Private Zahnzusatzversicherungen senken die Behandlungskosten.
Die Krankenkassen zahlen für Zahnersatz nur noch einen festgelegten Regelzuschuss. Dieser orientiert sich nicht an den tatsächlich anfallenden Behandlungskosten, sondern an den statistisch berechneten Durchschnittskosten für die Behandlung des jeweiligen Befunds.