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Unfallfrei durchs Kleingedruckte

Welche Leistungen sind versichert? Was gilt als Unfall und welche Leistungsausschlüsse lauern im Kleingedruckten? An der Komplexität der Unfallversicherung scheitern nicht nur Verbraucher. Auch die Fachwelt tut sich schwer damit, die auf dem Markt erhältlichen Produkte auf ihre tatsächliche Leistung hin zu überprüfen und fundiert miteinander zu vergleichen.

Wir verraten Ihnen heute wie wir vorgehen, um die Qualität der Unfallversicherung für den Verbraucher sichtbar zu machen, wie unsere Analysten auf Basis eigener Recherche Leistungskriterien entwickeln.

Bei uns kommt jedes Leistungskriterium einzeln auf den Prüfstand. Das Analyseteam entwickelt eine echte, am Kundenbedarf orientierte Leistungsgewichtung.

Wie entsteht ein Kriterium in unserem Fachbereich „Unfall“?

Wir unterscheiden zwischen Hauptkriterien und Detailkriterien. Die Hauptkriterien gliedern die Bewertung in zusammenhängende Leistungsarten. Die Leistungen einer Bedingung werden dann in den Detailkriterien weiter differenziert und entsprechend bewertet.

Schritt für Schritt zum Kriterium

  1.  Wir sichten die Regelungen der am Markt angebotenen Produkte zu einer bestimmten Leistung und fassen gleiche Leistungsausprägungen zusammen. WICHTIG dabei: Wir lesen und interpretieren das komplette Kleingeduckte selbst! Wir fragen nicht den Versicherer nach seiner Leistungsaussage, sondern halten uns ausschließlich an das, was in den Bedingungen steht.
  2. Anhand der vorhandenen Leistungsausprägungen aus den unterschiedlichen Produkten definieren wir die Kernleistung des neuen Kriteriums.
  3.  Wir recherchieren und diskutieren, welche Leistungsausprägung für eine umfassende Absicherung in diesem Bereich notwendig ist und legen diese mit Hilfe einer 100- Punkte-Regelung als „Leitbild“ des Kriteriums fest.
  4. Anschließend definieren wir Punktabschläge und Abschlagshöhen für Reglungen, die das Leistungs-Leitbild nicht erfüllen.
  5.  Für die im Schritt 1 zusammengelegten gleichen Leistungsausprägungen formulieren wir verständliche Kurztexte als Übersetzung des oft komplexen Bedingungswerkes. Anhand der definierten Abschläge vergeben wir die entsprechenden Punktzahlen.
  6. Danach verfassen wir einen Infotext zum Kriterium. Dieser enthält neben dem Leitbild alle wichtigen Informationen zum Prüfungssachverhalt.
  7. Handelt es sich bei den im Kriterium zu prüfenden Regelungen um ein wichtiges Leistungsmerkmal der Versicherungsart, arbeiten wir heraus, ob und in welcher Form (Grundschutz/Topschutz, Gewichtung) die Bewertungen mit in die Rating-Note einfließen muss. Gegebenenfalls wird zusätzlich ein Mindeststandard für das Kriterium festgelegt.
  8. Zu guter Letzt prüfen wir das neue Kriterium noch mal dahingehend, ob der Infotext und die Kurztexte verständlich sind, die Bewertungen zu den einzelnen Regelungen am Markt richtig gesetzt wurden und die festgelegten Punktzahlen auch die Qualitätsunterschiede der Leistungsausprägungen gerecht werden.

Beispiel:

Hauptkriterium: Kosmetische Operationen – UV

Detailkriterien:

  • Fristen für Leistungsanspruch
  • Kostenübernahme bei kosmetischen Operationen
  • Höhe der beitragsfrei mitversicherten Kosten für kosmetische Operationen
  • Leistungsumfang für Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten
  • Höhe der beitragsfrei mitversicherten Kosten für Zahnbehandlung- und Zahnersatz
  • Kostenübernahme bei kosmetische Operationen und Behandlungen infolge von Brustkrebs

Ausgewähltes Detailkriterium: Leistungsumfang für Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten

Infotext/Leitbild: Neben den Kosten von kosmetischen Operationen leisten Versicherer auch bei einer unfallbedingten Zahnbehandlung sowie bei einem unfallbedingten Zahnersatz. Dabei umfassen beide Begriffe die anfallenden Personal- und Materialkosten. Hierunter fallen auch die Zahnarzt- und Zahnlaborkosten. Bestenfalls gilt diese Kostenübernahme sowohl bei Zahnverlust als auch bei einer Beschädigung bzw. einem Teilverlust eines Zahns, unabhängig davon, welcher Zahn betroffen und ob dieser natürlich ist.

Kurztexte:

umfassender Versicherungsschutz (100 Punkte)
Versicherungsschutz für natürliche Eck- und Schneidezähne (70 Punkte)
Versicherungsschutz bei Beschädigung von natürlichen Eck- und Schneidezähnen; kein Zahnersatz und kein Verlust von Zähnen (10 Punkte)

Die 100-Punkte-Regelung

Beispiel: Leistungsumfang für Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten

 

Kommentare

Die Versicherungen sind manchmal echt gnadenlos. Das Kleingedruckte ist oft etwas hart zu lesen, wenn dort teilweise oft alle möglichen Geschehnisse wieder ausgeklammert werden. Daher sollte man echt schauen, was man bekommt. Danke für den tollen Überblick.

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