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Darauf müssen Sie bei der Reisekrankenversicherung achten

Nicht jeder Urlaub verläuft nach Plan. Krankheit, Unfall oder ein anderer Schicksalsschlag gefährden nicht nur die Erholung, sondern häufig auch die Haushaltskasse. Eine Reisekrankenversicherung kann die finanziellen Folgen abfedern. Worauf ist dabei zu achten?

Im Fußball leider nicht mehr – im Urlauben schon: Die Deutschen sind Reiseweltmeister. Auf stolze 69 Millionen Urlaubsreisen von fünf Tagen oder mehr haben es die Deutschen im letzten Jahr gebracht. Dumm nur, wenn Krankheiten oder ein Unglücksfall die Reisepläne durchkreuzen.
 
Wichtig daher, dass sich Urlauber mit den richtigen Versicherungen vor den finanziellen Konsequenzen schützen. Über die Leistungen und Unterschiede der Reisekrankenversicherung klären wir im Folgenden auf.


Krank im Ausland - die Reisekrankenversicherung schützt vor zusätzlichen finanziellen Belastungen

Im Ausland zu erkranken, stellt Betroffene nicht selten vor zusätzliche Probleme. Welcher Arzt ist der Richtige, ambulant oder stationär, akute Symptome lindern oder Ursachen bekämpfen? Sprachliche Barrieren machen die Entscheidungen nicht gerade leichter. Hinzu kommen oft immense Kosten für die Behandlung, ob ambulant oder stationär im Krankenhaus. Gesetzlich Krankenversicherte müssen für eine Behandlung im Ausland manchmal tief in die Tasche greifen. Krankenkassen zahlen nur für akut erforderliche Behandlungen innerhalb der Europäischen Union sowie in Staaten, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Und das auch nur im Rahmen der Kosten, die in Deutschland anfallen würden. Für andere beliebte Reiseziele wie USA, Australien oder Südafrika haben gesetzlich Versicherte keinen Anspruch auf Kostenübernahme.

Eine Reisekrankenversicherung (RKV) schützt sie vor zusätzlichen finanziellen Belastungen durch Unfälle oder Krankheit im Ausland. Und übernimmt im Ernstfall den Rücktransport nach Deutschland – von der Organisation bis hin zu den Kosten. Privatversicherte können ebenfalls von einer RKV profitieren. Sie vermeiden Selbstbehalte und setzen ihren Anspruch auf Beitragserstattung für schadenfreie Zeiten nicht aufs Spiel. Zudem leistet eine RKV meist deutlich länger als ihre Krankenvollversicherung. Eine RKV sollte also im (Auslands-)Reisegepäck nicht fehlen. Aber nicht alle Tarife leisten gleich gut. Was zeichnet einen leistungsstarken Vertrag aus?

Auf der Suche nach Antworten untersuchen wir regelmäßig typische Jahrespolicen für beliebig viele Auslandsaufenthalte mit einer Dauer von jeweils maximal zehn Wochen untersucht. Für die Analyse zählen ausschließlich harte Fakten. Schließlich kann sich der Versicherte im Ernstfall auch nur auf das verlassen, was schwarz auf weiß in seinen Versicherungsbedingungen steht.

Zu den wichtigsten Aspekten zählen für uns die Leistungen bei Krankheit im Ausland sowie die Regelungen zum Krankenrücktransport nach Deutschland. Gerade hier steckt der Teufel besonders häufig im Detail. Ein kundenfreundlicher Tarif zahlt beispielsweise Mehrkosten für einen Rücktransport zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus in Wohnortnähe der versicherten Person, sofern dieser medizinisch sinnvoll und vertretbar ist, die Behandlung im Ausland länger als 14 Tage dauern würde oder die Behandlung im Ausland teurer wäre als der Rücktransport.

So erkennen sie schlechte Produkte der Reisekrankenversicherung

Ein schlechter Tarif übernimmt hingegen nur Mehrkosten eines medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Rücktransports an den ständigen Wohnsitz oder ein Krankenhaus in Deutschland. Das kann also durchaus mal hunderte Kilometer vom Lebensmittelpunkt, Freunden und Familie entfernt liegen. Ebenfalls wenig kundenfreundlich ist, wenn Versicherer darauf bestehen, dass ihre Leistungszusage vor dem Rücktransport erteilt sein muss. Denn andernfalls erstatten sie angefallene Kosten nur eingeschränkt.

Ein weiteres Beispiel: RKV-Verträge mit guten Bedingungen zahlen für stationäre Heilbehandlung einschließlich Operationen, Operationsnebenkosten sowie Verpflegung und Unterkunft. Weniger kundenorientierte Tarife übernehmen nur „die stationäre Heilbehandlung“ ohne weitere Präzisierung, was immer das im Ernstfall heißt. Weitere Unterschiede finden sich zu Such-, Rettungs- und Bergungskosten. Bei kundenfreundlichen Bedingungen übernimmt der Versicherer diese Kosten infolge einer Erkrankung, Unfall oder Tod bis zum Höchstbetrag von 10.000 Euro. Eine schlechte Regelung klingt so: „Bei Erkrankung und Verletzung einer versicherten Person im Ausland Erstattung von Such-, Rettungs- oder Bergungskosten durch einen Rettungsdienst, max. 1.500 Euro.“ Mehr Rechtsunsicherheit und weniger Leistung sind die Folgen.

Viele leistungsfähige Tarife

Die Chancen auf eine leistungsfähige Reisekrankenversicherung stehen nicht schlecht. Franke und Bornberg konnte bei der letzten Untersuchung mehr als die Hälfte der Reisekrankenversicherungen mit der Note „FF“ (Gut) bewerten. An der Spitze ist die Luft jedoch dünn: Nur wenige Verträge erreichten die Bestnote FFF (Hervorragend).

Die Preise für den Versicherungsschutz im Ausland wirken auf den ersten Blick moderat, doch die Bandbreite ist groß. Eine Familie mit zwei minderjährigen Kindern muss für einen Jahresvertrag zwischen 18,60 Euro und 51 Euro aufwenden. Singles zahlen in der Regel weniger. Dabei zählen die besten Tarife noch nicht einmal zu den teuersten Angeboten im Markt.

Auf der sichereren Seite beim Reiserücktritt

Häufig werden Urlaubsreisen weit im Voraus gebucht. Gerade Familien mit schulpflichtigen Kindern legen sich frühzeitig fest. Ein Vorlauf von einem Jahr und mehr ist für sie keine Seltenheit. Aber das Leben hält sich nicht an Termine. Unfälle oder Krankheiten stellen sich manchmal schneller ein, als uns lieb ist. Muss eine Reise aus diesen Gründen storniert werden, ist das nicht nur ärgerlich, sondern kann sehr teuer werden. Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherungen (RRV) erstatten die vertraglichen Reisekosten bei Reisestorno oder Abbruch aufgrund eines vereinbarten Ereignisses.

Franke und Bornberg nimmt auch diese Angebote mit Leistungen bei Reiserücktritt und Reiseabbruch unter die Lupe. Im Mittelpunkt stehen bei der Analyse naturgemäß die versicherten Ereignisse, die für einen Abbruch oder für ein Storno der Reise sorgen können. Neben Standards wie Todesfall, Erkrankung oder Unfall von Reisenden oder nahen Angehörigen haben mittlerweile weitere Anlässe Eingang in die Bedingungen gefunden. So leisten gute Tarife beispielsweise auch bei Verlust oder Wechsel des Arbeitsplatzes, konjunkturbedingter Kurzarbeit oder zu wiederholenden Prüfungen. Auch bei Ereignissen wie Spende- oder Empfangstermin eines Organs oder eingereichter Scheidungsklage als Anlass eines Reiserücktritts trennt sich die Spreu vom Weizen.

Insgesamt aber ist das Leistungsniveau der RRV erfreulich hoch. Mogelpackungen, also richtig schlechte Tarife, gibt es nicht. Trotzdem lohnt auch hier der Blick ins Kleingedruckte. Denn während ein guter Vertrag keine zeitliche Begrenzung der Reisedauer kennt, kann ein schlechteres Bedingungswerk die Dauer schon mal auf 42 Tage beschränken. Manchmal wird für bereits gebuchte Reisen zudem eine Abschlussfrist bis spätestens 30 Tage vor Reiseantritt verlangt. Die Prämie einer RRV richtet sich nach dem Reisepreis. Beträgt dieser zum Beispiel 2.000 Euro, kostet ein Vertrag je nach Anbieter zwischen 60 und 125 Euro. Auch hier gilt: Die am besten bewerteten Tarife sind nicht zwangsläufig die teuersten.

Alle Untersuchungsergebnisse stehen im Internet unter https://www.franke-bornberg.de/ratings

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