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Indexpolicen – irreführende, teure Kapitalmarktprodukte oder gelungene Symbiose aus Garantie und Rendite?

Im aktuellem Marktumfeld der Altersvorsorge erleben sogenannte Indexpolicen einen regelrechten Boom. Sie sorgen jedoch was die Einschätzung von Produkttransparenz und Renditeaussichten angeht, momentan für Zwiespalt zwischen Verbraucherschützern und Anbietern. Franke und Bornberg klärt auf, wie Indexpolicen wirklich funktionieren und wirft einen neutralen Blick auf die Hintergründe und Fakten der aktuellen Diskussion.

Der Einstieg: Was ist ein Index?

Ist in der Versicherungsbranche von Indizes die Rede, sind damit Börsenindizes als Überbegriff für verschiedene Wertpapierindizes, wie Aktien-, Immobilien- oder Rohstoffindizes gemeint. Dies sind abstrakte Finanzkonstrukte, die die Entwicklung eines Teilmarktes abbilden.

Das deutschlandweit bekannteste Beispiel ist der DAX®, ein Aktienindex der 30 umsatzstärksten, an der Frankfurter Börse gelisteten deutschen Unternehmen. Dementsprechend würde ein DAX®-Indexfonds mit seiner Anlagestrategie versuchen, die Entwicklung des zugrundeliegenden Index so präzise wie möglich durch Aktien oder Derivate nachzustellen. Darüber hinaus werden verschiedenste Optionen auf der Grundlage von Indizes gehandelt.

Wie führen die Versicherer einen Index und eine Rentenversicherung zusammen?

Wenn es um die Kombination von Indizes und Rentenversicherungen geht, fehlt noch oft das Verständnis der Marktteilnehmer für die Konstruktion und Funktionsweise des jeweiligen Produkts.

Indexorientierte Rentenversicherungen kann man in mehrere Arten unterscheiden:

  • Produkte mit einer Beteiligung an einem Indexfonds
  • Produkte mit einer Indexpartizipation
  • Klassiche Rentenversicherungen, bei denen allein die Überschüsse in Indexfonds investiert werden

Produkte mit einer Beteiligung an einem Indexfonds sind im Grunde übliche fondsgebundene Rentenversicherungen, bei denen die Beiträge in Indexfonds angelegt werden. Garantiert wird hier ausschließlich ein Rentenfaktor auf das Vertragsguthaben zum Rentenbeginn, mit dem die Rentenhöhe berechnet wird.

Viele Kunden wünschen jedoch weitergehende Garantien, z.B. eine Beitragssummengarantie zum vereinbarten Rentenbeginn. Diese Garantie bildet der Versicherer ab, in dem er die Beiträge im klassischen Sicherungsvermögen (Deckungsstock) anlegt. Ein Vorteil der Indexpolicen, den die Versichererseite häufig betont, wird damit erreicht: eine Kombination aus Sicherheit und Renditechancen.

Mit den Überschussanteilen, die  sich aus der Anlage im Sicherungsvermögen ergeben, kann nämlich in eine indexorientierte Kapitalanlage investiert werden. Dabei wird je nach Produktart unterschiedlich vorgegangen.

Was ist Indexpartizipation?

Bei Produkten mit einer Indexpartizipation erwirbt der Versicherer mit dem Kapital aus der Überschussbeteiligung zu den vereinbarten Indexstichtagen von einer Bank Finanzderivate (hier: Optionen) auf den vereinbarten Index. Über den Weg dieser Optionen ist es möglich, dass sich die Wertsteigerung des Index nicht nur auf das eingesetzte Kapital (die Überschussbeteiligung) bezieht, sondern auf das komplette Vertragsguthaben des Kunden (sog. Hebelwirkung). Im Falle einer positiven Rendite wird diese dem Vertragsguthaben gutgeschrieben, im Falle einer negativen Rendite trägt der Versicherer (bzw. die Bank im Hintergrund) die Verluste, der Kunde verliert lediglich seine Überschüsse eines Versicherungsjahres.

Beispiel:

Der Vertrag weist zu Beginn eines Jahres ein Vertragsguthaben von 10.000 EUR auf. Die Überschussbeteiligung beträgt 3 %, also 300 EUR. Der Versicherer erwirbt für diese 300 EUR eine Indexpartizipation am DAX, die eine Wertsteigerung von 10 % erreicht. Damit erhöht sich das gesamte Vertragsguthaben des Kunden um 10 % auf 11.000 EUR. Aus 300 EUR Einsatz werden also 1.000 EUR. Was aussieht wie eine wundersame Geldvermehrung wird über den Einsatz des Finanzderivates mit Hebelwirkung erreicht. Dabei handelt es sich häufig um sogenannte Cliquet-Optionen.

Exkurs: Wie macht man aus 3 EUR Einsatz mithilfe von Optionen 10 EUR?

Beispiel: Kauf einer Call-Option heute für 3 EUR. Die Option garantiert den Kauf einer Aktie in einem Jahr für den Preis von 100 EUR. Beläuft sich der Wert der Aktie in einem Jahr auf 110 EUR, beträgt der Wert der Option zu diesem Zeitpunkt 10 EUR. Gewinn demnach 7 EUR.

Indexpolicen und spezielle Klassiker

Zu unterscheiden von den Rentenversicherungen mit Indexpartizipation sind Klassische Rentenversicherungen, bei denen die Überschussbeteiligung in einen Indexfonds investiert wird. Hier wirkt die Wertentwicklung des Indexfonds allein auf das Kapital aus der Überschussbeteiligung.

Beispiel: Der Vertrag weist ein Vertragsguthaben von 10.000 EUR auf. Die Überschussbeteiligung beträgt 3 %, also 300 EUR. Der Versicherer erwirbt für diese 300 EUR Anteile an einem Indexfonds. Dieser erzielt eine Wertentwicklung von 10 %. Das Vertragsguthaben wächst damit auf 10.330 EUR.

Bevor Diskussionen über das Für und Wider der jeweiligen Produkte möglich sind, sollte zuvor die Art des Produkts klar definiert sein. So scheint es, dass z.B. die Verbraucherzentrale Hamburg, welche bereits im letzten Jahr die Allianz wegen irreführender Werbung abgemahnt hatte, unter einer Index-Police eher einen Vertrag versteht, bei dem alle Beiträge direkt in einen Indexfonds angelegt werden – also die bereits oben erwähnte Form der fondsgebundenen Rentenversicherung. Versicherer sehen Indexpolicen jedoch eher als klassische Rentenversicherung mit spezieller Überschussbeteiligung an, bewerben die Produkte allerdings sehr offensiv.

Hier geht es weiter mit Teil 2 unserer Reihe zu Indexpolicen: Teil 2: Gewinnbegrenzung mit Cap oder Quote – Benachteiligung der Kunden?

Teil 3 finden Sei hier: Teil 3 – Sinkende Überschussbeteiligung zum Nachteil der Verbraucher?

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