieser Serie spricht Michael Franke mit Fabian von Löbbecke, Vorstand HDI Lebensversicherung AG – dem Versicherer, der jetzt auf die konkrete Verweisung verzichtet.

Im dritten Teil widmet sich der Frage, worum es in der Beratung zu Absicherung der Arbeitskraft eigentlich geht und warum gerade kleine Renten ein Problem für den Verzicht auf die konkrete Verweisung darstellen können.

Diskutieren Sie mit uns - Fragen und Anregungen an: dreifplus@franke-bornberg.de

 

Wissenswertes zu den großen Themen unserer Branche finden Sie hier:
Podcast
Blogbeiträge
Pressemitteilungen

Instagram
LinkedIn

Music by Fundarella from Pixabay
Music by Playsound from Pixabay
Music by Calvin Clavier from Pixabay
Music by Breakz Studios from Pixabay

Quellen:

Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG) § 172 Leistung des Versicherers (1) Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ist der Versicherer verpflichtet, für eine nach Beginn der Versicherung eingetretene Berufsunfähigkeit die vereinbarten Leistungen zu erbringen. (2) Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann. (3) Als weitere Voraussetzung einer Leistungspflicht des Versicherers kann vereinbart werden, dass die versicherte Person auch keine andere Tätigkeit ausübt oder ausüben kann, die zu übernehmen sie auf Grund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten in der Lage ist und die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__172.html (Aufruf:24.04.2024)

HDI Lebensversicherung AG „Konkrete Verweisung und abstrakte Verweisung“ […] Wichtig: HDI verzichtet auf die abstrakte und konkrete Verweisung. Dadurch ist es für Sie einfacher die Leistungen Ihrer HDI Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch zu nehmen. […] Quelle: https://www.hdi.de/ratgeber/einkommensschutz/berufsunfaehigkeit/berufsunfaehigkeitsrente-antragstellung-auszahlung/ (Aufruf: 24.04.2024)

Autor*en:

Neuen Kommentar hinzufügen
CAPTCHA
Diese Sicherheitsfrage überprüft, ob Sie ein menschlicher Besucher sind und verhindert automatisches Spamming.
Geben Sie die Zeichen ein, die im Bild gezeigt werden.