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Wachstumsmarkt Grundfähigkeitsversicherung – Phantasie ohne Grenzen?

Die Grundfähigkeitsversicherung ist ein vergleichsweise junger Zweig in der Personenversicherung, in dem sich noch keine Standards etabliert haben. Ganz im Gegenteil: die Euphorie der Produktentwickler scheint erst richtig in Fahrt zu kommen, während Vermittler und ihre Kunden noch dabei sind, die Produkte erst einmal zu verstehen. Wir steigen mal mitten rein ins bunte Treiben.

Intransparente Definitionen in der Grundfähigkeitsversicherung

In den Produktschmieden der Versicherer werden in der letzten Zeit immer neue Grundfähigkeiten entwickelt, sodass es mit dem Überblick und dem Verstehen nicht gerade einfacher wird. Die nachfolgende Grafik gibt einen Eindruck über die Definitionsvielfalt im Bereich Grundfähigkeitsversicherung:

Bei neuen kreativen Formulierungen spielt es übrigens keine Rolle, ob es sich um eine bestehende oder neuartige Grundfähigkeit handelt. Betrachtet man beispielsweise die Grundfähigkeit „Hände gebrauchen“ wird unwillkürlich sichtbar, dass der Entwicklung neuer Leistungsdefinitionen keine Grenzen gesetzt sind.

Leistungsdefinition - Vom Wasserhahn zum Wasserglas

Die Leistungsdefinition der Grundfähigkeit „Hände gebrauchen“ zeigt wie kaum eine andere die Phantasie der Produktentwickler. So hieß es noch im Jahr 2015 in den Bedingungen eines maßgeblichen Maklerversicherers: „Ein Verlust liegt vor, wenn die versicherte Person mit der rechten oder mit der linken Hand nicht mehr in der Lage ist, einen Wasserhahn auf- und wieder zuzudrehen.“

Im aktuellen Bedingungswerk der Grundfähigkeitsversicherung liest sich das dann so: „Ein Verlust liegt vor, wenn die versicherte Person mit der rechten oder mit der linken Hand nicht mehr in der Lage ist, ein leeres auf dem Tisch stehendes Wasserglas zu greifen und so umzudrehen, dass es auf der geöffneten Seite steht oder ein leeres Wasserglas 5 Minuten zu halten, auch nicht, wenn der Unterarm abgestützt wird“. Ein wenig Kontinuität gibt es dann doch, denn Immerhin ist es beim Thema Wasser geblieben.

Anderen Versicherern gefallen offenbar ganz andere Fähigkeiten, die Hände zu gebrauchen. So liegt beispielweise ein Verlust der Fähigkeit vor, wenn die versicherte Person nicht mehr in der Lage ist…

  •     …einen Schreibstift zu benutzen und eine Tastatur zu bedienen
  •    …eine handelsübliche Glühbirne oder LED Birne in den dazugehörigen Schraubsockel (E27-Sockel) einer Tischlampe zu stecken und so weit hineinzudrehen, dass die Birne leuchtet und anschließend wieder vollständig herauszudrehen.
  •    …eine Flasche mit Schraubverschluss zu schließen und wieder zu öffnen, einen Schraubendreher oder eine Schere zu benutzen, ein Türschloss mit einem zu Schlüssel öffnen.
  •     …eine angesetzte Schraube in ein gedübeltes Loch zu schrauben und zu lösen oder eine Wäscheklammer an einer Wäscheleine auf Hüfthöhe zu befestigen

Wir hätten da auch noch die eine oder anderen Zielgruppen-Idee, aber nicht alle davon sind stubenrein…

Die „Unterscheidungsstrategie“ in der Grundfähigkeitsversicherung

Den Treiber der bunten Vielfalt nennen wir die „Unterscheidungsstrategie“, bei der jeder Versicherer versucht, sich von Wettbewerbern abzugrenzen, um Wettbewerbsvorteile zu erreichen. Es ist durchaus nachvollziehbar, dass sich unterschiedliche Zielgruppen durch die verschiedenen Definitionen angesprochen fühlen sollen. Auch die Nachprüfbarkeit im Leistungsfall spielt eine Rolle. Es ist jedoch nicht einfach nachzuvollziehen, ob die verschiedenen Leistungsauslöser den gleichen Bewegungsablauf, dasselbe Niveau an Geschicklichkeit und Kraftaufwendung erfordern. Unterschiedliche Definitionen derselben Grundfähigkeiten schaffen daher nicht nur Vielfalt, sondern vor allem Intransparenz oder gar Unsicherheit.

Manche neue Grundfähigkeiten, wie beispielsweise die „Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs“ oder der „Gebrauch eines Smartphones“, zielen klar auf eine Zielgruppe ab und sind scheinbar leicht verständlich. So richtig neu sind aber nicht alle Definitionen, denn in der Praxis ergibt sich oft eine hohe Schnittmenge zu bereits vorhanden Leistungsdefinitionen. Nur eben anders beschrieben oder mit anderer Überschrift versehen. Durch mehr Grundfähigkeiten steigt das Leistungsniveau der Produkte also nicht automatisch.

Rating Grundfähigkeitsversicherung mit 14 Kern-Grundfähigkeiten

Mit unserem Rating zur Grundfähigkeitsversicherung wollen wir zumindest eine Unsicherheit bändigen. Bisher konnte man sich selbst bei Produkten mit kreativen oder besonders vielen Grundfähigkeitsdefinitionen nicht darauf verlassen, dass dieses Produkt die wesentlichen „Kern-Grundfähigkeiten“ enthält. Unsere Lösung: Wir haben 14 Kern-Grundfähigkeiten definiert und prüfen im Rating, ob diese wesentlichen Fähigkeiten durch das jeweilige Bedingungswerk abgedeckt werden. Im Ergebnis können Sie sicher sein, dass Produkte mit Top-Rating alle 14 Kern-Grundfähigkeiten enthalten. Mehr als das geht gerne, weniger bitte nicht.

Wer mehr wissen will, findet hier unsere Bewertungsrichtlinien sowie alle Einzelbewertungen. Die Bewertungen werden von uns laufend aktualisiert. Deshalb sind Abweichungen gegenüber dem abgebildeten Notenspiegel innerhalb unserer Pressemitteilung zum Rating Grundfähigkeitsversicherung (Stand 16.10.2019) möglich.

Leistungsregulierung in der Grundfähigkeitsversicherung

Wenn der Kunde Leistungen beantragt, schlägt für ihn die Stunde der Wahrheit. Ob sein Versicherer dann schnell und professionell reagiert, ist gerade im Krankheitsfall entscheidend. Und dieses Credo gilt auch für Grundfähigkeitsversicherung. Die Leistungsprüfung muss sich dabei an den Definitionen der Bedingungswerke orientieren. Wir wünschen den zukünftigen Leistungsprüfern dabei schon jetzt eine gute Orientierung. Da Grundfähigkeitsdefinitionen sehr vielfältig und verwirrend ausfallen können, haben wir unser AKS-Labor bemüht und Leistungsregulierungs-Beispiele aufgezeichnet. Selbstverständlich mit einem Augenzwinkern ?.

Viel Spaß beim Anschauen des Videos:

 

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Verstanden

Maren Dangelat

Maren Dangelat
Assistentin der Geschäftsführung für Sonderprojekte
Franke und Bornberg

Kommentare

Wenn ich das richtig verstanden habe bekommen Gesellschaften die beste Bewertung welche die fb-Kerndefinitionen am besten absichern.
Unter anderem auch das Produkt der Allianz.
In meiner Berechnung durch das AKS Tool schneidet aber der VolkswohlBund mit dem Produkt Existenz mit der gleichen Note und sogar einem besseren Erfüllungsgrad ab.
Daher verstehe ich die Systematik leider nicht so richtig...

Hallo Herr Brack,

herzlichen Dank für Ihre Frage. Eine Top-Note in unserem Grundfähigkeitsrating kann nur erreicht werden, wenn alle 14 Kern- Grundfähigkeitsdefinitionen in entsprechend guter Qualität enthalten sind. Daher bekommen sowohl die Allianz als auch der Volkswohl Bund die Top- Note. Dies bedeutet aber nicht, dass es keine Unterschiede zwischen den einzelnen Produkten geben kann. Jedes Produkt hat weiterhin Stärken und Schwächen, auch wenn die bei den Top- Produkten nur marginal ausfallen.
Daher kann es durchaus sein, dass es zu einer unterschiedlichen Erfüllung in unserem AKS- Index kommt. Der AKS- Index betrachtet nämlich nicht nur die einzelnen Grundfähigkeiten, sondern die Qualität eines Produktes zur Absicherung der Arbeitskraft insgesamt. Hier spielen neben den Grundfähigkeiten u.a. auch Kriterien wie Prognosezeitraum, Absicherung psychischer Beeinträchtigungen und Tätigkeitsmerkmale eine Rolle. Zusätzlich ist der AKS- Index noch dynamisch und verändert sich je nach Kunde. Hier spielen dann u.a. der Berufsstatus und der Anteil der körperlichen Tätigkeit eine Rolle.  

Viele Grüße,

das Team von Franke und Bornberg

 

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