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Was bringen PRIIP-Verordnung und Basisinformationsblätter wirklich? - Eine kritische Würdigung

Welchen Nutzen haben die im Zuge der PRIIP (Packaged Retail and Insurance-based Investment Products Regulation)-Verordnung der EU zu veröffentlichenden Basisinformationsblätter (BIB) für Vermittler, Berater und insbesondere für Verbraucher? Um das zu klären haben wir eine Masterarbeit betreut, die dieser Fragestellung auf den Grund geht. Im Rahmen dieser Arbeit wurden 44 Basisinformationsblätter analysiert, die den Tarifkonzepten Klassik, Neue Klassik, Hybrid, Sicherungsfond und Fondsgebunden zugeordnet werden können (analog dem Rating von Franke und Bornberg für Rentenversicherungen).

Zusätzlich wurden 4 BIBs von Nicht-Lebensversicherungsprodukten untersucht, um eine branchenübergreifende Vergleichbarkeit zu schaffen. Darüber hinaus wurden insgesamt zehn Interviews mit Personen aus verschiedenen Bereichen der Versicherungsbranche geführt. Dabei wurden Mitarbeiter der Produktentwicklung und des Vertriebs befragt, sowie ein Vertreter des Verbraucherschutzes.

Einführung der Basisinformationsblätter nach PRIIP - Transparenzgewinn oder Informationschaos?

Zur Beantwortung dieser Frage wurden verschiedene Sichtweisen innerhalb der Versicherungsbranche herangezogen: die Sicht der Verbraucher, der Versicherungsgesellschaften und der Versicherungsvermittler.

Doch zunächst werfen wir einen Blick auf den Inhalt der Basisinformationsblätter. Dazu wurde eine aggregierte Marktübersicht mit Durchschnittswerten der 44 untersuchten BIBs erstellt.

Es wird hierbei von einer 27-Jährigen Person ausgegangen, die über einen Zeitraum von 40 Jahren jährlich 1.000 Euro anlegt. In den vier verschiedenen Szenarien werden mögliche Ablaufleistungen abgebildet. Zudem werden die Gesamtkosten ausgewiesen und die prozentualen Angaben zeigen die negativen Auswirkung der Kosten  auf die jährliche Rendite.

Aus der Tabelle ist ersichtlich, dass die risikoärmeren Produkte (Klassik, Neue Klassik) in den schlechteren Szenarien durch ihre Garantien höhere Ablaufleistungen zahlen als die risikoreicheren Produkte (Hybrid, Sicherungsfonds, Fondsprodukte). Mit optimistischeren Erwartungen fallen die errechneten Ablaufleistungen der risikoreicheren Produkte deutlich höher aus als die der klassischen Produkte.

Keine bahnbrechende Erkenntnis werden Sie nun vielleicht sagen. Stimmt, und trotzdem hätte die EU die Informationspflichten vielleicht besser auf eine solche einfache Aussage zuschneiden sollen, statt ein ausuferndes und wenig überschaubares Zahlenwerk vorzuschreiben. Die Stimmen aus dem Markt gehen jedenfalls eindeutig in diese Richtung.

Berechnungsvorgaben der PRIIP-Verordnung machen Nutzen fragwürdig

Besonders häufig kritisiert haben unsere Interviewpartner die inkonsistenten Berechnungsvorgaben der PRIIP-Verordnung. So seien die Werte einzelner Basisinformationsblätter ausschließlich mit denen des eigenen Unternehmens vergleichbar. Nur dann sei sicher, dass die gleichen Berechnungsmethoden zu Grunde liegen. Dies gelte gleichermaßen für Risikoindikator, Performance-Szenarien und Kosten. Beispielhaft dafür folgendes Zitat: „Zahlen werden einfach gegenübergestellt. Jedoch sind die Berechnungsverfahren teilweise völlig unterschiedlich, wodurch ein Vergleich unmöglich wird. Es ist ein Informationsoverkill, der Werte vermittelt, die nicht weiterhelfen und zusätzlich sogar verunsichern“

Die inkonsistenten Berechnungsvorgaben in den PRIIP-Informationsblättern sind für Verbraucher nicht ersichtlich. Zwar können sie die angegebenen Werte miteinander vergleichen, doch ist der Informationsgewinn fraglich, da gerade die erwartete Vergleichbarkeit der Werte nicht gegeben ist. Die Berechnungen liefern zudem teilweise riesige Wertekorridore, die jegliche Einordnung der Ergebnisse verhindert. Welchen Nutzen haben Interessenten, wenn sie in Erfahrung bringen, dass sie im schlechtesten Falle durchschnittlich 14.459 Euro oder bestenfalls 361.561 Euro nach 40 Jahren erhalten? Hier muss zudem berücksichtigt werden, dass es sich um Durchschnittswerte handelt; bei einzelnen Basisinformationsblättern können diese Diskrepanzen im Millionenbereich liegen. Solche Zahlen können von unseriösen Vermittlern mit dem Hinweis auf die gesetzliche Grundlage sogar missbräuchlich verwendet werden.

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft den Kostenausweis. So kann es im Bereich der Portfolio-Transaktionskosten durch die Berechnungsvorgaben zu negativen Kosten kommen, die für Verbraucher nicht erklärbar sind.

Auch der Ausweis eines Risikoindikators ist nur bedingt hilfreich. Denn ohne weitere Informationen kann kein Verbraucher interpretieren, welche Auswirkungen ein bestimmter Risikoindikator hat. Sie können lediglich verschiedene Risikoindikatoren vergleichen und erkennen, welches Produkt potenziell risikoreicher sei, so ein Interviewpartner.

Basisinformationsblätter nach PRIPP-Verordnung aus Sicht der Verbraucher

Die vorrangig für Verbraucher konzipierten Basisinformationsblätter können diesen bestenfalls eine grobe Orientierung bieten. In dem Sinne, dass risikoärmere Produkte (Klassik-Produkte) bei schlechten Verläufen höhere Beitragsgarantien liefern, bei positiven Verläufen jedoch keine vergleichbar hohen Renditen wie risikoreichere Produkte (Fondsgebundene Produkte).

Realistische Erwartungen bzgl. Risiko, Rendite und Kosten kann das BIB nicht bilden. Darüber hinaus sind die Angaben für Versicherer nicht bindend, sodass ein Kunde sich im Leistungsfall nicht auf diese berufen kann.

Es herrscht zudem die einhellige Meinung in der Branche, die Basisinformationsblätter seien bei Kunden nahezu unbekannt. BIBs würden mit dem Antrag ausgehändigt, konkrete Rückfragen dazu gebe es jedoch nicht.

Es stellt sich demnach die Frage, inwieweit ein solches Informationsblatt überhaupt erforderlich ist. So können Altersvorsorgeprodukte der dritten Schicht damit zwar mit internationalen Altersvorsorgeprodukten und diversen anderen Kapitalmarktprodukten verglichen werden. Zumindest in der Theorie. Ein einheitliches Informationsblatt für Altersvorsorgeprodukte am deutschen Markt gibt es hingegen nicht. Das Produktinformationsblatt nach AltZertG ist komplett anders aufgebaut und liefert somit keine Vergleichsmöglichkeit innerhalb des Altersvorsorgemarkts. Ein Lösungsansatz wäre beispielsweise, zunächst eine Vereinheitlichung innerhalb des deutschen Altersvorsorgemarkts zu schaffen, bevor gänzlich unterschiedliche Kapitalanlageprodukte verglichen werden.

Basisinformationsblätter nach PRIIP-Verordnung aus Sicht der Versicherungsgesellschaften

In den Interviews wurde schnell klar: alle Unternehmen akzeptieren die Notwendigkeit zur Regulierung. Jedoch wurde auch deutlich, dass die Frustration der Gesellschaften sehr groß ist, da durch Erstellung und Pflege der Basisinformationsblätter viele Ressourcen gebunden werden. Das führt im Übrigen zu Kosten, die auf Kunden umgelegt werden müssen. Dem gegenüber steht ein Informationsblatt, das bei diesen Kunden nahezu unbekannt ist und aufgrund der vielen Vorgaben hohe Aufwände verursacht. So berichtete ein Interviewpartner, er arbeite seit zwei Jahren in der Produktentwicklung und habe sich bislang ausschließlich mit der Umsetzung regulatorischer Vorgaben beschäftigt. Die Entwicklung neuer Produkte leide stark in solchen Phasen.

Zur Illustration noch ein Originalton: „Schlimmer ist es noch nie gewesen. Das BIB in seiner jetzigen Form ist zu einhundert Prozent nutzlos und ich würde sogar sagen kontraproduktiv, denn es reduziert Transparenz. Es kostet weiterhin Geld, da die Daten ständig aktualisiert werden müssen. Und es ist frustrierend viel Arbeit hierfür aufzuwenden, wenn das Ergebnis im Vertrieb praktisch nicht nutzbar ist.

Basisinformationsblätter nach PRIIP-Verordnung aus Sicht der Versicherungsvermittler

Die Sicht der Versicherungsvermittler deckt sich nahezu mit denen der Versicherungsgesellschaften. Versicherungsvermittler sind natürlich nicht mit der Erstellung der BIBs belastet. Jedoch wird von ihnen verlangt, ein Informationsblatt auszuhändigen, dessen Angaben nicht oder nur sehr schwer zu erklären sind. Beispielhaft können hier die negativen Kosten aufgeführt werden. Zudem sind befragte Vermittler der Ansicht, dass ein dreiseitiges Informationsblatt im ohnehin schon viel zu langen Antrag „verloren geht“. Ein aussagekräftiges Zitat in diesem Zusammenhang: „Ich bin der festen Überzeugung, dass die Verunsicherung beim Kunden wächst, je mehr Unterschriften er leisten muss und je länger der Antrag ist.“

Unser Fazit zur PRIIB-Verordnung:

Es wurde ein Informationsblatt verpflichtend geschaffen, dass sich durch einen sehr geringen Nutzen und wenig Aussagekraft auszeichnet. Dem gegenüber stehen gewaltige Kosten für die Versicherungsbranche und damit für deren Kunden. Darüber hinaus sind die Vorgaben zur Erstellung inkonsistent, was ein solches „Informations“-Blatt ad absurdum führt. Denn die bestehen Spielräume sorgen dafür, dass die ausgewiesenen Werte nicht vergleichbar sind.

Ganz allgemein ist der Bedarf für ein derartiges Informationsblatt in Frage zu stellen. Sind internationale und marktübergreifende Vergleichsmöglichkeiten seitens der meisten Verbraucher überhaupt gefragt? Wäre ein Informationsblatt für den deutschen Markt über alle Schichten hinweg nicht wesentlich zielführender? Das Ergebnis der Master-Arbeit lässt nur einen Schluss zu: Die Transparenz ist durch das Basisinformationsblatt tendenziell eher gesunken als gestiegen.

 

Welche Information die BIB-Basisinformationsblätter genau liefern, lesen Sie in unserem ersten Blogbeitrag "Basisinformationsblätter (BIB) zu Anlageprodukten – Welche Informationen liefern BIBs?".

 

Sören Bödeker

Sören Bödeker
Analyse Altersvorsorge
Franke und Bornberg

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