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Berufsunfähigkeit

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„Hinhalten, Verzögern, Verschleppen!“ behaupten Medien und Verbraucherschutz. Doch haben BU-Versicherer im Leistungsfall tatsächlich nur das eine Ziel: auf keinen Fall zu leisten? Wir gehen dem Phänomen der BU-Regulierung und dessen Image auf den Grund, beleuchten Stärken und Schwachstellen der Leistungspraxis und zeigen auf, wie Makler ihre Kunden unterstützen können.

AKS-Tour Nachrichtenticker – Wir halten Sie auf dem Laufenden: Was kann der Betrieb für die Absicherung der Arbeitskraft leisten? Welche Chancen und Spielräume bestehen und worauf müssen Arbeitgeber und Makler achten? Wir liefern die Fakten – Sie bilden sich Ihre Meinung auf der AKS-Sommertour 2014…

6 Workshops, 12 Versicherer, 5 Standorte. Heute sponsern Barmenia, Dialog und Nürnberger Ihre Teilnahme an der AKS-Sommertour! Melden Sie sich direkt an und sichern Sie sich Ihre kostenlose Teilnahme! Heute mehr zum Thema: Die biometrische Eskalation: AU – BU – Pflege! Auf komplexe Risiken mit intelligenten Tarifen reagieren…

Ein Berufsunfähigkeitsversicherer kann für den Leistungsfall grundsätzlich ein Verweisungsrecht vereinbaren. Hierbei ist eine abstrakte und konkrete Verweisung auf eine andere (zumutbare) Tätigkeit möglich und gesetzlich verankert. Bei Selbstständigen kann der Versicherer zudem prüfen, ob eine Umorganisation des Betriebes realisierbar ist.

Lehnt der Versicherer einen BU-Leistungsantrag ab, bleibt für den Versicherten der Weg vor Gericht. Uns hat interessiert, wie oft prozessiert wird und welchen Ausgang die Prozesse nehmen, Wir haben auch dieses Thema im Rahmen unserer BU-Leistungspraxisstudie analysiert: Wie oft sind im Falle von BU-Ablehnungen Gerichtsprozesse die Folge? Wie viele Gerichtsprozesse davon gewinnen die Versicherer und in wie vielen Fällen waren die Leistungsentscheidungen der Versicherer unberechtigt?

Wenn Versicherer Leistungen ablehnen, ist die Schlussfolgerung oft schon ausgemachte Sache: sie drücken sich vor der Leistung. Wenn sich die Medien dann noch einschalten, wird es oft schwer, Rhetorik, Emotionen und Fakten auseinander zu halten. Ein aktueller Artikel greift erneut die pauschale Kritik an der Regulierungspraxis von Versicherern auf. 

Vom Zeitpunkt der Meldung der vermuteten Berufsunfähigkeit des Kunden bis zum Tag der Leistungsentscheidung des Versicherers vergehen oft mehrere Monate. Versicherern wird daher oft eine strategische und systematische Verschleppungstaktik der Leistungsfallbearbeitung vorgeworfen. Doch was sind die wahren Ursachen für lange Regulierungsdauern? Das haben wir im Rahmen unserer BU-Leistungspraxisstudie methodisch geprüft. Die Fakten, Teil 3 der BU-Leistungspraxisstudie…

BU-Leistungspraxisstudie Teil 2: Keine Leistung heißt Ablehnung – oder vielleicht doch nicht?
Auf  die rund 22.400 im Rahmen unserer Studie untersuchten abgeschlossenen BU-Leistungsfälle der sieben (freiwillig) untersuchten Gesellschaften 2012 entfallen gut 13.200 (59 Prozent) Anerkenntnisse und ca. 9.200 (41 Prozent) Nicht-Anerkenntnisse.Wir begeben uns auf Spurensuche …

Vermehrt wurde in den Medien negativ über das Regulierungsverhalten insbesondere der BU-Versicherer berichtet. Es ist u. a. die Rede von systematischen Benachteiligungen, Hinterhaltetaktiken und Vorenthaltungen berechtigter Leistungsansprüche. Aber haben BU-Versicherer im Leistungsfall tatsächlich nur das eine Ziel: auf keinen Fall zu leisten?

Wie die Branche das große Potential von 75 Prozent der Erwerbstätigen, die noch keine Absicherung der Arbeitskraft haben, erschließen kann, fragten wir unsere Diskussionspartner im Forum „Arbeitskraftsicherung“ auf der DKM 2013. Die Antworten heute hier in einem Video-Beitrag.