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Neues Unfall-Rating von Franke und Bornberg: Toptarife werden immer besser

Franke und Bornberg Pressemitteilung

Die Ratingagentur Franke und Bornberg hat ihr Unfall-Rating grundlegend überarbeitet. Neue anspruchsvolle Mindeststandards tragen den aktuellen Produkttrends Rechnung. Knapp 20 Prozent der Toptarife und 12 Prozent der Grundtarife erreichen die Höchstnote FFF. Dieses Ergebnis spiegelt die hohe Leistungsdichte bei Spitzentarifen wieder. Gerade kleinere Unternehmen haben häufig die Nase vorn.

Die private Unfallversicherung zahlt, wenn ein Unfall zu dauerhaften körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen oder sogar zum Tod des Versicherten führt. Ihr Leistungsversprechen gilt während der Freizeit ebenso wie am Arbeitsplatz, 24 Stunden am Tag und weltweit. Das Angebot ist vielfältig. Aber woran erkennt man einen leistungsstarken Vertrag?

Die unabhängige Ratingagentur Franke und Bornberg hat diese Frage erstmals im Jahr 2011 beantwortet. Jetzt wurde das Unfall-Rating grundlegend überarbeitet. Franke und Bornberg greift dafür Marktentwicklungen und Produkttrends der letzten Jahre auf. „Seit unserem Erstrating im Jahr 2011 ist die Qualität der Topprodukte weiter gestiegen. Die versicherten Leistungen werden immer umfangreicher und detaillierter“, lautet das Fazit von Michael Franke, geschäftsführender Gesellschafter bei Franke und Bornberg. Er führt diese Entwicklung vor allem auf den anhaltend hohen Wettbewerbsdruck zurück. „Der Markt ist hart umkämpft. Die Unfallversicherung gilt mit einer Schaden-/Kostenquote von rund 80 Prozent als das wohl margenstärkste Produkt im Sach/HU-Bereich“, so Franke.

Standards und Trends

Eine private Unfallversicherung zahlt Einmalkapital und Rente. Assistanceleistungen ergänzen zunehmend das Angebot. Todesfallkapital und Krankenhaustagegeld sind mittlerweile fester Bestandteil der Versicherungsbedingungen und können gegen Mehrbeitrag eingeschlossen werden. Bergungskosten werden meistens beitragsfrei angeboten, kosmetische Operationen nach einem Unfall zumindest teilweise.

Versicherer erweitern den herkömmlichen Unfallbegriff und bieten auch Versicherungsschutz für den Fall, dass Gesundheitsschäden nicht durch einen Unfall ausgelöst werden. Zu den weiteren versicherten Ursachen können Eigenbewegungen zählen (z.B. Achillessehnenriss ohne Einwirkung von außen), aber auch Unfälle durch Bewusstseinsstörungen (z.B. Herzinfarkt, Schlaganfall, Trunkenheit) oder Infektionen durch Insekten (z.B. Borreliose nach Zeckenbiss).

Was zählt

Manche Versicherer wollen mit Scheinleistungen punkten. Ein gutes Beispiel liefern vermeintliche Erweiterungen des Unfallbegriffes. „Dahinter verbirgt sich häufig eine Mogelpackung“, kritisiert Michael Franke. Die aufgeführten Leistungen sollten den Eindruck erwecken, der Tarif sei besonders umfangreich. Dabei handele es sich lediglich um eine Klarstellung, denn Versicherungsschutz bestehe bereits über den Unfallbegriff. Kritisch bewertet der Analyst auch Innovationsklauseln und Update-Garantien. Sie erweckten den Eindruck, der Kunde sei immer auf dem neuesten und für ihn günstigsten Stand. „Tatsächlich lassen solche Klauseln den Versicherern jedoch nicht selten Schlupflöcher, um sich bedingungsseitig zugesagter Verpflichtungen zu entledigen“, weiß Franke.

Das Ratingteam von Franke und Bornberg analysiert alle Tarifmerkmale im Detail, unabhängig und nach klar definierten Grundsätzen. Die aktuelle Regulierungspraxis oder sogenannte Leistungsaussagen der Versicherer spielen für die Bewertung aber keine Rolle. Diese könnten sich schnell ändern, falls sich bei einem Unternehmen die Schäden häufen.

Erhöhte Mindeststandards und ein aktualisiertes Benchmarking garantieren, dass auch im neuen Unfall-Rating von Franke und Bornberg nur Tarife ohne Stolpersteine und mit hervorragenden Leistungen die oberen Bewertungsklassen erreichen.

Eine Unfallversicherung der Spitzenklasse (FFF) bietet Leistungen ohne Wenn und Aber, während ein weniger guter Tarif Voraussetzungen für den Versicherungsschutz vorsieht oder einzelne Leistungen sogar ausschließt. Häufig entscheiden erst Details darüber, ob es Abstriche bei der Bewertung gibt. So leistet ein Spitzenarif beispielsweise bei allen Infektionen durch unfallbedingte Heilmaßnahmen und Schutzimpfungen, während ein anderer Tarif für Schäden durch Schutzimpfungen gar nicht oder nur bei Bezug auf festgelegte Infektionskrankheiten zahlt.

Kein Kunde gleicht dem anderen

Kinder entdecken die Welt und nehmen Gefahren oft nicht realistisch wahr. Junge Menschen sind häufig sportlich aktiv und haben deshalb ein erhöhtes Unfallrisiko. Nur Stubenhocker scheinen vor Gefahren gefeit. Bei älteren Menschen lassen Reaktions- und Koordinationsfähigkeit nach. Daher ist die Unfallgefahr für sie – wie auch für Kinder – besonders hoch. Die Beispiele zeigen: Jede Lebensphase hat ihre eigenen Risiken, denen eine Unfallversicherung gerecht werden muss.

Das Rating von Franke und Bornberg berücksichtigt vor allem Kriterien mit Bedeutung für die Mehrzahl der Versicherungsnehmer. Detailaspekte wie unfallbedingtes Schulausfallgeld oder Rooming-In-Leistungen haben keinen Einfluss auf das Ergebnis.

Risikobereitschaft und Gesundheitsprüfung

Bei der Tarifauswahl spielt die individuelle Risikopräferenz eine wichtige Rolle. Will ein Kunde Risiken möglichst umfassend absichern oder nur existenzbedrohende Gefahren abwehren? In diesem Fall kann er auf Extras verzichten und ist mit einem preisgünstigen Grundschutz gut bedient. Das Unfall-Rating von Franke und Bornberg unterscheidet deshalb zwischen Top- und Grundschutz. Innerhalb dieser Kategorien differenziert die Ratingagentur nach Tarifen mit und ohne Gesundheitsprüfung. Ohne diese Unterscheidung wären Verträge ohne Gesundheitsfragen im Rating systematisch benachteiligt.

„Unser differenzierter Ansatz unterstützt Makler darin, für jeden Kunden einen geeigneten Vertrag zu finden. Gäbe es nur eine Produktkategorie, würden ausschließlich Tarife für eine gesunde, anspruchsvolle und solvente Zielgruppe gute Platzierungen erzielen“, gibt Franke zu bedenken. Gerade Kunden mit Vorerkrankungen seien auf Tarife ohne Gesundheitsprüfung dringend angewiesen. Die aber hätten in einem Einheitsranking keine Chance, denn sie berücksichtigten bereits geringe Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen auf den Invaliditätsgrad. Preisbewusste Kunden suchten hingegen einen soliden Grundschutz ohne Schnörkel und ohne Stolpersteine, und den sollen sie auch bekommen.

Kriterien Topschutz

In die Kategorie Topschutz fallen nur Tarife, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Meldefrist für Unfall-Invalidität mindestens 18 Monate
  • Einfluss von Krankheiten und Gebrechen auf Unfallinvalidität („Mitwirkungsanteil“) erst ab 40 Prozent berücksichtigt
  • Versicherungsschutz für Gesundheitsschäden durch mindestens eine Strahlenart, die keine Folge von Heilmaßnahmen ist
  • Tod durch Ertrinken und/oder Ersticken gilt als Unfall und ist versichert
  • Versicherungsschutz für Zeckenstiche bzw. wenige definierte Infektionen durch Insektenstiche/-bisse oder sonstige Verletzungen durch Tiere
  • Leistung für kosmetische Operationen

Kriterien Grundschutz

Verträge der Kategorie Grundschutz können zwar einige dieser Leistungen enthalten, decken aber mindestens einen Aspekt nicht ab. Oft sind im Grundschutz auch weniger Leistungsauslöser aus dem Bereich Bewusstseinsstörungen (Herzinfarkte und Schlaganfälle, Medikamenteneinnahme oder Trunkenheit am Steuer als Unfallursache) versichert.

Ergebnisse im Detail

Franke und Bornberg hat insgesamt 234 Tarife von 91 Versicherern untersucht, davon 107 in der Kategorie Topschutz und 127 in der Kategorie Grundschutz. Auf die Kategorie „mit Gesundheitsfragen“ entfallen 201 und auf die Kategorie „ohne Gesundheitsfragen“ 33 Tarife.